Bei Abschluss eines Kredits planen Kreditnehmer in der Regel, dass Sie das Darlehen während der Laufzeit tilgen können. Plötzliche Ursachen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung oder unvorhersehbare Ausgaben können die Finanzen aber schnell in eine Schieflage bringen. Die Folge: Sie können den Kredit nicht mehr zahlen. Bei Zahlungsverzug gilt es vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Möglichkeiten es gibt einen Kreditrückstand zu lösen, mit welchen Folgen Sie bei einer Kreditkündigung rechnen sollten, welche Kosten bei Zahlungsverzug entstehen und wie Sie diese vorbeugen können.
Kredit nicht mehr bezahlen können – was passiert jetzt?
Ein Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Kreditnehmer eine Zahlung nicht zum vereinbarten Termin vornimmt. Es drohen unmittelbare Konsequenzen seitens der Banken oder Bausparkassen in Österreich. Was passiert, wenn die Kreditraten nicht mehr bezahlt werden können?
- Mahnungsverfahren:
Wenige Tage oder Wochen nach Zahlungsverzug trifft in der Regel ein erstes Erinnerungsschreiben ein. Wird dann ein Mahnverfahren eingeleitet, wird die Bank zusätzliche Schritte einleiten. Sie bekommen eine Frist, in der Sie die rückständige Rate zuzüglich Verzugszinsen und Mahngebühren nachzuzahlen haben. Kommen Sie dem nicht nach, folgt die zweite Mahnung in der Regel samt Hinweisen auf die rechtlichen Folgen. Werden die ausstehenden Beträge weiterhin nicht beglichen, folgt die dritte und letzte Mahnung.
- Kündigung des Kredits:
Wird seitens Kreditnehmer auch auf die dritte Mahnung nicht reagiert, hat der Kreditgeber das Recht den Kreditvertrag zu kündigen. Die Kündigung ist zugleich die Aufforderung, den gesamten offenen Saldo der Finanzierung samt Zinsen in einer bestimmten Frist zurückzuzahlen. Auf die Folgen einer Kreditkündigung wird später im Beitrag nochmals eingegangen.
Was Sie tun können, wenn Sie den Kredit nicht mehr zahlen können
Es muss aber nicht das schlimmste Szenario eintreten. Werden Sie noch vor einer Mahnung aktiv und gehen Sie sofort auf Ihre kreditgebende Bank zu, um diese frühzeitig über Ihre Zahlungsschwierigkeiten zu informieren. Dann kann gemeinsam häufig ein Lösungsweg für den Kreditrückstand gefunden werden. So signalisieren Sie dem Kreditgeber auch Ihren Zahlungs- und Kooperationswillen, was sich in aller Regel positiv auf die weiteren Prozesse auswirkt. Folgende Möglichkeiten stehen in Absprache mit der Bank offen, wenn man den Kredit nicht mehr zahlen kann:
Möglichkeit 1: Ratenreduktion
Stellt sich heraus, dass die monatliche Rate das vorhandene Budget überstrapaziert, dann kann eine Ratenreduktion mit daraus resultierender Laufzeitverlängerung verhandelt werden. Wichtig hierbei ist sich die neue leistbare Höhe genau zu überlegen, um eine nochmalige Ratenplanänderung zu vermeiden. Diese kostet nämlich in aller Regel Gebühren. Eine Laufzeitverlängerung führt zudem zu einer höheren Zinsbelastung, was wiederum den Kredit insgesamt verteuert. Banken werten eine solche Ehrlichkeit in Bezug auf einen finanziellen Engpass meist positiv und stimmen einer monatlich geringeren Kreditbelastung größtenteils zu.
Möglichkeit 4: Echter Privatkredit
Zur temporären Überbrückung eines finanziellen Engpasses können auch Mittel im engen Verwandten- oder Freundeskreis geliehen werden. Nahestehende Personen sind in der Regel bereit, in schwierigen Phasen auszuhelfen. Trotzdem sollten Kreditnehmer solche Privatkredite von Familie und Bekannten als letztes Mittel in Betracht ziehen. Schließlich kann diese Art von Verschuldung das persönliche Verhältnis belasten und ggf. zu entsprechenden Auseinandersetzungen führen.
Alles, was Sie außerdem beachten sollten, lesen Sie in unserem Ratgeber Privatkredit.
Unser Tipp: Bei weitreichenden Zahlungsproblemen und Überschuldung, kann Ihnen eine seriöse Schuldnerberatung am besten weiterhelfen. Ein Wohnbau-Finanz-Experte wiederrum ist der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine bestehende Finanzierung im Rahmen einer Umschuldung längerfristig wieder auf solide Beine zu stellen.
Die Folgen bei einer Kündigung des Bankkredits
Die Bank hat das Recht, einen Kredit zu kündigen, wenn auf die dritte und letzte Mahnung keine Reaktion seitens Kreditnehmer folgt. Die Grundlage der Kündigung ist in §14 VKrG (Verbraucherkreditgesetz) geregelt.
Der Gekündigte hat der Bank unverzüglich, spätestens innerhalb 30 Kalendertagen den gesamten offenen Kreditbetrag inklusive Zinsen zurückzuzahlen. Die Kündigung bzw. der Rücktritt vom Kreditvertrag gilt zugleich als Rücktritt von einer etwaigen Restschuldversicherung oder einer sonstigen vorher vereinbarten Nebenleistung mit dem Kreditgeber.
Wird der Zahlungsaufforderung seitens Kreditnehmer nicht nachgegangen, so greift die Bank im äußersten Fall auf eine Pfändung zurück. Dies geschieht durch einen Antrag beim Bezirksgericht, dem in der Regel auch stattgegeben wird. Pfändbar ist jede Form von Einkommen, wie der Lohn oder auch das Arbeitslosengeld. Die Pfändung wird folglich direkt mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsagentur durchgeführt.
Für die Begleichung eines Immobilienkredits reicht eine Pfändung meist nicht aus, sodass die Bank eine Verwertung der Sicherheit anstrebt, sprich den Verkauf oder die Versteigerung der Immobilie.
Sind diese Maßnahmen alle noch nicht ausreichend, um den Kredit zurückzuführen, kann die Bank ein Insolvenzverfahren durch einen Gerichtsvollzieher gegen den zahlungsunfähigen Kreditnehmer einleiten.
Eine weitere unangenehme Folge einer Zahlungsunfähigkeit ist ein negativer KSV Eintrag. Dies erschwert oder verhindert gar den Abschluss von weiteren Krediten, auch von Konsumkrediten. Näheres finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema KSV Eintrag löschen.
Welche Kosten entstehen bei Zahlungsverzug?
Wenn die Rate überfällig ist und man den Kredit nicht mehr zahlen kann, ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Bank ist grundsätzlich dazu berechtigt im Falle eines Zahlungsverzuges dem Kreditnehmer folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
- Verzugszinsen
In vielen Fällen werden Verzugszinsen bereits im Kreditvertrag geregelt. Aktuell dürfen diese um maximal 5 % jährlich höher sein als der vertraglich festgelegte Nominalzins. Die Verzugszinsen sollen den Kreditnehmer motivieren, den Zahlungsverzug möglichst kurzzuhalten und seine Verbindlichkeit zügig zu tilgen.
- Mahnspesen
Eine gesetzliche Regelung von Mahngebühren liegt nicht vor. So kommt es vor, dass Kreditinstitute entsprechend hohe Mahnspesen in Rechnung stellen. In solchen Fällen sollten Sie sich an eine professionelle Schuldnerberatung wenden. Normalerweise werden auch diese Kosten im Kreditvertrag vereinbart, oft werden diese jedoch auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstitutes vermerkt.
- Kreditrate
Nicht zuletzt bleibt natürlich die ausstehende Kreditrate als Forderung bestehen. Diese und folgende Raten sind vom Kreditnehmer termingerecht zu zahlen, um weitere Mehrkosten zu vermeiden.
Tipps: So beugen Sie Zahlungsproblemen beim Kredit vor
Beachtet man mit Voraussicht ein paar wesentliche Punkte, so können schon im Vornherein Zahlungsprobleme verhindert werden. Folgende Tipps beugen das Dilemma vor, den Kredit nicht mehr zahlen zu können.
Die beste Vorbeugung ist also ein passender Kredit, der zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passt. Der Infina Kreditrechner und die persönliche Beratung eines Wohnbau-Finanz-Experten in Ihrer Nähe helfen Ihnen, die geeignete Finanzierung zu finden.
Sie können den Kredit nicht mehr bezahlen? Kontaktieren Sie die Bank
Wenn man den Kredit nicht mehr zahlen kann und in Zahlungsverzug gerät, ist es ganz wichtig so früh wie möglich mit dem Kreditgeber in Verbindung zu treten. Schließlich sind beide Seiten interessiert, teure Mahn-, Kündigungs- oder Insolvenzverfahren zu vermeiden. Umso mehr der Kreditnehmer Zahlungswillen zeigt und je offener er seine Situation darlegt, desto mehr wird die Bank gewillt sein, gemeinsam mit ihm eine Lösung für das Problem zu finden. Je nach Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers können über eine Ratensenkung, Stundung oder Umschuldung verhandelt werden.
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