Autor: Mag. Harald Draxl Kategorie: Finanzierung Datum: 12.02.2025
Leistbares Wohnen zu fördern, ist eines der Hauptziele des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes. Welche Unterstützungsmaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum das Land Kärnten bietet, welche Voraussetzungen für die Wohnbauförderung gilt und wie die Rückzahlung abläuft, erfahren Sie hier!
Die Kärntner Wohnbauförderung basiert auf dem Wohnbauförderungsgesetz (K-WBFG 2017), das in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet wurde. Ab 2025 gibt es erneut bedeutende Änderungen, die insbesondere auf leistbares Wohnen und ökologische Nachhaltigkeit abzielen.
Das Kärntner Wohnbauförderungsgesetz
Das Land Kärnten will mit den Gesetzesneuerungen vor allem leistbares Wohnen und ökologisch sinnvolles Bauen fördern. Dies soll unter anderem mit den folgenden Neuerungen gelingen:
Erhöhung der Förderkredite:
Basisförderung nun 900 Euro pro m² förderbarer Nutzfläche.
1.000 Euro pro m² für kleine Grundstücke unter 500 m².
Angepasste Einkommensgrenzen, um mehr Haushalten Zugang zur Förderung zu ermöglichen.
Wegfall des Häuslbauerbonus – stattdessen höhere Förderbeträge in anderen Bereichen.
Einführung einer neuen Wohnbeihilfe für einkommensschwache Haushalte (bis zu 500 Euro monatlich).
Verstärkte Förderung von barrierefreiem Wohnen mit Zuschüssen bis zu 20.000 Euro.
Mehr Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen, insbesondere bei Heizungsumstellungen auf erneuerbare Energie.
Weniger strenge Vorgaben bei der energetischen Mindestausstattung für Neubauten.
Vereinfachte Antragsstellung durch digitale Prozesse.
Förderbare Nutzfläche:
Die maximale Wohnnutzfläche, die gefördert wird, richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen:
Personen Anzahl
Förderbare Nutzfläche
1 Person
52 m2
2 Personen
68 m2
3 Personen
80 m2
4 Personen
95 m2
5 Personen
110 m2
6 Personen
120 m2
mehr als 6 Personen
130 m2
Welche Vorhaben werden gefördert?
Neben dem klassischen Neubau gibt es auch Förderungen für:
Kauf von Eigentum (Ersterwerb direkt vom Bauträger).
Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden (z. B. Dachbodenausbauten, Zubauten).
Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen.
Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Natürlich stellt auch das Land Kärnten alle Informationenauf der offiziellen Website bereit. Falls Sie die zuständige Stelle persönlich kontaktieren möchten, können Sie sich an folgende Adresse wenden:
Amt der Kärnter Landesregierung Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau Mießtaler Str. 1 9021 Klagenfurt am Wörthersee E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at Telefon: +43 50 536 310 02
Förderungen beim Hausbau in Kärnten: Annuitätenzuschuss und Landeskredit
Die Wohnbauförderung unterstützt verschiedene Vorhaben – doch welche genau? Gefördert werden:
Neubauten, also Eigenheime mit maximal zwei Wohnungen.
Ersterwerb von Eigentum, wenn die Immobilie direkt vom Bauträger erworben wird.
Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden (z. B. Dachbodenausbau, Aufstockung, Umnutzung).
In Kärnten gibt es drei Hauptformen der Förderung: den Annuitätenzuschuss, den Landeskredit und die Wohnbeihilfe.
Annuitätenzuschuss (Landeskredit)
Ein Teil der Förderungssumme wird direkt zur Reduktion der Zinsen- und Tilgungsrate eines Hypothekarkredits genutzt. Die Förderung läuft maximal 10 Jahre und beträgt:
In den ersten fünf Jahren: 4 % Zuschuss auf die Kreditrate pro Jahr.
Im 6.–10. Jahr: 3 % Zuschuss auf die Kreditrate pro Jahr.
Wichtig: Der Annuitätenzuschuss muss nach fünf Jahren neu beantragt werden, um für weitere fünf Jahre gewährt zu werden. Eine Förderung für eine zweite Wohnung ist nur möglich, wenn diese nicht von einer nahestehenden Person bewohnt wird.
Förderungskredit
Der Kärntner Landeskredit unterstützt die Errichtung von Wohnraum im Eigentum. Die Höhe des Kredits richtet sich nach der förderbaren Nutzfläche und beträgt:
900 Euro pro m² förderbarer Wohnfläche.
950 Euro pro m² bei Grundstücken unter 750 m².
1.000 Euro pro m² bei Grundstücken unter 500 m².
Zusätzlich gibt es Bonusbeträge für bestimmte Bauweisen, darunter:
Umweltbonus für nachhaltige Baustoffe.
Sonnenenergiebonus für Photovoltaik- und Solaranlagen.
Jungfamilienbonus für junge Haushalte (Details unten).
Passivhausförderung für besonders energieeffiziente Bauweise.
Voraussetzung: Der Landeskredit wird nur vergeben, wenn das Gebäude keine fossilen Brennstoffe wie Kohle, Heizöl oder Infrarotheizungen nutzt.
NEU 2025: Keine direkte Häuslbauerförderung mehr
Der bisherige Häuslbauerbonus wurde abgeschafft. Stattdessen wird das Förderbudget auf höhere Kreditsummen und erweiterte Zuschüsse verteilt.
Jungfamilienförderung in Kärnten
Jungfamilien können in Kärnten vom Häuslbauerbonus und der Jungfamilienförderung profitieren.
Bei der Wohnbauförderung in Kärnten kann nicht zuletzt auch das Alter eine große Rolle spielen. Denn für Jungfamilien, die einen Ersterwerb von Wohnraum planen oder Grundförderung beantragen, gibt es immerhin einen Bonus von 12.000 Euro. Als Jungfamilie gelten folgende Gruppen:
ein Ehepaar mit oder ohne Kinder oder eine eingetragene Partnerschaft, wenn beide Ehegatten oder eingetragenen Partner das 35. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vollendet haben;
Lebensgefährten, wenn beide das 35. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vollendet haben und zumindest einer ein oder mehrere eigene oder adoptierte, haushaltszugehörige Kinder, für welche Familienbeihilfe bezogen wird, aufweist;
Alleinstehende, wenn sie das 35. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vollendet haben und ein oder mehrere eigene oder adoptierte, haushaltszugehörige Kinder, für welche Familienbeihilfe bezogen wird, aufweisen.
Das Alter ist aber natürlich bei weitem nicht das einzige Kriterium, anhand dessen die Wohnbauförderung in Kärnten zugeteilt wird. Sehen wir uns also an, welche weiteren Voraussetzungen für die Förderung wichtig sind!
Voraussetzungen für Wohnbauförderung durch das Land Kärnten
Sei es nun in Kärnten oder einem anderen Bundesland, die Höhe der Wohnbauförderung bzw. die Gewährung des Antrags hängt immer maßgeblich von zwei Bereichen ab: Personenbezogenen Voraussetzungen und der Einkommensgrenze.
Personenbezogene Voraussetzungen
In Kärnten erhalten sogenannte „begünstigte Personen“ die Wohnbauförderung. Voraussetzungen dafür sind:
Volljährigkeit
Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z. Bsp.: EU)
Nachweis des entsprechenden Wohnbedarfs (dieser liegt zum Beispiel vor, wenn bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde oder die Größe der bisherigen Wohnung nicht mehr den Familienverhältnissen entspricht)
Geförderte Wohnung muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden
Aufgabe jeglicher Rechte an der bisher verwendeten Wohnung innerhalb von sechs Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung
Keine Förderung für Zweitwohnsitze oder Ferienwohnungen
Die Einkommensgrenze bei der Kärntner Wohnbauförderung
Damit die Wohnbauförderung genehmigt wird, muss das Jahreseinkommen aller Personen im Haushalt des Antragstellers in einem gewissen Rahmen bleiben. Als Jahreseinkommen gilt dabei das Nettoeinkommen des vorhergegangenen Kalenderjahres.
Wenn man nun alle Einkünfte des Haushalts zusammenrechnet, gelten bei der Wohnbauförderung folgende Einkommensgrenzen:
Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
maximales Jahresnettoeinkommen
1 Person
52.000 Euro
2 Personen
81.400 Euro
jede weitere Person
+7.700 Euro
Sie wollen die Wohnbauförderung nicht zum Kaufen oder Bauen nutzen, sondern für Sanierungsmaßnahmen? In diesem Fall gelten keine Einkommensgrenzen, dafür aber einige andere Voraussetzungen, die wir im nächsten Abschnitt genauer erklären.
Sanierungsförderung in Kärnten
Sie wollen die Wohnbauförderung nicht zum Kaufen oder Bauen nutzen, sondern für Sanierungsmaßnahmen? Dann gelten ab 2025 folgende Voraussetzungen:
Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein (Stichtag: Baubewilligung vor 2005).
Die Sanierungsmaßnahme muss eine Verbesserung der Energieeffizienz bewirken (z. B. Dämmung, Heizungstausch, Fenstertausch).
Umstellung auf erneuerbare Energien wird besonders gefördert (z. B. Ersatz von Ölheizungen durch Wärmepumpen oder Pelletheizungen).
Die geförderte Wohnung muss weiterhin als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Eine Energieberatung ist verpflichtend, um die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme zu bestätigen.
Die Sanierung darf erst nach Genehmigung der Förderung begonnen werden, um eine Finanzierung zu erhalten.
Höhe der Förderung:
Nicht rückzahlbare Zuschüsse (z. B. 10.000 Euro für Wärmedämmung, 3.000 Euro für Heizungsumstellungen).
Förderungskredit möglich (bis zu 60 % der Sanierungskosten, Laufzeit: 15 Jahre, Zinssatz: 0,5 % p.a.).
Bis zu 80 % der Kosten für eine Energieberatung werden übernommen.
Tipp: Die Sanierungsförderung ist mit der Wohnbeihilfe kombinierbar, wenn Haushalte mit niedrigem Einkommen unterstützt werden sollen.
Energetische Sanierung 2025
Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.
Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt.
Rückzahlung der Kärntner Wohnbauförderung
Ob Hausbau- oder Sanierungskredit: Früher oder später müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden. Die beiden Arten der Wohnbauförderung bringen bei der Rückzahlung jeweils unterschiedliche Konditionen mit.
Rückzahlung des Wohnbaukredits
30 Jahre Laufzeit
1.- 20. Jahr: 0,5 % Zinsen p. a.
Ab dem 21. Jahr: 1,5 % Zinsen p. a.
Monatliche Rückzahlung der jährlichen Annuität, bestehend aus Zinsen und Tilgungsrate.
Rückzahlung des Sanierungskredits
15 Jahre Laufzeit
0,5 % Zinsen p.a.
Monatliche Rückzahlung der halbjährlichen Annuität, bestehend aus Zinsen und Tilgungsrate.
Fakt ist: Das neue Kärntner Wohnbauförderungsgesetz hat seine Vor- und Nachteile. Allein die Tatsache, dass nicht rückzahlbare Zuschüsse möglich sind und Förderkredite relativ niedrig verzinst sind, sollten jedoch Grund genug für alle Häuslbauer sein, sich die Förderung durch das Land zumindest einmal näher anzusehen.
Zinszuschüsse auf Kredite für Häuslbauer
Im Zuge des Wohnbaupakets des Bundes gewährt das Land Kärnten zudem Zinszuschüsse auf Kredite für Häuslbauer. Für die Zinszuschüsse gelten folgende Rahmenbedingungen:
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zinszuschuss in Höhe von maximal 12.000 Euro bei aufgenommenem Kreditvolumen von maximal 200.000 Euro
Höhere Kreditvolumina bleiben unberücksichtigt; niedrigere aufgenommene Kreditvolumina reduzieren die Höhe des nicht rückzahlbaren Zinszuschusses
Ganzjährige Nutzung als Hauptwohnsitz
Bauliegenschaft muss vorrangig im Siedlungsschwerpunkt des Örtlichen Entwicklungskonzepts der Standortgemeinde liegen.
Bauausführung darf nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen worden sein (vorher 18. April 2024).
Aufgabe jeglicher Rechte an bisheriger Wohnung innerhalb von sechs Monaten nach Bezug der neuen Immobilie.
Vorlage eines rechtsverbindlich unterfertigten Kreditvertrags samt Tilgungsplan mit Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2030 (vorher 2028).
Der maximale Kreditbetrag für den Zinszuschuss wurde auf 250.000 Euro angehoben und die Förderung ist jetzt bis 2030 kombinierbar. Eine Kombination mit einer Förderung im Sinne der Richtlinie für die Errichtung von Wohnraum im Eigentum ist weiterhin zulässig.Weitere Details finden Sie hier.
Informieren Sie sich ausführlich über Finanzierungsmöglichkeiten zu Ihrem Immobilienvorhaben. Wir helfen Ihnen gerne!
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Über den Autor: Mag. Harald Draxl Position: Geschäftsführer
Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.
Zinsen berechnen beim Kredit: Wie viele Zinsen muss ich zahlen?
Die Höhe der Zinsen ist ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, den besten Kredit auszuwählen. Möchten Sie einen günstigen Wohnkredit erhalten, dann lohnt sich also in jedem Fall ein Zinsvergleich.