Übergabeprotokoll: Haus richtig übergeben

Handschlag über Dokumente und Haus
Autor: Hagen Luckert
Kategorie: Immobilie
Datum: 22.08.2024

Sobald Sie den Vertrag für Ihre Wunschimmobilie unterzeichnet und den Kaufpreis überwiesen haben, steht der Schlüsselübergabe nichts mehr entgegen. Dabei spielt das Übergabeprotokoll für das Haus eine entscheidende Rolle. In diesem Beitrag erfahren Sie unter anderem, warum dieses Dokument von großer Bedeutung ist und was bei der Übergabe des Hauses zusätzlich beachtet werden sollte.

Hier finden Sie eine kostenlose Vorlage für ein Übergabeprotokoll Haus zum Download.


Übergabeprotokoll für das Haus: Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Übergabeprotokoll bei einem Hauskauf wird der Immobilienzustand inklusive Mängel festgehalten, um mögliche spätere Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer zu vermeiden und beide Parteien rechtlich abzusichern.
  • Die Zählerstände von Wasser, Strom, Gas und Heizung werden dokumentiert.
  • Es wird meist vom Verkäufer oder dem Immobilienmakler erstellt, von allen Parteien unterzeichnet und eine Ausführung für alle beteiligten Parteien angefertigt.
  • Bei der Übergabe werden dem Käufer wichtige Unterlagen wie Grundrisse, Pläne, Grundsteuerbescheide, Energieausweis, Bedienungsanleitungen, Versicherungspolicen, Verträge und Rechnungen ausgehändigt.
  • Am Ende des Termins werden die Schlüssel ausgehändigt und die Immobilie gilt offiziell als übergeben.

Hausübergabeprotokoll: Was ist das und wozu dient es?

Ein Hausübergabeprotokoll dient dazu, den genauen Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe an den neuen Eigentümer umfassend festzuhalten. Darin enthalten sind sowohl potentielle Mängel als auch aktuelle Zählerstände, um mögliche Unstimmigkeiten nach der Hausübergabe zwischen Käufer und Verkäufer zu verhindern.

Obwohl es in Österreich keine gesetzliche Pflicht für ein Übergabeprotokoll gibt, ist dessen Erstellung dennoch zu empfehlen. Beide Parteien können sich dadurch absichern, da das Protokoll ebenfalls bei späteren Rechtsstreitigkeiten als Beweismittel eingesetzt werden kann.


Übergabeprotokoll für Haus und Grund: Inhalt

Gewöhnlich wird das Übergabeprotokoll für Haus und Grundstück vom Verkäufer der Immobilie oder einem Immobilienmakler erstellt. Es wird zusammen mit dem neuen Eigentümer bei der Schlüsselübergabe ausgefüllt und unterzeichnet. Es existieren in Österreich keine rechtlichen Vorgaben bezüglich der Struktur oder des Inhalts dieses Protokolls. Um jedoch seinen Zweck zu erfüllen, sollten im Protokoll unbedingt die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

  • Anschriften von Käufer und Verkäufer
  • Adresse der Immobilie
  • Datum der Übergabe
  • Daten zur Immobilie, wie geleistete Renovierungsarbeiten und Nebenkosten
  • Bestandsaufnahme aller Räume und Außenanlagen des Objekts
  • Dokumentation der Mängel an der Immobilie, ggf. durch Fotos
  • Angaben zur Mängelbeseitigung (Verantwortlichkeit, Frist)
  • Liste der zu übergebenden Gegenstände wie Schlüssel und Dokumente
  • Zählerstände von Strom, Wasser, Gas und Öl
  • Ggf. Füllstand des Heizöltanks
  • Angaben zu laufenden Dienstleistungen (Müllabfuhr, Internet und Telefon, Grundsteuer, Versicherungen, etc.)
  • Liste der (übernommenen) Inneneinrichtung
  • Unterschriften von Käufer und Verkäufer

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Gibt es einen Unterschied bei Kauf und Miete?

Im Wesentlichen ist das Hausübergabeprotokoll sowohl beim Kauf als auch bei der Miete vergleichbar. Bei einem Hauskauf ist das Protokoll aufgrund der umfangreicheren Größe sowie der Außenanlagen und des zugehörigen Grundstücks üblicherweise detaillierter.

Tipp: Finden Sie weitere Informationen in unserem Beitrag Hauskauf: Checkliste und Tipps


Wie erstellt man ein Hausübergabeprotokoll?

1. Das Übergabeprotokoll für ein Haus in Österreich wird bei der offiziellen Schlüsselübergabe an den neuen Eigentümer meist vom Verkäufer angefertigt bzw. ausgefüllt.

2. Während eines gemeinsamen Rundgangs werden der Zustand aller Räumlichkeiten sowie die Außenanlagen begutachtet.

3. Eventuelle Mängel werden entsprechend im Protokoll dokumentiert und/ oder auf Fotos festgehalten.

4. Es wird daraufhin geklärt, wie, ob und wann bestehende Mängel behoben werden und wer die Kosten hierfür übernimmt.

5. Käufer und Verkäufer lesen gemeinsam die Zählerstände ab und notieren diese ebenfalls im Protokoll.

6. Lassen Sie als Käufer sich sämtliche wichtige Dokumente wie Pläne und Bedienungsanleitungen aushändigen.

7. Achten Sie darauf, ob die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel mit der Angabe im Protokoll übereinstimmt.

8. Ergänzend werden alle laufenden Dienstleistungen oder Versicherungsverträge rund um das Haus notiert.

9. Wenn der Rundgang und die Dokumentation des Immobilienzustands abgeschlossen sind, unterschreiben beide Parteien das Hausübergabeprotokoll.

 


Was ist bei der Übergabe vom Haus noch zu beachten?

Was vor der Übergabe zu tun ist

Bevor die Schlüsselübergabe stattfinden kann, müssen Sie den Kaufvertrag für die Immobilie unterschrieben, diesen notariell beurkundet sowie den Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen haben. Falls Sie den Schlüssel vor der kompletten Begleichung des Kaufpreises erhalten sollten, wird dies durch eine Klausel für die vorzeitige Übergabe festgelegt. Darüber hinaus ist es üblich, dass Sie dann im Voraus mindestens 10 bis 15 % des Kaufpreises entrichten.

Tipp: Lesen Sie auch unseren Beitrag Notarkosten bei Immobilien: Ein Überblick.

Beziehen Sie Profis mit ein

Falls Sie das Haus über einen Makler gekauft haben, so ist dieser häufig bei der Übergabe anwesend. Er kann Ihnen fachkundig zur Seite stehen oder auch die Erstellung des Protokolls übernehmen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie die Immobilie während der Übergabe auch von einem Bausachverständigen begutachten lassen. So können Mängel und Schäden gefunden werden, die von Ihnen möglicherweise übersehen worden wären. Der Gutachter kann im Anschluss das Protokoll überprüfen.

Übergabeprotokoll in dreifacher Ausführung

Das Hausübergabeprotokoll sollte mindestens in dreifacher Ausfertigung angefertigt werden. Der Verkäufer und Käufer erhält jeweils eine Version, die dritte Ausführung (und mögliche Kopien hiervon) erhält das Versorgungsunternehmen bzw. der Gas-, Strom- und Wasseranbieter der Immobilie.

 

Dokumente, Verbindlichkeiten und Haustechnik

Es kann für den Käufer vorteilhaft sein, bestehende Verpflichtungen oder laufende Verträge, wie beispielsweise den Vertrag mit den Energieversorgern oder die Gebäudeversicherung, zu übernehmen.

Stellen Sie sicher, dass der Verkäufer Ihnen alle wesentlichen Betriebsanleitungen und Pläne für das Haus aushändigt. Lassen Sie sich während der Übergabe alle Einzelheiten des Hauses erklären, insbesondere die technischen Aspekte. Dies kann sich beispielsweise auf den Sicherungskasten, die Klimaanlage, ein Bewässerungssystem, die Photovoltaik-Anlage und die Heizungsanlage beziehen.


Niemals auf ein Übergabeprotokoll fürs Haus verzichten

Das Hausübergabeprotokoll, das oft als Anhang zum Mietvertrag dient,dient als rechtliches Instrument, das den Verkäufer zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet und gleichzeitig den Käufer vor der Haftung für Schäden schützt, die vor dem Kauf entstanden sind. Zudem stellt es sicher, dass der Verkäufer nicht für Schäden haftbar gemacht wird, die der Käufer nach dem Einzug verursacht. Auf diese Weise hilft das Protokoll beiden Parteien, zukünftige Konflikte zu vermeiden oder zu minimieren.


Häufig gestellte Fragen

In der Regel erstellt der Verkäufer der Immobilie das Protokoll während des Übergabetermins. Wurde ein Immobilienmakler engagiert, kann auch dieser die Erstellung des Protokolls übernehmen.

Beim Übergabetermin sollten folgende Zählerstände genau dokumentiert und anschließend an die entsprechenden Versorgungsunternehmen übermittelt werden: Wasser, Strom, Gas und Heizung bzw. Öl.

Folgende Dokumente sollten bei der Übergabe an den Käufer ausgehändigt werden:

  • Grundrisse, statische Berechnungen und Baupläne
  • Bescheide über die Grundsteuer
  • Energieausweis
  • Bedienungsanleitungen für die Haustechnik
  • Versicherungspolicen (siehe auch Eigenheimversicherung)
  • Untersuchungsunterlagen und Wartungsverträge (Schornstein, Heizung, Abwasseranlage)
  • Rechnungen von Renovierungen, Reparaturarbeiten sowie Garantiescheine für neue Ausstattungsgegenstände
  • Beim Kauf eines Miethauses: vorhandene Mietverträge und Mieterakten

Der Übergabetermin findet in aller Regel nach Zahlung des Kaufpreises und Unterzeichnung des Kaufvertrages statt. Somit ist mit der (Schlüssel-) Übergabe der Immobilienkauf-Prozess vollständig abgeschlossen.

Bildquellen:  InsideCreativeHouse / Adobe Stock, ronstik / Adobe Stock, Davide Angelini / Adobe Stock
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Über den Autor: Hagen Luckert
Position: Geschäftsführer

Meine gesamte berufliche Laufbahn habe ich im Kreditbereich verbracht. Zunächst im Sparkassen- sowie im Großbankensektor in Deutschland. Nach Leitung der Business-Unit Kreditstrategie- und Organisation in einem großen Beratungsunternehmen war ich als Geschäftsführer einer Kreditfabrik tätig. Im Anschluss daran wurde ich als Vorstand in einem Softwareunternehmen für künstliche Intelligenz im Bankenbereich berufen und habe 2019 in die Geschäftsführung von Infina gewechselt. Die ständige Recherche, strukturierte Aufbereitung sowie verständliche Veröffentlichung von allen Fragestellungen rund um das Kreditgeschäft gehören zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen meiner Funktion.

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