Wohnbauförderung in Tirol

Wohnbauförderung in Tirol
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Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Finanzierung
Datum: 16.10.2024

Wer in Tirol um Wohnbauförderung ansuchen will, kann sich zwischen verschiedenen Formen und Modellen des Landes Tirol entscheiden. Wo die Unterschiede in der Tiroler Wohnbauförderung liegen, welche Zuschüsse es gibt, wie sich die Rückzahlung gestaltet und alles Wissenswerte zum Thema Wohnbauförderung in Tirol, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Eigentumswohnung und Neubau: Was wird in Tirol gefördert?

Das Land Tirol fördert diverse Wohnbauvorhaben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Konkret sind diese Vorhaben förderbar:

  • die Errichtung (durch Neu-, Zu-, Ein- oder Umbau) von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen
  • der Ersterwerb von Wohnhäusern und Wohnungen
  • der Erwerb von nicht (mehr) wohnbaugeförderten Wohnhäusern und Wohnungen
  • weitere Maßnahmen im Sinne des 3. Abschnittes des TWFG 1991

In welcher Form die Tiroler Wohnbauförderung umgesetzt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zuständig ist in jedem Fall die Abteilung für Wohnbauförderung im Amt der Tiroler Landesregierung.

Wichtige Links

Die zuständige Stelle für alle Wohnbauangelegenheiten in Tirol ist unter dieser Adresse zu erreichen:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
Telefon: +43 512 508 2732


Richtlinien und Voraussetzungen für eine Wohnbauförderung in Tirol

Um eine Wohnbauförderung erhalten zu können, müssen potenzielle Eigenheimbesitzer in Tirol einige Voraussetzungen erfüllen. Neben den allgemeinen Bedingungen, die in ganz Österreich gelten, spielen das Einkommen und die Familiensituation eine wesentliche Rolle.

Welche Voraussetzungen gelten für die Tiroler Wohnbauförderung?

Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen können eine Wohnbauförderung beantragen, sofern das geplante Eigenheim nach Fertigstellung zum Hauptwohnsitz wird. Andere Hauptwohnsitze müssen aufgegeben werden, und das bis spätestens sechs Monate nach Einzug in den geförderten Wohnraum.

Damit der Kauf von Wohneigentum gefördert werden kann, muss außerdem die Finanzierung gesichert sein. Bei einem Neubau sowie beim Kauf von Wohnraum in verdichteter Bauweise wird deshalb unter anderem vorausgesetzt, dass der Käufer Eigenmittel in Höhe von mindestens 5 Prozent der Gesamtbaukosten mitbringt.

Eine „gesicherte Finanzierung“ bedeutet in den meisten Fällen, dass von einer Bank ein Immobilienkredit gewährt wird, der den Kauf erst möglich macht.

Für die Wohnbauförderung gilt dann:

Eigenheim/Ersterwerb einer Wohnung: Der Kredit muss hypothekarisch besichert sein und über mindestens 10 Jahre laufen.

Eine weitere Voraussetzung für eine Wohnbauförderung in Tirol ist die Wohnnutzfläche laut Bauplan. Sie muss pro Wohnung mindestens 30 m² und darf maximal 150 m² betragen. Ebenso wichtig ist ein angemessener Heizwärmebedarf, ausgedrückt in der Energiekennzahl (EKZ) auf dem Energieausweis. Was die EKZ betrifft, sind auch Ausnahmen möglich. Historische Gebäude zum Beispiel können schließlich unmöglich den Standard eines modernen Neubaus erfüllen.

Ein Neubau allerdings wird nur gefördert, wenn eine eine Photovoltaikanlage erreichtet wird und hocheffiziente alternative Energiesysteme verwendet werden. Das kann zum Beispiel in Form eines Wärmepumpen-Heizsystems umgesetzt werden. Mit anderen Worten: Je nachhaltiger das neue Wohnhaus, desto bessere Chancen auf hohe Förderung.

Einkommensgrenzen bei der Tiroler Wohnbauförderung

Die Obergrenzen für das Einkommen ergeben sich aus den Jahresnettoeinkünften aller Personen im Haushalt. Auch Betreuungsgelder werden dazugerechnet. Die Summe wird durch 12 geteilt, um das Jahreszwölftel als Durchschnitt zu erhalten. Um die volle Förderung erhalten zu können, darf das Ergebnis folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

  • 1 Person: 3.800 Euro
  • 2 Personen: 6.300 Euro
  • 3 Personen: 6.780 Euro
  • Jede weitere Person im Haushalt: zusätzlich 480 Euro

Und was, wenn die Grenzen nicht eingehalten werden? Dann wird pro angefangene 100 Euro der Förderungsbetrag um 25 Prozent gekürzt. Das kann gleich deutliche Einbußen bedeuten – genaues Berechnen ist also gefragt.

Kinderzuschuss bei der Tiroler Wohnbauförderung

Die Familiensituation wird in Tirol bei der Wohnbauförderung unter anderem in Form eines Pauschalbetrags pro Kind berücksichtigt. Mit jedem Kind wird der mögliche Förderbetrag um 2.500 Euro erhöht. Den Kinderzuschuss erhalten Förderungswerber nur für Eigenheime in nicht verdichteter Bauweise.

Übrigens: Die Förderoption bezieht sich auf Kinder, die zum Zeitpunkt des Ansuchens im Haushalt leben. Berücksichtigt werden aber auch Kinder, die bis längstens 10 Jahre nach der Förderungszusicherung geboren werden. Achtung: In so einem Fall muss das Ansuchen bis spätestens einem Jahr nach der Geburt eingereicht werden.

Die Kinderzuschüsse werden bei der Endabrechnung des Bauvorhabens bzw. nach der Prüfung der Voraussetzungen ausgezahlt.

Wohnstarthilfe

Die Wohnstarthilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und gilt bei Wohnhäusern in verdichteter Bauweise, die aus mindestens drei Eigentumswohnungen bestehen. Wie hoch der Förderzuschuss ausfällt, hängt von der Familiengröße und dem Nettoeinkommen ab. Die Einteilungen finden Sie auf Seite 20 der offiziellen Broschüre.

Anmerkung: Die Werte für Alleinstehende und Familien mit monatlichem Einkommen über 3.700 Euro finden Sie in der offiziellen Broschüre. 

Monatliches (Familien-)Einkommen (=1/12 des jährlichen Nettoeinkommens), Auszug
bis 2.500 Euroüber 2.500 bis 2.800 Euroüber 2.800 bis 3.100 Euroüber 3.100 bis 3.400 Euroüber 3.400 bis 3.700 Euro
Familie ohne Kind oder mit 1 Kind
18.000 Euro16.000 Euro14.000 Euro12.000 Euro10.000 Euro
Familie mit 2 Kindern
18.000 Euro18.000 Euro16.000 Euro14.000 Euro12.000 Euro
Familie mit 3 Kindern
18.000 Euro18.000 Euro18.000 Euro16.000 Euro14.000 Euro
Familie mit 4 Kindern
18.000 Euro18.000 Euro18.000 Euro18.000 Euro16.000 Euro

Der Wohnbauscheck als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Tirol

Der sogenannte Wohnbauscheck ist die Alternative zum Landeskredit. Dieser gilt z. B. für neu gebaute Eigenheimen (Häuser und Eigentumswohnungen) als auch für den Kauf von Bestandsimmobilien.

Aber wo ist der große Unterschied zum Wohnbaukredit? Ganz einfach: Förderungen in Form eines Wohnbauschecks müssen nicht zurückgezahlt werden. Auch ein Grundbucheintrag ist nicht erforderlich. Die Voraussetzung ist, dass der Käufer erst nach 10 Jahren frei über das geförderte Objekt verfügen kann. Verkauft der Eigentümer sein Objekt vor 10 Jahren, so muss dieser den Wohnbauscheck wieder an das Land Tirol zurückbezahlen.

Ein Wohnbauscheck wird einmalig und nur für ein einziges förderberechtigtes Objekt (angemessene Gesamtbaukosten, angemessener Kaufpreis, energetischer Standard, …) vergeben. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise die österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt, Wohnbedarf und Einhaltung von Einkommensgrenzen nachgewiesen werden. Darüber hinaus sind dann Zuschüsse durchaus möglich, zum Beispiel Zuschuss Junges Wohnen (Wohnstarthilfe), für behindertengerechtes Wohnen, aber auch der Einbau einer Solaranlage bringt einen erhöhten Förderungsbetrag. Ausgezahlt wird der Wohnbauscheck üblicherweise, nachdem das Eigentumsrecht ins Grundbuch eingetragen wurde.

Der Wohnbauscheck (als Alternative zum Kredit) wird für Errichtung neuer Eigenheime mit einem Fixbetrag von 18.900 € ausgestellt. Für Erwerb von nicht (mehr) wohnbaugeförderten Wohnbauhäusern und Wohnungen (gebrauchte Objekte) beträgt die Höhe des Wohnbauschecks 9.625 € (35 % der maximalen Höhe der Kreditförderung in Höhe von 27.500 €) zuzüglich möglicher Zuschüsse.

Beim Kauf einer neuen Eigentumswohnung von einem Bauträger im Zuge verdichteter Bauweise kann der Wohnbauscheck in Höhe von 35 % der maximalen Förderhöhe von 234.000 € theoretisch deutlich höher ausfallen. In vielen Fällen können aber einzelne Fördervoraussetzungen (angemessene Gesamtbaukosten pro m2, energetische Anforderungen oder Einkommensgrenzen) bei Bauträgerobjekten nicht erreicht werden, weshalb keine Wohnbauförderung möglich ist. Dann entfällt auch der Wohnbauscheck als Alternative zum Landeskredit gänzlich.       


Tiroler Wohnbauförderung mit dem Landeskredit

Was bedeutet es also, wenn man sich doch für eine Förderung in Form eines Kredits entscheidet und dadurch mehr Geld bekommt?

Höhe der Wohnbauförderung in Kreditform

Ein Wohnbauförderungskredit läuft in Tirol maximal 37,5 Jahre.

Wie hoch der Kreditbetrag ausfällt, hängt wesentlich von der Art des Wohnbaus ab. Wir unterscheiden hier zwischen einer Eigenheimförderung, einer Förderung in verdichteter Bauweise und einer Erwerbsförderung.

Für Eigenheime (=Wohnhaus mit ein oder zwei Wohnungen) wird eine Förderung von 54.000 Euro gewährt. Zusätzlich kann eine Kinderförderung in der Höhe von 2.500 Euro pro Kind in Anspruch genommen werden.

Tipp: Der Kinderzuschuss je geborenem Kind kann bis zu 10 Jahre nach der Zusicherung (Eigenheimförderung) noch nachträglich beantragt werden. Das Ansuchen muss allerdings spätestens ein Jahr nach der Geburt des Kindes eingereicht werden.

Die Förderung in verdichteter Bauweise erhält man für Wohnhäuser (Eigenheime) und Wohnungen, die Teil einer Anlage sind und dessen Grundstücksanteil (Grundverbrauch) pro Wohnung höchstens 400m² beträgt. Es wird ein Fixbetrag (abhängig vom durchschnittlichen Grundstücksanteil) pro m² förderbare Nutzfläche gewährt. Es können zwischen 1.160 Euro und 1.950 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche vergeben werden.

Zinsen bei der Wohnbauförderung durch das Land Tirol

Ein wichtiges Kriterium bei jedem Kredit sind die Zinsen. Bei der Tiroler Wohnbauförderung in Kreditform gestaltet sich die Verzinsung wie folgt:

ZeitraumZinssatzTilgungAnnuität p. a. (Zinssatz + Tilgung)
1. - 5. Jahr0,2 Prozent0,3 Prozent0,5 Prozent
6. Jahr - 10. Jahr0,3 Prozent0,6 Prozent0,9 Prozent
11. Jahr - 20. Jahr0,5 Prozent0,9 Prozent1,4 Prozent
21. Jahr - 25. Jahr0,8 Prozent1,4 Prozent2,2 Prozent
26. Jahr - 30. Jahr2,2 Prozent4,6 Prozent6,8 Prozent
ab dem 31. Jahr3,0 Prozent4,7 Prozent7,7 Prozent

Neben der Verzinsung sichert sich das Land als Kreditgeber außerdem durch ein Veräußerungsverbot und das Pfandrecht ab. Beides wird im Grundbuch eingetragen.

Wohnbauförderung bei Erwerb eines nicht wohnbaugeförderten Objekts

Für eine Erwerbs- oder Fertigstellungsförderung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der bekanntgegebene angemessene Preis für die jeweilige Gemeinde darf nicht überschritten werden
  • Beim Ersterwerb (Neubau) sind energetische Vorgaben einzuhalten
  • Angemessene Nutzfläche: Mind. 30m², max. 150m²

Die Höhe der Förderungen ist abhängig von der Personenanzahl und der entsprechenden angemessenen Nutzfläche. Bei der Erwerbsförderung können maximal 27.500 Euro gewährt werden.

Zusatzförderung für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen

Wie bereits erwähnt, hat eine umweltfreundliche Bauweise positive Auswirkungen auf die Wohnbauförderung in Tirol. Es sind nämlich unter anderem durch die Umsetzung folgender Maßnahmen zusätzliche Förderungen möglich:

  • Energie und Energieversorgung
  • Thermischer Komfort im Sommer und Raumluftqualität
  • Ökologisch vorteilhafte Baustoffe (Ökoindex3) und Konstruktion
  • Planung und Qualitätssicherung
  • Klimawandelanpassung
  • Umweltfreundliche Mobilität

Ein ökologisch sinnvolles Haus zu bauen, zahlt sich auch auf finanzieller Ebene eindeutig aus, denn die so erreichten Zusatzförderungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der Zusatzleistungen wird nach einem Punktesystem festgelegt, es gilt folgende Rechnung:

Gesammelte Punkte × förderbare Nutzfläche × 15 Euro (≤ 300 m² Nutzfläche)
oder
Gesammelte Punkte × förderbare Nutzfläche × 13 Euro (> 300 m² Nutzfläche)


Wohnbauförderung für (Altbau-)Sanierungen in Tirol

Ob und wie hoch eine Sanierungsmaßnahme in Tirol gefördert wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Das beginnt bereits beim Kostenumfang: Sanierungen, die weniger als 1.000 Euro kosten, werden nicht bezuschusst.

Handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme, die gefördert wird, muss zunächst einmal abgeklärt werden, dass die Finanzierung gesichert ist. Außerdem ist ein Kostennachweis in Form von Rechnungen nötig.

Liegt die Einbringung des Förderungsansuchens länger als 20 Jahre zurück, dann fördert das Land Tirol Sanierungsmaßnahmen in bzw. an förderungsfähigen Eigenheimen, Wohnungen und Wohnheimen.

Download

Sanierungsförderung - offizielle Broschüre des Landes Tirol

Einmal- und Annuitätenzuschuss für Sanierungen in Tirol

Die Sanierungsförderung in Tirol bietet neben dem Einmalzuschuss (Finanzierung mit Eigenmitteln) auch einen Annuitätenzuschuss (Finanzierung mit Bankkredit). Die Basisförderung beim Annuitätenzuschuss beträgt 25 Prozent der Anfangsbelastung des Kredits, sofern für bestimmte Massnahmen keine höhere Förderung vorgesehen ist. Die Laufzeit des Kredites wird vom Land Tirol nicht fix vorgegeben. Der Berechnung des Annuitätenzuschusses wird jedoch eine maximale Kreditlaufzeit von 12 Jahren zugrunde gelegt. Der Annuitätenzuschuss wird auf Basis des Sollzinssatzes zum Zeitpunkt der Antragstellung berechnet und halbjährlich ausbezahlt. Eine erhöhte Förderung für energiesparende Massnahmen kann bei bestimmten Sanierungsmassnahmen in Anspruch genommen werden. Die Details dazu entnehmen Sie bitte der Wohnhaussanierungsrichtlinie vom 01.09.2024.

Beim Einmalzuschuss werden standardmäßig 15 Prozent der förderbaren Gesamtbaukosten gefördert. Für eine erhöhte Förderung im Rahmen eines Einmalzuschusses verweisen wir ebenfalls auf die Wohnhaussanierungsrichtlinie.

Bei den förderbaren Kosten der Sanierung liegt die Untergrenze bei 1.000 Euro. Zudem sind folgende Obergrenzen festgelegt:

  • Eigentümer erhalten höchstens 1.100 Euro pro m² förderbarer Nutzfläche.
  • Die förderbare Nutzfläche beträgt für 1-2 Personen max. 95 m², für 3 Personen max. 105 m² und 4 oder mehr Personen max. 120 m².
  • Ein Mieter erhält höchstens 34.000 Euro.
  • Für die Vergrößerung des Wohnobjektes werden max. 2.200 Euro pro m² vergrößerter und förderbarer Nutzfläche gefördert.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der tatsächlichen Wohnungs- und Haushaltsgröße, wobei höchstens die förderbare Nutzfläche entsprechend der Anzahl der im künftigen Haushalt lebenden Personen zugrunde gelegt wird. Details dazu finden Sie im oben genannten Merkblatt zur Wohnhaussanierung.

Sanierungsförderung: Der Ökobonus

Für eine umfassende thermisch-energetische Sanierung eines Wohnobjektes gewährt das Land Tirol (unter Einbeziehung der gesamten Gebäudehülle) einen einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser ist grundsätzlich gleichzeitig mit der Einreichung des Wohnhaussanierungsansuchens zu beantragen, spätestens aber bis zum Zeitpunkt der Endabrechnung.

Insgesamt drei der folgenden Bauteile müssen gemeinsam saniert werden: Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume, Wände gegen Außenluft und Dachräume, Fußböden und Wände gegen Keller oder Erdreich oder Fenster bei Tausch des ganzen Elementes (Rahmen und Glas). Als Voraussetzung gilt eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 20 Prozent.

Die Höhe des Ökobonus ist wie folgt geregelt:

 Ökostufe 2050
Gebäude ≤ 300 m² Nutzfläche8.800 Euro
Gebäude > 300 m² ≤ 1.000 m² Nutzfläche14.520 Euro
Gebäude > 1.000 m² Nutzfläche20.350 Euro
Qualitätszuschuss bei Erreichen der Ökostufe 2050
Gebäude ≤ 300 m² Nutzfläche2.000 Euro
Gebäude > 300 m² ≤ 1.000 m² Nutzfläche4.000 Euro
Gebäude > 1.000 m² Nutzfläche6.000 Euro

Energetische Sanierung

Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.

Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt.    


Tiroler Wohn- und Eigentumspaket: Zinszuschuss für Bankkredit und mehr

Die Tiroler Landesregierung hat Anfang Juli 2024 ein neues Wohn- und Eigentumspaket mit einem Gesamtvolumen von 84 Millionen Euro beschlossen, um leistbaren Wohnraum zu schaffen und die Bauwirtschaft zu unterstützen. Das Paket beinhaltet folgende Komponenten:

  • Zinszuschuss: Kreditnehmer erhalten eine zusätzliche Zinsunterstützung von 1,5 Prozent für Kreditsummen bis zu 200.000 Euro (bei Mindestkreditsumme 50.000 Euro), um die finanzielle Belastung bei der Finanzierung von Eigentum zu reduzieren. Diese Unterstützung ist bis 2028 begrenzt. Die Antragstellung ist von 1. September 2024 bis 31. März 2025 möglich. Bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro beträgt der jährliche Zuschuss 3.000 Euro, was insgesamt bis zu 12.000 Euro ausmacht. Die Förderung ist für natürliche Personen vorgesehen, die eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim finanzieren und die Wohnbauförderungskriterien erfüllen. Voraussetzung ist zudem der Kreditabschluss einer natürlichen Person bei einer Bank. Die Zinsstütze wird erst nach Vorliegen der Voraussetzungen und nach erfolgreicher Antragstellung ausbezahlt. Bei einer Zinsunterstützung für ein begrenztes Gesamtkreditvolumen von 42,37 Mio. Euro beträgt die Förderung in Summe ca. 2,5 Millionen Euro. Insgesamt können damit in etwa 250 Kreditnehmer in Tirol diese Förderung erhalten.
  • Leistbarer Wohnraum: Bis 2026 sollen rund 530 zusätzliche leistbare Wohnungen (50 Prozent Eigentums- und Mietkaufwohnungen, 50 Prozent Mietwohnungen) entstehen, finanziert durch die Mittel des Pakets. Die Förderung beträgt in Summe ca. 66 Millionen Euro.
  • Sanierungen gemeinnützige Wohnbauträger: Ca. 15 Millionen Euro des Pakets werden für thermische Sanierungsmaßnahmen für Mietwohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern bereitgestellt, um energieeffizientes und nachhaltiges Bauen zu fördern.

Details zur Antragstellung und weitere Informationen sind auf der Webseite des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at/wohnbau verfügbar.

Wohnkredit

Kostenlos und unverbindlich


Wie verläuft die Rückzahlung der Wohnbauförderung?

Auch wenn die Verzinsung in den ersten Jahren nach der Bewilligung mehr als günstig ist: Früher oder später muss ein Förderungsdarlehen zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung folgt dabei einem festgelegten Plan, aber auch eine frühzeitige Rückzahlung ist möglich.

Wann und wie erfolgt die Rückzahlung?

Die Rückzahlungsraten werden vierteljährig fällig. Die erste Rate ist dabei am Ende des dritten Monats nach Verzinsungsbeginn zu zahlen. Der Verzinsungsbeginn ist jeweils der 1. Jänner, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober nach dem Einzug ins geförderte Eigenheim.

Gibt es eine Begünstigung durch vorzeitige Rückzahlung der Förderung?

Wenn die finanzielle Situation es erlaubt, die Wohnbauförderung frühzeitig zurückzuzahlen, hat das durchaus einen Vorteil: Die Löschung des Veräußerungsverbots aus dem Grundbuch kann somit möglich werden. Wer das Veräußerungsverbot also möglichst bald löschen lassen will, kann das mit einer frühzeitigen Rückzahlung erreichen. Eine Begünstigung in der Form, dass sich die Rückzahlungssumme verringert, gibt es allerdings nicht. Die entsprechende Gesetzgebung finden Sie hier.

Wie in jedem Bundesland kommt es bei der Wohnbau- und Sanierungsförderung in Tirol auf viele kleine Details an, sodass sich Pauschalaussagen leider schwierig gestalten. Für einen ersten Überblick ist es aber schon gut zu wissen, dass Sie in Tirol grundsätzlich die Wahl zwischen der Wohnbaukreditförderung und einem Wohnbauscheck haben.

Was davon sinnvoller ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Nehmen Sie sich also genug Zeit für die Planung und fragen Sie im Zweifelsfall lieber einmal zu oft nach, was die Details betrifft: Es zahlt sich aus! 

Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!

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Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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