Wohnbauförderung im Burgenland

Wohnbauförderung im Burgenland
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Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Finanzierung
Datum: 09.10.2024

Die burgenländische Landesregierung hat erst vor nicht allzu langer Zeit erneut entschieden, wesentliche Änderungen an der Wohnbauförderung vorzunehmen. Dank höheren Fördersummen soll der Traum vom Eigenheim jetzt für mehr Burgenländer leistbar werden. Was Sie tatsächlich von der Wohnbauförderung im Burgenland erwarten können und inwiefern Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, erfahren Sie hier!

Was bedeutet Wohnbauförderung durch das Land Burgenland?

Seit September 2018 gilt im Burgenland das neue Wohnbauförderungsgesetz, abgekürzt Bgld. WFG 2018. Das Ziel der Neuerungen soll es laut offiziellen Angaben sein, Ressourcen zu schonen und besonders Menschen mit geringerem Einkommen beim Immobilienkauf zu unterstützen.

Wie wird Wohnbau im Burgenland gefördert?

Wohnbauförderung im Burgenland bedeutet, dass das Land ein Förderungsdarlehen mit 30 Jahren Laufzeit vergibt. Die Förderung durch das Darlehen setzt sich aus Subjekt- und Objektförderung zusammen. Mit der Subjektförderung sind alle Faktoren gemeint, die sich auf den Haushalt der Antragsteller beziehen:

  • Einkommen
  • Einkommensabhängiger Sozialzuschlag (max. 15.000 Euro)
  • Kindersteigerungsbetrag

Die Objektförderung wiederum wird durch die Bauweise bzw. das Bauvorhaben allgemein bestimmt. Das schließt die folgenden Aspekte ein:

  • Quadratmeter der Wohnnutzfläche
  • bodenverbrauchsparendes Bauen
  • barrierefreies Bauen
  • behindertengerechte Maßnahmen

Zusammengefasst finden Sie die offiziellen Informationen und alle Formulare auf der Seite der Burgenländischen Landesregierung. Die zuständige Stelle für alle Wohnbauangelegenheiten ist unter dieser Adresse zu erreichen:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - Hauptreferat Wohnbauförderung
Hauptreferat Wohnbauförderung
Prälat Gangl Straße 1
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 057 600 2800
E-Mail: post.a3-wbf@bgld.gv.at


Welche Förderungen gibt es beim Hausbau und Eigenheimkauf?

Bei der burgenländischen Wohnbauförderung, sei es nun für Neubauten oder den Kauf einer Eigentumswohnung, gibt es einen Grundförderungsbetrag sowie Bonuszuschüsse. Die Grundförderung wird allerdings nur vergeben, wenn die nötige Energiekennzahl (EKZ) eingehalten wird. Die EKZ-Grenzen sind abhängig davon, wie viel Wohnnutzfläche das Objekt hat.

Energieeffizientes Bauen lohnt sich übrigens, denn die Förderung fällt höher aus, wenn die EKZ unterschritten wird. Wie hoch fallen die Bonuszuschüsse aus? Das hängt ganz von der Bauweise und Familiensituation ab – Zeit für konkrete Zahlen!

Wie lässt sich die Wohnbauförderung berechnen?

Wie bereits erwähnt, wird die Basisförderung unter anderem an der Nutzfläche des zu fördernden Objekts festgemacht. Die Staffelung sieht wie folgt aus:

 

NutzflächeBasisförderung

Förderhöhe Stufe 1

≥ 30 % Unterschreitung der EKZ

Förderhöhe Stufe 2

≥ 50 % Unterschreitung der EKZ

60 - 100 m245.000 Euro50.000 Euro55.000 Euro
101 - 130 m248.750 Euro56.550 Euro63.050 Euro
131 - 150 m251.000 Euro60.000 Euro67.500 Euro
151 - 180 m252.200 Euro63.000 Euro72.000 Euro
181 - 200 m252.200 Euro63.000 Euro72.000 Euro
201 - 250 m2 Prozentuelle Kürzung

Wenn die Wohnnutzfläche von 200 m2 überschritten wird, dann reduziert sich der Förderungsbetrag für jeden überschrittenen Quadratmeter um 1 %. Bei einer Wohnfläche von 225 m2 ergibt dies als Beispiel eine Reduktion um 25 %. Wenn die Wohnnutzfläche bei Neubauten größer ist als 250 m2, dann kann ein Förderungsdarlehen nicht mehr gewährt werden.

Im Mehrgeschoßbereich werden Wohnungen bis zu max. 100 m2 und Reihenhäuser bis zu max. 130 m2 gefördert. Die Nutzfläche erhöht sich aber der fünften im Haushalt lebenden Person um 10 m2.

Die Größe allein ist aber nicht der einzige ausschlaggebende Faktor. Auch die Familiensituation, die Wohnungsausstattung und der Bauort spielen eine Rolle. Zuschüsse sind möglich für:

  • jedes Kind bis 16 Jahre: 12.000 Euro
  • den Abriss eines bestehenden Gebäudes im Ortskern, damit der Grund für einen Neubau genutzt werden kann (bodenverbrauchsparendes Bauen): 35 Prozent der Abrisskosten (max. 16.000 Euro)
  • die Nutzung von Baulücken in einem bereits aufgeschlossenen Grundstück: max. 20.000 Euro
  • barrierefreies Bauen: max. 10.000 Euro
  • behindertengerechte Maßnahmen: 100 Prozent der Kosten (max. 20.000 Euro)

Damit die Förderung gewährt wird, müssen natürlich wie in jedem anderen Bundesland gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. 


Voraussetzungen für die burgenländische Wohnbauförderung

Die wichtigsten Entscheidungsfaktoren sind auch im Burgenland das Einkommen des Haushalts sowie die üblichen personenbezogenen Aspekte. Die burgenländische Landesregierung hat dabei nunmehr die Einkommensgrenzen deutlich angehoben.

Einkommensgrenzen bei der Wohnbauförderung im Burgenland

Höhere Grenzen für das Haushaltseinkommen der Antragsteller soll es mehr Menschen ermöglichen, ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen. In Zahlen ausgedrückt, bedeutet diese Erhöhung folgende Einkommensgrenzen, bezogen auf das jährliche Nettoeinkommen:

Anzahl der im Haushalt lebenden Personen100 % Förderung bei max. Jahresnetteinkommen von60 % Förderung bei max. Jahresnetteinkommen von30 % Förderung bei max. Jahresnetteinkommen von
145.100 Euro47.300 Euro48.400 Euro
271.500 Euro77.000 Euro82.500 Euro
373.300 Euro79.200 Euro84.150 Euro
477.000 Euro81.400 Euro85.800 Euro
5+79.200 Euro82.250 Euro88.000 Euro

Abgesehen von diesen Einkommensgrenzen sollte wie in den anderen Bundesländern auch der dringende Wohnbedarf gegeben sein.

Weitere Voraussetzungen für Wohnbauförderung

Es dürfte keine große Überraschung sein: Auch im Burgenland gelten die sogenannten personenbezogenen Voraussetzungen für die Wohnbauförderung. Das bedeutet, dass ein Antragsteller folgende Eigenschaften mitbringen sollte:

  • Volljährigkeit
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EWR-Bürger)
  • Das geförderte Objekt wird zum Hauptwohnsitz.
  • Der Hauptwohnsitz ist seit mindestens 2 Jahren in Österreich sein und ebenso lang wurde schon ein Einkommen in Österreich bezogen. Alternativ muss seit 5 Jahren ein Einkommen in Österreich bezogen worden sein.

Zusätzlich gibt es energetische Anforderungen, die an die Wohnbauförderung geknüpft sind. Für die Erteilung einer Baubewillung muss ein Energieausweis nach OIB Richtlinie 6 bei der Baubehörde vorgelegt werden. Dieser muss von einer befugten Person erstellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Abgesehen von der Eigenheimförderung werden im Burgenland außerdem diverse Sanierungsmaßnahmen vom Land gefördert. Besondere Vorteile ergeben sich dabei wieder durch ökologisch sinnvolle Bau- bzw. Sanierungsvorhaben.

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Sanierungsförderung im Burgenland

Bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen wird im Burgenland zwischen mehreren Bereichen unterschieden, und dementsprechend variiert auch die Höhe des Förderbetrags:

Einzelbauteilsanierung:
Es werden insgesamt 30 Prozent der Gesamtkosten für einzelne Sanierungsvorhaben übernommen (max. 40.000 Euro).

Energetische Sanierung:
Gefördert werden Maßnahmen, die eine Verbesserung beim Energiesparen bewirken, z.B. die Dämmung der Außenwände. Das Land übernimmt 50 Prozent der Gesamtkosten (max. 45.000 Euro).

Umfassende energetische Sanierung:
Als umfassend wird die Sanierung eingestuft, wenn mindestens 3 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführt werden. Je nach Energiekennzahl sind maximal 60, 70 oder 80 % der Kosten förderbar (60.000 Euro, 70.000 Euro, bzw. 80.000 Euro).

Energetische Sanierung 2024

Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.

Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung 2024: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt.    


Sonderwohnbauförderungsaktion 2024

Bei den Sonderförderungsrichtlinien 2024 im Burgenland wird die Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen im privaten Wohnbau, welche das Wohngebäude für den effizienteren Einsatz von alternativen Heizungssystemen tauglich machen soll, gefördert. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern Gas, Heizöl und Kohle.

Die Förderhöhe ist abhängig von den gesamten Sanierungskosten, wobei die maximale Förderhöhe von den Sanierungsmaßnahmen abhängig ist.

Einzelbauteilsanierung:

Es werden 100 Prozent der anerkannten Sanierungskosten gefördert (max. 40.000 Euro)

Energetische Sanierung:

Maßnahmen zur Verbesserung des Heizwärmebedarfes um mindestens 40 % werden zu 100 % gefördert (max. 80.000 Euro).

Umfassende energetische Sanierung:

Bei der umfassenden energetischen Sanierung müssen mindestens drei thermische Maßnahmen umgesetzt werden (z.B. Fenster, Fassade, Dach). Hier können 100 % der anerkannten Sanierungskosten (max. 90.000, 95.000 und 100.000 Euro) gefördert werden.

Zusätzlich kann ein Bonusbetrag von 25 % der gewährten Basisförderung für historische Bausubstanzen gewährt werden. Förderungsanträge können bis längstens 31.12.2024 eingebracht werden. Mehr dazu können Sie hier nachlesen. 


Burgenländischer Handwerkerbonus 2024

Zur Unterstützung heimischer Handwerksbetriebe unterstützt das Bundesland private Haushalte bei notwendigen Reparaturarbeiten mit dem Handwerkerbonus 2024:

  • Gefördert werden maximal 25 % der Kosten und maximal 10.000 Euro pro Haushalt
  • Sonderwohnbauförderung mit Laufzeit 01.04.2024 bis 31.12.2024
  • Kosten für Arbeitsleistungen für die Wohnraumsanierung durch Burgenländische Unternehmen
  • Arbeiten müssen im Förderzeitraum 01.04.2024 bis 31.12.2024 durchgeführt werden
  • Förderanträge können nur bis 10.01.2025 eingereicht werden
  • Das maximale Förderbudget beträgt fünf Millionen Euro und die Anträge werden entsprechend der zeitlichen Einreichung berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Förderseite Burgenländischer Handwerkerbonus 2024.


Rückzahlung der Wohnbauförderung im Burgenland

Bei der Wohnbauförderung handelt es sich im Burgenland zum Großteil um ein Landesdarlehen. Das bedeutet auch: Die Förderung muss im Lauf der Jahre zurückgezahlt werden. Seit 2018 beträgt die Laufzeit eines Förderdarlehens durch das Land dabei 30 Jahre. Die Verzinsung wurde ebenfalls geändert, sodass mittlerweile folgende Zinsreglungen gelten:

1. - 30. Jahr                         0,9 % Zinsen p. a.

Die Tilgungszahlungen verstehen sich als dekursive Annuitätenzahlungen in Halbjahresraten. Diese sehen folgendermaßen aus, wobei die Annuitätsberechnung jeweils vom Darlehensnominale erfolgt:

1. - 60. Halbjahresrate                                                                           1,91 %

Eine vorzeitige Tilgung des Wohnbauförderungs-Darlehens ist jederzeit möglich. Die Vergünstigung bei vorzeitigen Rückzahlung der burgenländischen Wohnbauförderung wurde 2015 abgeschafft. Dahinter steckt der Gedanke, dass die Tilgung des vollen Darlehensbetrags es ermöglichen soll, auch für kommende Generationen eine Förderung sicherzustellen.

Höhere Förderbeträge, niedrigere Zinsen und eine längere Darlehenslaufzeit: Das ist die Bilanz der neuen Wohnbauförderung im Burgenland. Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, das Eigenheim mit Förderdarlehen zu finanzieren, kann es sich durchaus lohnen, sich über diese Option ausführlich zu informieren.

Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!

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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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