Wenn Sie ein Anbot beim Makler unterschreiben, sollten Sie die Konsequenzen kennen. Nur wenn Sie sich die Liegenschaft zu 100 Prozent leisten können und Sie eine Zusage für eine dafür gegebenenfalls erforderliche Finanzierung haben, frühestens dann sollten Sie ein Anbot unterzeichnen. Denn: In Österreich ist ein unterzeichnetes Anbot soviel wie ein Vorvertrag für den Immobilienkauf. Dieser Vorvertrag kann auch beim Verkauf von Privat an Privat (ohne Makler) vereinbart werden, um die Wahrscheinlichkeit eines endgültigen Abschlusses zu erhöhen. Doch damit sind sich Käufer und Verkäufer einander gegenseitig in der Verbindlichkeit. Vertragsbrüche können Schadenersatzansprüche der Gegenseite zur Folge haben.
Bei einem Vorvertrag für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie verpflichten sich Käufer und Verkäufer, in Zukunft einen weiteren Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen. Ein Hauptgrund über diesen Umweg zu agieren ist, dass dem Hauptvertrag noch rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Weg stehen, beispielsweise eine noch fehlende Finanzierungszusage der Bank.
Obwohl die Umstände für den Abschluss des Hauptvertrags noch nicht reif sind, ermöglicht der Vorvertrag eine rechtliche Regelung, allerdings ohne endgültige Verpflichtung. Letzteres kann in einer Umstandsklausel präzisiert werden. Sollten sich definierte Rahmenbedingungen ändern, bestünde dann zum Abschluss des Hauptvertrags keine Verpflichtung.
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Kreditvertrag bei der Immobilienfinanzierung
Wie muss der Vorvertrag beim Immobilienkauf aussehen?
In Österreich ist der Vorvertrag beim Immobilienverkauf im §936 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Der Vorvortrag enthält im Prinzip die Punkte des geplanten Kaufvertrages, da er eine Vereinbarung zum Abschluss des Hauptkaufvertrags ist.
Daher sollte der Vorvertrag für einen Immobilienkauf in Österreich folgende Punkte enthalten (keine abschließende Aufzählung):
Vorvertrag für den Immobilienkauf in Österreich: Rücktritt möglich?
Ist ein Vorvertrag rechtlich bindend? Die Antwort darauf lautet: Grundsätzlich ja. Denn es verpflichten sich beide Vertragspartner zur Erfüllung der aufgeführten Bedingungen, wie zum Beispiel die Bezahlung des Kaufpreises durch Käufer oder die Räumung der Wohnung durch Verkäufer. Voraussetzung der Gültigkeit eines Vorvertrags sind dabei inhaltliche Bestimmtheit sowie Zeitbestimmung.
Ersteres bedeutet nichts anderes, als dass die Inhalte von Vorvertrag und Hauptvertrag übereinstimmen. Die Zeitbestimmung besagt, dass der Abschlusszeitpunkt des Hauptvertrags von den Parteien bereits im Vorvertrag geregelt wird.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt und treffen die Bedingungen aus dem Vorvertrag des Immobilienkaufes zu, so ist die vorvertragliche Vereinbarung bindend.
Springt ein Interessent trotzdem unbegründet innerhalb der Frist ab, liegt Erfüllungsverzug vor, der bei Verschulden auch zu Schadenersatz verpflichtet. Allerdings muss die dadurch geschädigte Vertragspartei ihren Anspruch, einen Hauptvertrag abzuschließen innerhalb eines Jahres ab dem vereinbarten Hauptvertragsabschlusszeitpunkt durchsetzen.
So kann man zurücktreten
Die Höhe des Anspruchs auf Schadenersatz sollte im Vorvertrag genau geregelt werden. Auch die Bedingungen, unter welchen beispielsweise auch ohne Schadensersatzforderungen vom Vorvertrag zurückgetreten werden kann:
- Wenn eine seitens des Verkäufers zu erfüllende Bedingung aus dem Vorvertrag nicht zutrifft (z. B. Räumung der Wohnung wird unterlassen)
- Wenn eine Nichterfüllung durch den Käufer nicht selbst verschuldet ist (z. B. plötzliche Arbeitsunfähigkeit und somit Zahlungsunfähigkeit, sprich keine Finanzierung)
- Generell gilt: Verletzt eine Partei die Pflicht zum Abschluss des Hauptvertrags, gerät diese in (Schuldner-)Verzug und die andere Partei kann vom Vertrag zurücktreten.
Ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht sollte immer schriftlich und per Einschreiben ausgesprochen werden. Neben dem Datum des Kaufanbots sollte dieses immer die eindeutige Bezeichnung des Immobilienobjektes sowie die Rechts- oder Vertragsgrundlage für den Rücktritt beinhalten.
Was kostet es, einen Vorvertrag aufzusetzen?
Die Höhe der Rechtsanwalts- oder Notariatskosten für einen Kaufvertrag betragen ca. ein bis drei Prozent des Kaufpreises und sind durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt. Sinnvoll kann die Vereinbarung eines Pauschalhonorars sein, welches ebenfalls den Vorvertrag beinhaltet.
In Österreich spielen die Kosten des Vorvertrags eine untergeordnete Rolle. Es gibt viele Versionen gratis online verfügbar und als Käufer unterschreibt man beim Makler ohne zusätzliche Kosten ein Anbot.
Der Vorvertrag beim Immobilienkauf: Absicherung für Käufer und Verkäufer
Der Vorvertrag beim Immobilienkauf schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer. Er kann sinnvoll eingesetzt werden, wenn für den Verkäufer der gebotene Preis attraktiv ist und der Käufer das passende Objekt gefunden hat. Der Vorvertrag muss inhaltlich mit dem Hauptvertrag übereinstimmen und alle wichtigen Eckdaten wie Verkaufspreis, Gültigkeitsdauer und geplanten Übernahmezeitpunkt enthalten.
Beide Seiten sind grundsätzlich an den Vorvertrag gebunden, aber es gibt auch mehrere Rücktrittsmöglichkeiten. Die Aufnahme konkreter Rücktrittsmöglichkeiten wie beispielsweise „vorbehaltlich der Kreditzusage durch meine Bank“ ist durchaus üblich.
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