Wohnbauförderung in Salzburg

Wohnbauförderung in Salzburg
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Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Finanzierung
Datum: 11.02.2025

Die Salzburger Wohnbauförderung wirkt auf den ersten Blick sehr attraktiv, da eine Rückzahlung der Zuschüsse nicht vorgesehen ist. Doch es gibt einige Hürden – welche aktuellen Änderungen es bei der Wohnbauförderung des Landes Salzburg gibt und wie die Situation bei der Sanierungsförderung aussieht, erfahren Sie hier.

Antrag und Kontakt für Wohnbauförderung in Salzburg

Alle Angelegenheiten rund um Wohnbauförderung regelt die Abteilung 10 „Wohnen und Raumplanung“ im Amt der Salzburger Landesregierung. Das Gebäude befindet sich in Wals.

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
Bundesstraße 4 / 6
5071 Wals
Telefon: +43 662 8042 3000
E-Mail: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at

Wichtige Links

Mit dem Förderrechner kann im Vorfeld berechnet werden, wie hoch die Fördersumme theoretisch wäre. Und hier geht es zum Assistenten für den eigentlichen Antrag.


Wohnbauförderung in Salzburg: Was wird gefördert?

Salzburg vergibt die Wohnbauförderung im Jahr 2025 als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Auf Ansuchen kann zusätzlich – ausschließlich für die Errichtung von Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung – ein unverzinslicher, rückzahlbarer Annuitätenzuschuss zur Kreditrückzahlung gewährt werden.

Es werden eine Reihe unterschiedlicher Projekte gefördert, die alle zum Ziel haben, in Salzburg leistbaren und hochwertigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Förderungen lassen sich in drei Gruppen einteilen.

Errichtung durch Privatpersonen

Wenn Sie als Privatperson Ihr Eigenheim selbst bauen möchten, dann gibt es hierzu verschiedene Fördermöglichkeiten. Gefördert wird:

  • die Errichtung von Doppel- und Einzelhäusern
  • die Errichtung von Bauernhäusern und Austraghäusern bzw. Austragwohnungen
  • die Errichtung von Häusern in der Gruppe, Wohnungen im Wohnungseigentum in einem Bau mit mindestens drei Wohnungen in einem gemeinsamen Bauvorhaben mit unterschiedlichen natürlichen Personen
  • die Schaffung von neuem Wohnraum durch Zu-, Auf-, Ein- oder Anbau

Kauf von Eigentum

Für all jene, die nicht unter die Häuslbauer gehen wollen, fördert das Land Salzburg auch den Kauf von Eigentum:

  • Erwerb einer neu errichteten Wohnung oder eines neu errichteten Hauses in der Gruppe im Bundesland Salzburg. Der Verkäufer muss dabei Bauträger gemäß den Bestimmungen der Salzburger Wohnbauförderung sein
  • Kauf einer geförderten Mietwohnung: Geförderte Mietwohnungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach einer festgelegten Frist in Eigentum übergehen. Das Mietkaufmodell wurde überarbeitet, um den Übergang von Miete zu Eigentum zu erleichtern. Die Einkommensverhältnisse werden beim Kauf nicht erneut geprüft. Diese Neuerung soll insbesondere Menschen mit geringerem Eigenkapital den Erwerb einer eigenen Wohnung ermöglichen.
  • Einführung von Kaufpreisobergrenzen: Es wurden regionale Kaufpreisobergrenzen festgelegt, bei deren Überschreitung keine Förderung gewährt wird. Beispielsweise liegt die Grenze in der Stadt Salzburg bei 9.000 Euro pro Quadratmeter für Eigentum. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Fördergelder gezielt für leistbares Wohnen eingesetzt werden.

Errichtung durch gewerbliche oder gemeinnützige Bauträger

Die Förderungen fließen aber nicht nur direkt an Private, sondern auch an Bauträger, um diesen einen Anreiz für die Schaffung von neuem Wohnraum zu bieten. Gefördert wird:

  • Errichtung von Mietwohnungen und Mietkaufwohnungen
  • Neuerrichtung sowie der Um-, Auf- und Zubau von Wohnheimen
  • Vereinfachte Förderverfahren für den Mietwohnbau: Gemeinnützige Wohnbauträger erhalten künftig einen fixen Förderbetrag von rund 2.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Diese Maßnahme soll die Verfahren vereinfachen und den geförderten Wohnbau beschleunigen.

Sanierungen

Darüber hinaus sind auch Förderungen für unterschiedlichste Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Details zur Sanierungsförderung lesen Sie im unteren Teil des Artikels.

Gut zu wissen: Die Auszahlung des endgültigen Förderbetrags erfolgt übrigens nach der Übergabe des fertigen Wohnraums. Dazu muss ein Nachweis über alle geforderten Voraussetzungen vorliegen, also unter anderem eine Meldebestätigung (Hauptwohnsitz).


Voraussetzungen für die Salzburger Wohnbauförderung

Über eine Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss, dürfte sich wohl jeder Eigenheimbesitzer freuen. Damit der Antrag aber bewilligt werden kann, muss der Antragsteller alle Kriterien einer sogenannten begünstigten Person erfüllen – zudem muss eine geeignete Finanzierung vorliegen und es gibt auch Anforderungen an das geförderte Gebäude. Wenn jedoch die geförderte Wohnung oder das Haus innerhalb von einer gewissen Frist verkauft oder nicht mehr als Hauptwohnsitz genutzt wird, muss der Zuschuss anteilig zurückbezahlt werden. Bei geförderten Wohnungen liegt diese bei 25 Jahren, bei der Errichtungsförderung bei 10 Jahren. Für Förderansuchen ab 1.7.2022 beträgt die Rückzahlung das 1,5-fache des auf die Restlaufzeit berechneten Anteils. Gegebenenfalls kann der anteilige Zuschuss übernommen werden. 

Voraussetzungen in Bezug auf die Finanzierung

Damit Sie die Salzburger Wohnbauförderung erhalten können, muss eine entsprechende Finanzierung Ihres Wohnbau-Projekts vorliegen. Sie müssen daher über Folgendes verfügen:

  • mindestens 10 % der Baukosten bzw. des Kaufpreises an Eigenmitteln (also Eigenkapital)
  • mindestens 20 % der Baukosten bzw. des Kaufpreises an Fremdmitteln (also einem Kredit)

Voraussetzungen in Bezug auf die Person 

Um als begünstigte Person zu gelten und im Bundesland Salzburg eine Wohnbauförderung zu erhalten, müssen Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Volljährigkeit
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z. B. EU-Bürger oder asylberechtigt)
  • ein Wohnbedarf muss vorliegen
  • Begründung des Hauptwohnsitzes und ausschließliche regelmäßige Verwendung der Wohnung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedarfs
  • Aufgabe der Rechte an der bisher bewohnten Wohnung
  • gewisse Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Voraussetzungen in Bezug auf das Gebäude

Zuletzt gibt es auch ein Kriterium, das sich auf das geförderte Gebäude bezieht: Es muss über ein hocheffizientes alternatives Energiesystem verfügen.

Technisch gesehen bedeutet das:

  • Der LEKT-Wert beträgt höchstens 22.
  • Der Pi-Wert beträgt höchstens 40.

Bei Zu-, Auf-, Um- oder Einbauten gibt es ggf. Ausnahmeregelungen aufgrund von Denkmalschutz oder Ortsbildschutz.

Tipp: Wenn Sie mit diesen Begriffen wenig anfangen können, dann hilft Ihnen die kostenlose Energieberatung des Landes gern weiter. (www.salzburg.gv.at/energieberatung bzw. 0662 8042 3151)


Einkommensgrenzen für Wohnbauförderung in Salzburg

Mit Einkommen ist im Fall der Wohnbauförderung das gemeinsame Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt gemeint. Nicht zu diesem Betrag gezählt werden unter anderem Pflegegeld, Familienbeihilfe oder Einkünfte aus Ferialbeschäftigung. Die Einkommensgrenzen sind bei der Salzburger Wohnbauförderung folgendermaßen festgelegt:

Personen im HaushaltNetto-Haushaltseinkommen pro JahrNettoeinkommen pro Monat
157.000 €4.750 €
287.000 €7.250 €
393.000 €7.750 €
4105.000 €8.750 €
5110.000 €9.167 €
6118.000 €9.833 €
Mehr als 6127.000 €10.583 €

Höhe der Wohnbauförderung

Die jeweiligen Fördersummen sind davon abhängig, um welches Vorhaben es sich handelt: Sanierung, Umbau, Kauf oder Errichtung eines Hauses? Die Salzburger Wohnbauförderung setzt sich dann aus einem Grundbetrag sowie diversen Zu- aber auch Abschlägen zusammen. Die wichtigsten Informationen zu Errichtung und Wohnungskauf haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Tipp: Für noch genauere Auskunft können Sie diese Broschüre des Landes Salzburg herunterladen. Dort finden Sie auch die genaue Erklärung aller Begriff, z. B. „wachsende Familie“ oder „nahestehende Person“.

Kaufförderung

Der Zuschuss setzt sich aus einem Grundbetrag sowie Zu- und Abschlägen zusammen. Sie können insgesamt maximal 80.000 € (Baurechtswohnungseigentum auf 60.000 € begrenzt) erhalten.

Die Höhe des Grundbetrags ist abhängig von Ihrer Familiensituation. Achtung: Jeder Antragsteller fällt nur in eine Kategorie – die Beträge können nicht addiert werden.

Personen/FamiliensituationGrundbetrag
1 Person29.000 €
2 nahestehende Personen33.000 €
3 nahestehende Personen36.000 €
4 oder mehr nahestehende Personen39.000 €
Alleinerzieher mit 1 Kind38.000 €
Alleinerzieher mit mehreren Kindern41.000 €
Wachsende Familie (ohne Kinder)41.000 €
Jungfamilien (= wachsende Familie mit mind. 1 Kind)43.000 €
Kinderreiche Familie (= ab 3 Kindern)45.000 €

Der Grundbetrag vermindert sich, sofern der Kaufpreis der Wohnung je Quadratmeter Wohnnutzfläche regional unterschiedlich festgelegte Beträge überschreitet. Eine Tabelle zu den einzelnen Orten finden Sie in der oben aufgeführten Broschüre des Landes Salzburg.

Zu dem Grundbetrag hinzukommen dann noch Zuschläge für:

  • Steigerung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
  • ökologische Baustoffe
  • Holzbauweise
  • Standortqualität
  • Barrierefreiheit

Anmerkung: Nur sofern ein positiver Grundbetrag vorliegt, können auch Zuschläge gewährt werden.

Die Gesamtsumme der Zuschläge setzt sich zusammen aus dem 1,5-fachen der Zuschlagspunkte aus dem Energieausweis, den Punkten für Standortqualität, 10 Punkten für Barrierefreiheit und 5 Punkten für bereits bebaute Grundstücke (ab 1.7.2022 Zuschlagspunkte für bereits bebaute Liegenschaften und Bauteilaktivierungen; thermische Flexibilität von Gebäuden und Zertifikat nach Klimaaktiv Standard). 

Anmerkung: Der Zuschuss wird kaufmännisch auf volle Hunderte Eurobeträge gerundet und Auszahlungen unter 1.000 € entfallen.

Zuschlagstabelle

Personen/ FamiliensituationZuschlag je Punkt
1 Person480 €
2 nahestehende Personen580 €
3 nahestehende Personen650 €
4 und mehr nahestehende Personen730 €
Alleinerzieher650€
Jungfamilie810 €
Kinderreiche Familie840 €

Beispiel Kaufförderung

Die Berechnung der Kaufförderung erfolgt ebenfalls in mehreren Schritten. Grundsätzlich kann der Kauf einer neu errichteten Wohnung oder eines neu errichteten Hauses gefördert werden.

Der Zuschuss setzt sich aus Grundbetrag sowie Zu- und Abschlägen zusammen. Er kann maximal 80.000 Euro betragen.

Die Höhe des Grundbetrags ist dabei abhängig von der Familiensituation.

Personen/FamiliensituationBeträge
2 nahestehende Personen, Grundbetrag33.000 €
Berechnung Zuschlagspunkte: 
   10 Punkte laut Energieausweis X 1,5 = 15 Punkte  
   16 Punkte für Holzbauweise 
   7 Punkte für Standortqualität 
   10 Punkte für Barrierefreiheit 
   5 Punkte für bebautes Grundstück 
Summe 53 Punkte mit Zuschlag für Haushalt 2 nahestehende Personen 580 €30.740 €
Summe der Förderung63.740 €

Der Grundbetrag vermindert sich aber, wenn die Wohnung „zu teuer“ ist – sprich: Wenn der Quadratmeterpreis einen gewissen Grenzwert überschreitet (Grenzwert je nach Region im Bundesland Salzburg). Bei einer Überschreitung bekommen Sie aber trotzdem noch Förderung. Aber: Diese reduziert sich schrittweise, je nachdem, um wie viel man über dem genannten Grenzwert liegt.

Errichtungsförderung 

Der Zuschuss setzt sich aus einem Grundbetrag sowie Zu- und Abschlägen zusammen. Sie können insgesamt maximal 30.000 € erhalten.

Die Höhe des Grundbetrags ist abhängig von Ihrer Familiensituation. Achtung: Jeder Antragsteller fällt nur in eine Kategorie – die Beträge können nicht addiert werden.

Personen/FamiliensituationGrundbetrag
1 Person8.000 €
2 nahestehende Personen10.000 €
3 nahestehende Personen12.000 €
4 oder mehr nahestehende Personen14.000 €
Alleinerzieher mit 1 Kind12.000 €
Alleinerzieher mit mehreren Kindern14.000 €
Wachsende Familie (ohne Kinder)12.000 €
Jungfamilien (= wachsende Familie mit mind. 1 Kind)14.000 €
Auszügler zur Errichtung einer Austragwohnung: 1 Person8.000 €
Auszügler zur Errichtung einer Austragwohnung: 2 und mehr Personen10.000 €

Zu dem Grundbetrag hinzukommen dann noch Zuschläge für:

  • Steigerung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes (maximal 8.000 €)
  • Einsatz ökologischer Baustoffe (maximal 9.650 €)
  • Barrierefreiheit 4.000 €
  • Errichtung im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells (maximal 10.000 €)

Anmerkung: Der Zuschuss wird kaufmännisch auf volle Hunderte Eurobeträge gerundet und Auszahlungen unter 1.000 € entfallen.

Der Gesamtzuschuss wird reduziert, wenn das geförderte Grundstück eine entsprechende Größe überschreitet:

Größe des Förderungsgrundstücks in m2Verminderung um
> 550 bis 65025 %
> 650 bis 75050 %
> 750 bis 80075 %
> 800100 %

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Wohnbauförderung in Salzburg 2025

Deutliche Änderungen in der Salzburger Wohnbauförderung gab es zuletzt im Januar 2025. Nachzulesen sind die aktuellen Bestimmungen in der offiziellen Broschüre und in der Gesetzgebung. Mit der neuen Salzburger Wohnbauförderung wurden Zuschüsse zur laufenden Kreditrückzahlung (Annuität) eingeführt. Private Kreditnehmer können nun einen unverzinslichen, rückzahlbaren Annuitätenzuschuss von bis zu 500 Euro pro Monat erhalten, um die Finanzierungskosten zu senken.

Abschaffung des Baubeginn-Verbots

Bis 2018 galt noch, dass nicht mit dem Bau des Eigenheims begonnen werden darf, solange der Förderungsantrag nicht eingegangen ist. Dieses Verbot endete mit 2019. Der Förderantrag muss erst spätestens zwölf Monate nach Baubeginn eingehen.


Sanierungsförderung durch das Land Salzburg

Auch die Sanierungsförderung wird in Salzburg weiterhin als einmalige, nicht rückzahlbare Summe vergeben. Allerdings wurden die Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen 2025 angepasst und erweitert, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz und nachhaltige Modernisierung.

Zum 1. Januar 2025 wurde das Förderbudget aufgestockt, sodass mehr Haushalte von Sanierungsmaßnahmen profitieren können. Neue Anträge sind wieder möglich, nachdem im August 2024 die Fördermittel für 5.000 Wohnungen ausgeschöpft waren. Die Details zur Antragstellung sind auf der offiziellen Website der Sanierungsförderung des Landes Salzburg abrufbar.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Unabhängig vom verfügbaren Budget gelten als förderfähige Sanierungsmaßnahmen alle Arbeiten, die der Erhaltung und Verbesserung bestehender Wohnhäuser oder Wohnungen dienen. Folgende Maßnahmen werden besonders unterstützt:

  • Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Dämmung von Außenwände, obersten Geschossdecken, Dachschrägen, Kellerdecken, Fenster)
  • Errichtung oder Erneuerung von Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasseheizungen, Fernwärme, Wärmepumpen)
  • Thermische Solaranlagen und Photovoltaikanlagen zur Energiegewinnung
  • Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung
  • Barrierefreie Umgestaltung (Alten- und behindertengerechte Ausstattung)
  • Nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mindestens drei oberirdischen Geschossen
  • Modernisierung der Elektroinstallationen
  • Errichtung von Balkonen bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohnungen
  • Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (E-Ladestationen für Wohnanlagen)

Alternativ kann für einige Maßnahmen, insbesondere Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen, eine separate Energieförderung beantragt werden.

Diese Neuerungen zielen darauf ab, klimafreundliche und energieeffiziente Sanierungen stärker zu fördern und Eigentümer dabei finanziell zu entlasten.

Energetische Sanierung 2025

Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.

Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt. 


Rückzahlung der Salzburger Wohnbauförderung

Für alle, die aktuell um eine Wohnbauförderung ansuchen, hat sich die Rückzahlungsregelung geändert: Seit Januar 2025 gibt es neben den nicht rückzahlbaren Zuschüssen auch die Möglichkeit eines unverzinslichen, rückzahlbaren Annuitätenzuschusses für private Kreditnehmer. Dieser beträgt bis zu 500 Euro monatlich und soll die laufenden Kreditrückzahlungen erleichtern.

Die Wohnbau- und Sanierungsförderung erfolgt weiterhin überwiegend auf nicht rückzahlbarer Basis. Eine Rückzahlungspflicht besteht nur, wenn der Wohnraum innerhalb von 25 Jahren nicht mehr förderungskonform genutzt wird, also z. B. verkauft oder nicht mehr als Hauptwohnsitz bewohnt wird. In solchen Fällen müssen die Zuschüsse anteilig zurückgezahlt werden, wobei der Rückzahlungsbetrag mit einem Faktor multipliziert wird.

Diese neuen Regelungen sollen mehr Menschen den Zugang zu Wohneigentum erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass Fördermittel zweckgebunden eingesetzt werden.


Wohnbauförderung Salzburg: Attraktives Zuschussmodell

Das Wohnbauförderungsangebot in Salzburg bleibt attraktiv, da es bei förderkonformer Nutzung größtenteils nicht rückzahlbar ist. Neu seit 2025 ist der Annuitätenzuschuss zur Kreditrückzahlung sowie Kaufpreisobergrenzen für geförderten Eigentumserwerb. Auch die Sanierungsförderung wurde erweitert.

Unabhängig von den Antragsfristen ist es weiterhin empfehlenswert, frühzeitig mit der Planung der Wohnbauförderung zu beginnen.


Häufige Fragen

Die Salzburger Wohnbauförderung erhalten Sie, wenn Sie Wohnbedarf haben, volljährig sind und österreichischer Staatsbürger oder EU-Bürger (bzw. gleichgestellt) sind. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in die geförderte Immobilie verlegen. Zudem gibt es weitere Voraussetzungen, die das Gebäude, die Finanzierung und Einkommensgrenzen betreffen. 

Die Höhe der Förderung hängt von Familiensituation, Energieeffizienz und weiteren Faktoren ab.

  • Kaufförderung: Bis zu 80.000 Euro (unter Berücksichtigung von Kaufpreisobergrenzen, z. B. max. 9.000 €/m² in Salzburg Stadt).
  • Errichtungsförderung: Bis zu 30.000 Euro.
  • Zusätzlich neu: Annuitätenzuschuss von bis zu 500 € monatlich zur Kreditrückzahlung.

Die Wohnbauförderung wird weiterhin überwiegend als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben. Neu seit 2025: Ein rückzahlbarer, unverzinslicher Annuitätenzuschuss ist optional verfügbar.
Eine Rückzahlungspflicht für Zuschüsse besteht nur, wenn die Immobilie innerhalb von 25 Jahren nicht mehr förderungskonform genutzt wird (z. B. Verkauf oder Aufgabe des Hauptwohnsitzes). In diesem Fall muss der Zuschuss anteilig zurückgezahlt werden.

Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!

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Bildquellen:  Halfpoint/ Shutterstock.com, canadastock/ Shutterstock.com
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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