Verbraucherkreditgesetz in Österreich: Rechte und Pflichten
Autor: Mag. Harald Draxl Kategorie: Recht Datum: 20.09.2024
Sie sind Privatkunde und werden von der Bank bei der Kreditvergabe für ein Auto, eine Wohnungseinrichtung oder auch kleineren Anschaffungen als Konsument eingestuft. Dann stehen Sie seit dem 11. Juni 2010 nach dem Verbraucherkreditgesetz Österreich (VKrG) unter einem besonderen Schutz. Dieses gilt nicht nur für Bankkredite, sondern auch bei entgeltlichen Zahlungsaufschüben gegenüber Unternehmen wie zum Beispiel Ratenzahlungen bei Versandhäusern.
Verbraucherkreditgesetz: Das Wichtigste im Überblick
Seit 11. Juni 2010 räumt Ihnen das Verbraucherkreditgesetz in Österreich als Konsument besondere Rechte ein. Egal ob es ein Autokredit oder ein Ratengeschäft beim Versandhändler ist. Sie genießen besonderen Schutz. Die wichtigsten Punkte sind die Begrenzung der Pönale bei vorzeitiger Rückzahlung auf maximal 1 % der ausstehenden Kreditsumme, ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss und eine ganze Reihe von Informationspflichten des Kreditgebers (wird in diesem Beitrag später erläutert).
Definition: Was ist das Verbraucherkreditgesetz (VKrG)?
Das VKrG (kurz für Verbraucherkreditgesetz) ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 23. April 2008. Es beinhaltet bestimmte Aspekte von Verbraucherkreditverträgen und anderen Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrauchern. Das sind vor allem die vorvertraglichen Pflichten des Kreditgebers, seine Pflichten beim Vertragsabschluss, die Rechte des Verbrauchers zum Rücktritt vom Vertrag, zur Kündigung des Vertrags und zur vorzeitigen Rückzahlung sowie die Pflichten von Kreditvermittlern.
Wann gilt das Verbraucherkreditgesetz?
Das Verbraucherkreditgesetz gilt für viele Formen der Kreditierung zwischen Unternehmen als Kreditgeber und Verbrauchern als Kreditnehmer. Es umfasst klassische Konsumkredite, Ratengeschäfte und Verbraucherleasingverträge.
Konsumkredite, wie beispielsweise einen Autokredit oder für die Anschaffung von Möbeln der eigene Wohnung:
Dies alles ist „Privatsache“. Somit genießen Sie den besonderen Schutz als Verbraucher.
Solange Sie noch kein Gewerbe angemeldet haben und das Unternehmen noch nicht im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie die Gründung Ihres Unternehmens und Ingangsetzung als Privatperson beispielsweise mittels eines Konsum- oder Rahmenkredits finanzieren. Der Vorteil: Sie fallen zu diesem Zeitpunkt noch unter die Schutzbestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes. Haben Sie hingegen den Betrieb des Unternehmens bereits aufgenommen, so werden Sie von der Bank als Unternehmer betrachtet, und es entfallen eine Reihe von Schutzbestimmungen gegen nachteilige Behandlung.
Hier gilt kein Verbraucherkreditgesetz:
Sie erwirtschaften Ihr Einkommen aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit. Sobald Sie im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit einen Kredit oder ein Leasing aufnehmen, gelten Sie dabei als Unternehmer bzw. gewerblicher Kunde und Sie verlieren den besonderen Schutz des Verbraucherkreditgesetzes in Österreich.
Ratenkauf und Leasing: Gilt hier das VKrG?
Bei einem Versandhaus bestellen Sie einen PC und bezahlen diesen auf Raten (sogenannter Privatkredit oder Konsumkredit). In der Regel gilt hier das Verbraucherkreditgesetz. Ausgenommen sind Verträge mit einem Gesamtkreditbetrag bis zu 200 EUR sowie Kredite, die binnen 3 Monaten zurückzuzahlen sind und bei denen nur geringe Kosten anfallen.
Restwertleasing, insbesondere von Fahrzeugen, fällt unter das Verbraucherkreditgesetz sowie alle Arten des Finanzierungsleasings.
Hingegen ist das VKrG auf Operating-Leasing-Verträge nicht anwendbar, da diese mehr den Charakter eines Mietvertrags haben.
Rechte als Kreditkunde laut Verbraucherkreditgesetz
Das Verbraucherkreditgesetz räumt Konsumenten in Österreich bei der Kreditaufnahme besondere Rechte ein. Diese Vorteile genießen Sie infolge der Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes:
Informationen vor Vertragsabschluss:
Erhöhte Transparenz von Zinssätzen und Aufwendungen und somit generell eine europaweite Vergleichbarkeit der Angebote sind wichtige EU-Ziele. Deshalb müssen Ihnen als Verbraucher auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger folgende Informationen im Überblick mitgeteilt werden:
Art des Kredits (siehe hierzu unseren Beitrag Kreditarten im Überblick sowie Name und Adresse von Kreditgeber und beteiligtem Kreditvermittler.
Effektiver Jahreszins und zu zahlender Gesamtbetrag, nach einem einheitlichen Rechenschema.
Faktisch der Tilgungsplan, siehe § 6 Abs 1 Z. 8 VKrG.
Kontoführungsgebühren und sonstige Spesen.
Information zu verlangten Sicherheiten.
Recht auf vorzeitige Rückzahlung und eventuelle Pönale (siehe hierzu auch unser Leistungsangebot Umschuldungskredit).
Recht auf eine Kreditvertragskopie.
Aufklärung über Rücktrittsrechte.
Einen Warnhinweis über die Folgen von nicht erfolgten Zahlungen.
Informationen bei Ablehnung wegen Bonität:
§ 7 Abs. 2 VKrG besagt: Ergibt die Kreditprüfung erhebliche Zweifel an der Rückzahlungsfähigkeit des Verbrauchers, hat der Kreditgeber den Verbraucher auf diese Bedenken hinzuweisen. In Absatz 4 regelt § 7 VKrG den Umgang mit der Bonitätsdatenbankabfrage (KSV Eintrag, etc.): Wird Ihr Kreditantrag auf Grund einer Datenbankabfrage abgelehnt, hat Ihnen die Bank unverzüglich und unentgeltlich das Ergebnis dieser Abfrage mitzuteilen.
Rücktrittsrecht:
Sie haben ab dem Tag des Vertragsabschlusses noch 14 Tage Zeit, Ihren Kredit zu überdenken. Sollten Sie Vertragsbedingungen und Informationen erst später bekommen, dann gilt die Frist ab diesem Zeitpunkt. Dann müssen Sie aber binnen 30 Kalendertagen nach Absendung der Rücktrittserklärung den ausbezahlten Kreditvertrag samt aufgelaufener Zinsen zurückzahlen.
Mitteilung von Sollzinsänderungen:
Eine Änderung des Zinssatzes für Ihre Sollzinsen zu Ihrem Nachteil, sprich eine Zinsanhebung durch die Bank, tritt erst dann in Kraft, wenn Sie der Kreditgeber (Bank, Bausparkasse oder Leasinggesellschaft) bereits im Vorfeld auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger informiert hat. Außerdem steht Ihnen als Verbraucher in jedem ersten Quartal eines Kalenderjahres eine Kontomitteilung zu, in welcher zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres zumindest die Summe Ihrer Zahlungen und Belastungen sowie die Kontostände enthalten sind.
Vorzeitige Rückzahlung:
Sie können als Verbraucher einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Hierfür dürfen Ihnen keine Kosten entstehen. Eine Kündigungsfrist ist nur dann einzuhalten, wenn sie vertraglich vereinbart wurde und nicht mehr als einen Monat beträgt.
Auch befristete Kreditverträge können Sie vor Ablauf der Zeitvorzeitig rückzahlen. Wird der Kredit gesamt zurückgezahlt, dann entspricht dies einer Kündigung. Allerdings kann die Bank dann von Ihnen ein Pönale verlangen, wobei aber folgende Ausnahmen gelten:
Keine Vorfälligkeitsentschädigung („Pönale“) fällt an, wenn
Sie die vorzeitige Rückzahlung mit einer Versicherungsleistung aus einem Versicherungsvertrag tätigen, der vereinbarungsgemäß die Rückzahlung des Kredits gewährleisten soll (Tilgungsträger).
Ihre Rückzahlung auf einen Zeitraum fällt, für den keine Fixzinsen vereinbart wurden (Kredit mit variablen Zinsen).
Ihr vorzeitig zurückgezahlter Betrag für einen Zeitraum mit fixen Zinsen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums 10.000 Euro nicht übersteigt.
Sie nur einen Kontokorrentkredit, spricht Kontorahmen ausnützen.
Vorzeitige Rückzahlung: Wie hoch darf die Pönale sein?
Es gibt auch Fälle, in welchen die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits von Ihnen ein Pönale verlangen kann, beispielsweise während einer Fixzinsperiode. Die Höhe darf dabei maximal betragen:
0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn die Restlaufzeit der Finanzierung unter einem Jahr liegt und maximal 1 % in anderen Fällen.
Was ist aus Sicht des Kreditgebers noch zu beachten?
Banken, Bausparkassen und Leasinggesellschaften haben nach dem Verbraucherkreditgesetz Österreich noch weitere Pflichten. Wichtig sind in diesem Zusammenhang noch nachfolgende Punkte:
Werbung mittels repräsentativem Beispiel:
Die vereinfachte Darstellung mit angeblichen super Zinssätzen ist nicht zulässig. Ein repräsentatives Beispiel ist anzuführen, welches folgende standardisierte Daten enthalten muss:
Sollzinssatz und dessen Geltungsdauer falls variabel, sowie alle Kosten des Kredits.
Gesamtkreditbetrag.
Effektiver Jahreszins.
Laufzeit und zu zahlender Gesamtbetrag sowie Betrag der Teilzahlungen.
Zwingende Angaben in Kreditverträgen (§ 9 VKrG):
Lesen Sie Ihren Kreditvertrag aufmerksam durch, denn er muss eine Vielzahl von Informationen enthalten. Eine Auflistung der einzelnen Punkte finden Sie in §9 Verbraucherkreditgesetz.
Tilgungsplan:
Bei einem Kreditvertrag mit fester Laufzeit können Sie als Verbraucher jederzeit kostenlos während der Laufzeit die Aufstellung eines Tilgungsplans anfordern. Darin muss enthalten sein, welche Zahlungen Sie in welchen Zeitabständen zu leisten haben und welche Bedingungen für die Zahlungen gelten.
Kann man vertraglich vereinbaren, vom VKrG abzuweichen?
Von den Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes in Österreich darf nur zum Vorteil des Verbrauchers abgewichen werden. Nachteilige Abweichungen für den Konsumenten sind untersagt.
Glossar: Wichtige Begriffe rund um das VKrG
Nachfolgend finden Sie wichtige Grundbegriffe des VKrG in Österreich.
Wer ist ein Unternehmer; Wer ist ein Verbraucher?
Als Unternehmer gilt jemand, für welche die Kreditaufnahme zum Betrieb seines Unternehmens gehört, auf einen Verbraucher trifft dies hingegen nicht zu. Häufig werden Verbraucher auch als Konsumenten bezeichnet.
Verbraucherkredit
Wenn Sie kein Unternehmer sind, gelten Sie bei der Bank als Verbraucher. Der an Sie vergebene Kredit ist dann ein Verbraucherkredit. Sind Sie zwar Unternehmer, erwerben jedoch etwas zum privaten Gebrauch mit Kredit, so gelten Sie dennoch als Verbraucher, obwohl Sie selbständige Einkünfte haben.
Terminverlust
Terminverlust bedeutet, dass eine Forderung bei einem Ratengeschäft (Kredit) infolge eines Zahlungsverzuges bei einer oder mehreren Ratenzahlungen zur Gänze fällig wird. Vereinfacht ausgedrückt: Im Falle eines Bankkredits will die Bank die komplette Kreditsumme zurück, welche Sie Ihr schulden, weil Sie auch nach ordnungsgemäßem Mahnverfahren die Rückzahlung nicht vereinbarungsgemäß geleistet haben.
Verbundener Kreditvertrag
Ein verbundener Kreditvertrag dient ganz oder teilweise der Finanzierung einer Warenlieferung oder Dienstleistung und bildet mit dem finanzierten Liefer-/ Dienstleistungsvertrag eine wirtschaftliche Einheit. Der Verwendungszweck des Kreditvertrags ist somit an den Kaufvertrag geknüpft.
Effektiver Zins
Effektiver Zinssatz: Nominalzinssatz plus Kosten, die mit dem Kreditvertrag in Verbindung stehen, wie z. B. beim Hypothekarkredit die Pfandrechtseintragungsgebühr, Bearbeitungsgebühr, Schätzkosten, Kontoführungsgebühr, u.s.w..
Rechte laut VKrG
Prüfen Sie nachfolgende Punkte, ob das VKrG eingehalten wurde:
Ich wurde über den Effektivzinssatz informiert.
Mir ist bewusst, dass ich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Kreditvertrags zurücktreten kann.
Wurde ich wegen einer Bonitätsdatenbankabfrage als Kreditkunde abgelehnt, muss mir das Kreditinstitut dies mitteilen.
Nachteilige Sollzinsänderungen wurden mir bereits im Vorfeld mitgeteilt.
Ich bin mit den vorvertraglichen Informationspflichten und Mindestinhalten von Kreditverträgen vertraut.
Ich kann jederzeit einen kostenlosen Tilgungsplan anfordern.
Verbraucherkredite kann ich jederzeit fristgerecht kündigen oder vorzeitig tilgen.
Ich kann bis zu 10.000 EUR in einem 12-Monatszeitraum bei Fixzinsvereinbarung ohne Pönale vorzeitig zurückzahlen.
Bei Tilgung während einer Fixzinsperiode ist das Pönale auf 1 % begrenzt.
Die Bank kann den Kredit fällig stellen, wenn ich 6 Wochen mit der Ratenzahlung in Verzug bin und mich das Kreditinstitut unter Setzung von mindestens 2 Wochen Nachfrist erfolglos qualifiziert mahnt.
Das Verbraucherkreditgesetz schützt die Rechte der Kreditkunden
Als Verbraucher genießen Sie besonderen Schutz im Zuge des Verbraucherkreditgesetzes. Von den Bestimmungen des VKrG in Österreich darf ein Kreditgeber nur dann abweichen, wenn es zu Ihrem Vorteil ist. Sie sollten sich die Zeit nehmen, um sich mit Ihren Rechten zu beschäftigen. Da es bei einem Kredit häufig um eine größere Anschaffung geht, sollten Sie wissen was die Bank oder Bausparkasse darf und was nicht.
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Über den Autor: Mag. Harald Draxl Position: Geschäftsführer
Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.
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