Autor: Mag. Harald Draxl Kategorie: Finanzierung Datum: 08.10.2024
Die Vorarlberger Landesregierung setzt in der Wohnbauförderung wie auch andere österreichische Bundesländer vor allem auf die Unterstützung von ökologisch sinnvollen Baumaßnahmen. Was das konkret für die Wohnbauförderung in Vorarlberg bedeutet und wie die Rückzahlung des Landesdarlehens abläuft, erfahren Sie hier!
Wohnbauförderung durch das Land Vorarlberg – was heißt das?
In Vorarlberg kommt die Wohnbauförderung in Form eines Darlehens. Wenn es sich um die Förderung eines Sanierungsvorhabens handelt, ist allerdings auch ein nicht rückzahlbarer, einmaliger Zuschuss möglich. Sehen wir uns also die Optionen für Hausbau- und Sanierungsvorhaben etwas genauer an!
Welche Förderung von Immobilien und Hausbau gibt es in Vorarlberg?
Das Wohnbaudarlehen für Neubauten bzw. den Kauf von Eigenheimen setzt sich in Vorarlberg aus einer Grundförderung und individuell festgesetzten Bonuszuschlägen zusammen. Unabhängig von der Höhe der Förderung gilt immer, dass das Darlehen über eine Laufzeit von 35 Jahren zurückgezahlt wird.
Und wie hoch fällt die Förderung nun aus? Bevor wir weiter unten im Text zu den genauen Zahlen kommen, hier zunächst die einfache Zusammenfassung: Der Basisförderungskredit wird als Pauschale gewährt und je nach Wohneinheit und Objektart berechnet. Bei den Bonuszuschlägen des Basisförderungskredits werden Klimaschutz und Regionalität, sowie Soziale Zuschläge berücksichtigt:
Soziale Zuschläge (Kinderzuschlag 15.000 Euro pro Kind, erstmaliger Eigentumserwerb für alle Haushaltsmitglieder 20.000)
Klimaschutz und Regionalität (bis zu 100.000 Euro)
Genau wie für den Kauf oder Neubau von Eigenheimen vergibt das Land Vorarlberg für Sanierungsvorhaben ein Darlehen. Auch die Sanierungsförderung ist unterteilt in Basis- und Bonusförderung. Alternativ ist ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss möglich, der 40 Prozent des maximal möglichen Darlehensbetrags abdeckt, maximal aber 28.000 Euro bei Eigenheimen betragen kann.
Die Basisförderung wird nicht nach der gesamten Nutzfläche berechnet, sondern danach, um wie viele Quadratmeter sanierte Fläche es sich handelt. Dabei kommt es auf das konkrete Sanierungsvorhaben an.
Eine Übersicht aller förderbaren Sanierungsmaßnahmen finden Sie in der Broschüre zur Sanierungsförderung (PDF).
Die Höhe der Bonuszuschläge wird durch den Energieausweisbestimmt, welcher die ökologische Qualität Ihres Hauses bewertet. Ausschlaggebend für die Zusatzförderungen ist außerdem das Einkommen des Haushalts. Die genauen Richtlinien sowie alle Antragsformulare zur Sanierungsförderung finden Sie hier zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für eine geförderte Sanierung sind übersichtlich. So muss das Wohnhaus mindestens 20 Jahre alt sein und die Sanierungsmaßnahme für eine thermische Verbesserung sorgen. Die Sanierungsförderung ist außerdem dann eine Option, wenn Zu- oder Anbauten bei bereits bestehendem Wohnraum errichtet werden sollen und dadurch Grund gespart wird.
Energetische Sanierung 2024
Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.
Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung 2024: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt.
Wie kann man die Wohnbauförderung berechnen?
Gefördert wird in Form eines Kredits. Die Wohnbauförderung besteht, wie bereits erwähnt, aus der Basisförderung in Form eines Pauschalkredits je Objektart und aus möglichen Zusatzförderungen. Wie hoch die Grundförderung ist, hängt von der Wohneinheit und der Objektart ab:
für Eigenheime: 40.000 Euro
für Doppel- und Reihenhäuser: 100.000 Euro
für Eigentumswohnungen: 100.000 Euro
für Zu-, Ein- und Umbauten und Ersatzneubauten: 100.000 Euro
für organisierte Baugruppen in verdichteter Bauweise mit mindestens 4 Wohnungen im (Mit)Eigentum: 100.000 Euro
für Wohninitiativen gemäß § 11 Abs. 14: 120.000 Euro
Der pauschale Basisförderungskredit kann durch soziale Zuschläge sowie Zuschläge für Klimaschutz und Regionalität ergänzt werden.
Voraussetzungen für die Vorarlberger Wohnbauförderung
Das Einkommen und die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen spielen eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, ob die Wohnbauförderung vergeben wird. Anders als in den meisten anderen Bundesländern gibt das Land Vorarlberg keine Jahresnettoeinkommensgrenzen vor, sondern bezieht sich auf das monatliche Nettoeinkommen.
Einkommensgrenzen bei der Wohnbauförderung
Wenn Sie einen Antrag auf Wohnbauförderung stellen wollen, sollten Sie zunächst folgende Rechnung durchführen: Ziehen Sie vom Jahresbruttoeinkommen laut Jahreslohnzettel bzw. Einkommenssteuerbescheid die Sozialversicherung und Lohnsteuer ab.
So erhalten Sie das Jahresnettoeinkommen. Teilen Sie den Wert durch 12, um den Netto-Monatslohn zu erhalten. Um förderberechtigt zu sein, darf dieser Wert je nach Haushaltsgröße folgende Grenzen nicht übersteigen:
1 Person: 4.000 Euro
2 Personen: 7.000 Euro
ab 3 Personen: 8.250 Euro
Übrigens: Wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, werden vom Förderbetrag für jeweils 50 Euro, um welche die Grenze überschritten wurde, 5 % abgezogen.
Allgemeine Voraussetzungen für Förderungen durch das Land
Neben den Einkommensgrenzen sollten Sie für die Wohnbauförderung diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllen:
österreichische Staatsbürgerschaft oder rechtliche Gleichstellung
Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
dringender Wohnbedarf
geförderter Wohnraum nicht größer als 150 m² (bzw. 200 m² bei baulich getrennten Wohnungen in Mehrfamilienhaus)
Neben den genannten Voraussetzungen gibt es auch Mindestanforderungen für neu eingebaute Baustoffe und Materialien:
HFKW-freie Bau- und Dämmstoffe, sowie Bauelemente
PVC-freie Rohre, Folien, Abdichtungsbahnen, Tapeten und Fußbodenbeläge
Holz aus nachhaltiger Gewinnung
Verputze mit maximal 6 % Kunststoffanteil, sowie die Verwendung eines zementgebundenen Klebers
Auch in Vorarlberg gelten damit sehr ähnliche Bedingungen für die Wohnbauförderung, wie in den anderen Bundesländern der Fall ist. Bleibt nur noch die Frage, wie es nach der Zusage weitergeht – wann beginnt die Rückzahlung und wie läuft sie ab?
Die Rückzahlung der Wohnbauförderung
Wenn es darum geht, die Fördergelder zurückzuzahlen, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einer Fixverzinsung von 1,25 % oder einer steigender Verzinsung von 0,25 % bis 1,50 %. Die Laufzeit beträgt 35 Jahre. Die Rückzahlungsraten sind immer zum Monatsersten fällig und beginnen sobald das Bauvorhaben vollendet ist oder das geförderte Objekt bezogen wurde.
Zeitraum
Annuität gerechnet vom ursprünglichen Nominalbetrag (Tilgung samt Zinsen)
davon Zinsen
1. - 5. Jahr
1,00 Prozent
0,25 Prozent
6. - 10. Jahr
1,75 Prozent
0,50 Prozent
11. - 15. Jahr
2,75 Prozent
0,75 Prozent
16. - 20. Jahr
3,50 Prozent
1,00 Prozent
21. - 25. Jahr
4,25 Prozent
1,25 Prozent
26. - 30. Jahr
5,00 Prozent
1,50 Prozent
31. - 35. Jahr
5,50 Prozent
1,50 Prozent
Grundsätzlich dauert die Rückzahlungsperiode 35 Jahre in Vorarlberg.
Der kurze Überblick zeigt: Ob Wohnbau- oder Sanierungsförderung, das Land Vorarlberg bietet einige Varianten des geförderten Wohnbaus. Wenn Sie also ein Eigenheim kaufen, bauen oder sanieren wollen, kann es sich eindeutig lohnen, die offiziellen Broschüren einmal genau durchzugehen!
Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!
In vorliegenden Ratgeber sind die Informationen zu den Landesförderungen dargestellt.
Informieren Sie sich zudem über aktuelle Wohnbauförderprogramme auf Bundesebene, um auch hier mögliche Förderungen in Anspruch zu nehmen.
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Über den Autor: Mag. Harald Draxl Position: Geschäftsführer
Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.
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