Wohnbauförderung in der Steiermark

Wohnbauförderung in der Steiermark
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Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Finanzierung
Datum: 10.10.2024

Das Land Steiermark bietet eine Vielzahl von unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten an. Was das für die Eigenheim- und Sanierungsförderung in der Steiermark bedeutet und wie die Rückzahlung der Wohnbauförderung verläuft, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Zum 01. September 2024 trat zudem die Wohnraumoffensive in der Steiermark in Kraft. 


Wohnbauförderung durch das Land Steiermark: Was heißt das? (inkl. Video)

Wie in jedem anderen österreichischen Bundesland gibt es auch in der Steiermark nicht die Wohnbauförderung. Die wichtigsten Begriffe, die Sie hier kennen sollten, sind das Landesdarlehen, die Häuslbauerförderung und die Hausstandsgründung bei Jungfamilien.

Höhe der Wohnbauförderung bei Eigenheimen

Wie hoch die Wohnbauförderung tatsächlich ausfällt, hängt ganz vom förderbaren Vorhaben, der Personenzahl im Haushalt sowie deren Jahresnettoeinkommen ab. Grundsätzlich möglich ist die Wohnbauförderung in der Steiermark für:

Video zur Wohnbauförderung in der Steiermark
  • einen Neubau bzw. die Errichtung eines Eigenheims
  • den Einbau einer neuen Wohnung in ein Bestandsgebäude
  • die Hausstandsgründung bei Jungfamilien.

Zudem gibt es Förderungen im Rahmen der Geschoßbauförderung für gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden, welche damit ihren Beitrag zum leistbaren Wohnen leisten.

Wenn Sie eine bestimmte Frage zum Thema Wohnbauförderung haben, können Sie sich übrigens an folgende offizielle Stelle wenden:

Infozentrale für Energie und Wohnbau des Landes Steiermark
Landhausgasse 7
8010 Graz
E-Mail: wohnbau@stmk.gv.at
Telefon: +43 316 877 3713

Das Landesdarlehen als Wohnbauförderung

Wohnbauscheck

Wenn es sich um den Erstkauf einer Wohnung handelt oder der Antragsteller der befugte Bauträger ist, besteht die Möglichkeit auf ein Landesdarlehen. Bei Neubauten gilt dabei die Voraussetzung, dass gewisse ökologische Mindeststandards umgesetzt werden.

Der Wohnbauscheck wird für eine Kreditlaufzeit von knapp über 25 Jahre mit einem Zinssatz von 3 % vergeben. Weitere Informationen zum Wohnbaucheck finden Sie hier.

Eigenheimförderung

Mit diesem Landesdarlehen wird die Errichtung eines Eigenheims gefördert. Das Darlehen besteht aus einem Grundbetrag sowie mindestens einem verpflichtend nachzuweisenden Zuschlag. Die Laufzeit für die Rückzahlung beträgt 30 Jahre, wobei der Zinssatz maximal 1,50 % p.a. beträgt. Weitere Informationen und die nötigen Formulare finden Sie auf der Webseite des Landes Steiermark. Dabei handelt es sich bei der Neufassung der Wohnbauförderung um die Häuslbauerförderung bzw. um die Eigenheimförderung. Aber wer bekommt die Förderung, wie hoch fällt sie aus und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Förderung beim Hausbau in der Steiermark

Ausschlaggebend für die Höhe der Häuslbauerförderung sind mehrere Faktoren: einerseits die Personenzahl im Haushalt, andererseits auch die Bauweise und der Ort des Eigenheims. Im Detail bedeutet das unter anderem, dass pro Haushalt des Antragstellers folgende maximale Fördersumme möglich ist:

  • 1 Person: 80.000 Euro
  • 2 Personen: 20.000 Euro
  • Je weitere nahestehende Person: 10.000 Euro

Das nächste ausschlaggebende Kriterium ist die Bauweise. Auch das Land Steiermark legt Wert darauf, eine ökologisch sinnvolle Gestaltung von Neubauten zu fördern, weshalb eine umweltfreundliche Bauweise Voraussetzung für die Wohnbauförderung ist. Hier finden Sie die offiziellen Vorgaben zu Heizwärmebedarfsgrenzen sowie die wärmetechnischen Mindestanforderungen.

Je umweltfreundlicher das Eigenheim, desto lukrativer die Förderung: Besondere ökologische Maßnahmen bringen zusätzliche Fördergelder. Das kann zum Beispiel eine Photovoltaikanlage samt elektrischem Energiespeicher oder eine thermische Solaranlage plus Wärmepumpenheizung sein.

Zuschläge gibt es außerdem, wenn sich das neue Eigenheim in einem Siedlungsschwerpunkt befindet. Weitere 10.000 Euro Förderung werden dann möglich. 

Aber Achtung: Damit die Häuslbauerförderung gewährt wird, darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein, wenn der Antrag gestellt wird. Sie dürfen zudem zu diesem Zeitpunkt noch nicht in dem Objekt wohnen. Und wenn Sie gerade erst vor der Aufgabe stehen, Ihren eigenen Haushalt auf die Beine zu stellen, dann bietet das Land ebenfalls eine Fördermöglichkeit.

Förderung der Hausstandsgründung

Bei der Hausstandsgründung handelt es sich um einmalige, nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge. Die Förderung besteht in der Gewährung eines Förderungsbeitrages in der Höhe von 4.000 Euro (Aufwand zwischen 15.000 und 100.000 Euro) bzw. 10.000 Euro (bei einem Aufwand ab 100.000 Euro).

Voraussetzung für Gewährung der Förderung ist dabei, dass der Antrag innerhalb des ersten Jahres nach der Hausstandsgründung eingeht. Gefördert wird zudem nicht jeder Antragsteller; dieses Angebot richtet sich vielmehr an sogenannte Jungfamilien. Damit sind gemeint:

  • Ehepaare, wenn mindestens eine Person unter 35 und beide Personen unter 40 Jahre alt sind (mit oder ohne Kind)
  • Unverheiratete Paare, wenn mindestens eine Person unter 35 und beide Personen unter 40 Jahre alt sind, mit mindestens einem sorgepflichtigen Kind
  • Alleinerziehende, welche unter 40 Jahre alt sind, mit mindestens einem sorgepflichtigen Kind
  • Familien mit mindestens 3 Kindern
  • Familien mit einem behinderten Kind
  • Schwerbehinderte mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Um als Jungfamilie zu gelten, muss es also im Haushalt nicht zwingend Kinder geben. Der ausschlaggebende Faktor ist, wie der Begriff „Jungfamilienförderung“ schon vermuten lässt, vielmehr das Alter der Bewerber

Umfassende Sanierung
Der nicht rückzahlbare Zinszuschuss beträgt 45 Prozent und wird für Bankdarlehen mit 15 Jahren Laufzeit vergeben. Alternativ kann auch ein Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30 % zu den festgestellten förderbaren Kosten oder ein Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 28 Jahren und einer 0,5 % Verzinsung gewährt werden. 

Barrierefreiheit
Als Förderung kann ein nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag in der Höhe von 30 Prozent der förderbaren Kosten vergeben werden. Dieser Zuschuss kann maximal 30.000 Euro (bei nachgewiesener Erwerbsminderung bis zu 50.000 Euro) betragen und nicht mit einer umfassenden Sanierung kombiniert werden.Umfassende energetische Sanierung
Ein einmaliger nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag von 30 Prozent der förderbaren Kosten kann vergeben werden. Die maximal förderbaren Kosten betragen je Wohnung 50.000 Euro und bei Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu 100.000 Euro.

Kleine Sanierung
Der einmalige, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag beträgt 15 Prozent der förderbaren Kosten. Je Wohnung betragen die maximal förderbaren Kosten in Abhängigkeit der eingereichten ökologischen Maßnahmen 50.000 Euro und bei Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 100.000 Euro.

Radonsanierung
Voraussetzung für eine Förderung der Radonsanierung ist es, vor Ort ein kostenloses Beratungsgespräch mit vom Land zertifizierten Experten zu führen. Dann gibt es einen Zuschuss von 22 Prozent der anrechenbaren Kosten. Maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit sind möglich.


Voraussetzung für Wohnbauförderung in der Steiermark

Auch in der Steiermark gelten gewisse Einkommensgrenzen, was die Wohnbauförderung betrifft. Abgesehen davon sollten Antragsteller die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen erfüllen. Hier finden Sie alle Bedingungen auf einen Blick zusammengefasst!

Einkommensgrenzen bei der Wohnbauförderung (Neuerrichtung eines Eigenheimes)

Ausschlaggebend ist das Jahresnettoeinkommen aller Personen im Haushalt. Damit der volle Förderungsbetrag gewährt wird, gelten folgende Grenzen:

  • 1 Person: 49.600 Euro
  • 2 Personen: 74.400 Euro
  • Jede weitere Person: zusätzlich 6.570 Euro

Werden die Einkommensgrenzen überschritten, reduziert sich die Summe. Pro 1.310 Euro Überschreitung gibt es dann 20 Prozent weniger Wohnbauförderung.

Erfüllung der energietechnischen Mindestanforderungen

Seit Januar 2021 benötigen Sie eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle für Ihr Bauvorhaben (diese kann auch nachgereicht werden). Förderungen dürfen nur vergeben werden, wenn die gesamte Bauausführung dem Stand der Technik entspricht, insbesondere im Zusammenhang mit Wärme- und Schallschutz. 

Ratgeber

Wollen Sie mehr über Energiekennzahlen erfahren? Dann lesen Sie doch unseren Ratgeber zum Thema Energieausweis in Österreich.

Weitere Voraussetzungen für Förderung durch das Land Steiermark

Die Wohnbauförderung hängt in der Steiermark von den üblichen personenbezogenen Voraussetzungen ab:

  • Eigentumsrecht und ggf. Bauberechtigung
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
  • Aufgabe bisheriger Wohnungen innerhalb von 6 Monaten nach Bezug des geförderten Objekts
  • Gesicherte Finanzierung des Bau-/Kaufvorhabens

Nicht zuletzt spielt noch der Zeitplan eine Rolle: Bei einem Neubau, das durch ein Landesdarlehen gefördert wird, darf der Baubeginn erst erfolgen, wenn die FA Energie und Wohnbau offiziell schriftlich zugestimmt hat.


Sanierungsförderung durch das Land Steiermark (inkl. Video)

Wohnbauförderung bedeutet nicht nur die Förderung von neuen Eigenheimen, sondern auch Sanierungsförderung. Der Katalog von förderbaren Maßnahmen ist dabei relativ umfangreich, die Förderart wiederum schnell erklärt: Meist kommt die Sanierungsförderung in Form von Annuitätenzuschüssen.

Video zur Sanierungsförderung in der Steiermark

Assanierung und Co.: Was wird gefördert?

Als Privatperson können Sie in der Steiermark für folgende Sanierungsmaßnahmen Förderung beantragen:

Assanierung
Von einer Assanierung spricht man, wenn mehr als 50 Prozent eines Bestandsobjekts in einem Siedlungsschwerpunkt ersetzt werden.

Umfassende Sanierung
Die Förderung kann gewährt werden, wenn die Sanierung über die notwendige Erhaltung des Gebäudes und der Gebäudeteile hinausgeht. Bei so einer umfassenden Sanierung werden mindestens drei Wohnungen gleichzeitig saniert. 

Maßnahmen für barrierefreies und altengerechtes Wohnen
Als solche Maßnahmen gelten die Schaffung von barrierefreien Zugängen, Wohn- und Schlafverhältnisse oder Sanitäranlagen. Hier finden Sie die Förderbedingungen.

Umfassende energetische Sanierung / kleine Sanierung
Mit der umfassenden energetischen Sanierung werden thermische Sanierungen und Verbesserungen des energetisch relevanten Haustechniksystems gefördert. Genau nachzulesen sind alle Förderanlässe hier.

Kleine Sanierung
Eine kleine Sanierung kann zum Beispiel Maßnahmen zum Energiesparen bedeuten, aber auch die Veränderung von Wohnraum oder die Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen.

Radonsanierung
Mit einer Radonsanierung sind alle Baumaßnahmen gemeint, die zur Senkung der Radonkonzentration in den Wohnräumen vorgenommen werden. Gefördert werden diese Maßnahmen, wenn die Konzentration mehr als 1.000 Bq/m² beträgt.

Abgesehen von diesen Förderoptionen gibt es in der Steiermark noch die Förderprogramme Große Eigenheimsanierung, Sonderförderung Sanierungsoffensive für Mietwohnungen,und Sanierungsoffensive zur Ortskernbelebung. Letztere wird an Gemeinden und Gesellschaften mit mehrheitlichem Eigentum der Gemeinde vergeben.

Der Annuitätenzuschuss als Wohnbauförderung

Bei einem Annuitätenzuschuss handelt es sich ganz einfach um Zinszuschüsse bei der Rückzahlung eines Darlehens. Dieser Zuschuss fällt im Fall der einzelnen Sanierungsmaßnahmen unterschiedlich hoch aus:

Assanierung
Pro Wohnung beträgt die maximal förderbare Kostensumme 70.000 Euro. Der nicht rückzahlbare Annuitätenzuschuss wird im Ausmaß von 30 Prozent auf die Dauer von 15 Jahren gewährt und die nicht rückzahlbaren Förderungsbeiträge werden im Ausmaß von 20 Prozent auf die Dauer von 15 Jahre gewährt.

Umfassende Sanierung
Der nicht rückzahlbare Zinszuschuss beträgt 45 Prozent und wird für Bankdarlehen mit 15 Jahren Laufzeit vergeben. Alternativ kann auch ein Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30 % zu den festgestellten förderbaren Kosten oder ein Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 28 Jahren und einer 0,5 % Verzinsung gewährt werden. 

Barrierefreiheit
Als Förderung kann ein nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag in der Höhe von 30 Prozent der förderbaren Kosten vergeben werden. Dieser Zuschuss kann maximal 30.000 Euro (bei nachgewiesener Erwerbsminderung bis zu 50.000 Euro) betragen und nicht mit einer umfassenden Sanierung kombiniert werden.

Umfassende energetische Sanierung
Die Förderung wird für die thermische Sanierung der Gebäudehülle und/oder die Verbesserung der energiebezogenen Haustechnik unter Nutzung alternativer Energien gewährt, sofern mindestens drei Teile der Gebäudehülle oder der Haustechnik gleichzeitig erneuert, hergestellt oder überwiegend instand gesetzt werden.

Kleine Sanierung
Die Förderung kann für diverse Einzelmaßnahmen gewährt werden, darunter die Verbesserung der thermischen Qualität von Außenbauteilen, Maßnahmen am Haustechniksystem, Sicherheits- und Erhaltungsmaßnahmen, Wohnraumveränderungen sowie zahlreiche weitere Maßnahmen.

Radonsanierung
Das Land Steiermark fördert bauliche Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration in Wohnräumen mit 22 % der anrechenbaren Kosten (maximal € 1.500,- pro Wohneinheit) für BewohnerInnen von Gebäuden mit einer Radonkonzentration über 1000 Bq/m³, wobei ein kostenloses Beratungsgespräch durch RadonexpertInnen Voraussetzung ist.

Energetische Sanierung 2024

Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.

Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung 2024: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt.    


Rückzahlung der Wohnbauförderung in der Steiermark

Das Landesdarlehen wird in Form von halbjährlichen Zahlungen zurückgezahlt. Die Rückzahlung beginnt, sobald die Benützungsbewilligung erteilt wurde, spätestens aber 3 Jahre nach der Förderungsbewilligung. Dann gestaltet sich die Staffelung der Raten folgendermaßen:

Staffelunghalbjährliche Annuitäten
1. bis 5. Jahr1,125 % des Darlehensbetrags
6. bis 10. Jahr1,25 % des Darlehensbetrags
11. bis 15. Jahr1,75 % des Darlehensbetrags
16. bis 20. Jahr2,00 % des Darlehensbetrags
21. bis 25. Jahr2,50 % des Darlehensbetrags
26. bis 30 Jahr2,75 % des Darlehensbetrags

Ob es sich tatsächlich lohnt, Wohnbauförderung zu beantragen, hängt natürlich immer vom Einzelfall ab. Es spricht allerdings nichts dagegen, sich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch zumindest über die Optionen zu informieren – und so vielleicht dem geförderten Eigenheim ein ganzes Stück näherzukommen!  

Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!

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Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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