Treppe barrierefrei umbauen mit Treppenlift: Kosten und Förderung

Treppenlift
Autor: Hagen Luckert
Kategorie: Finanzierung
Datum: 27.06.2024

Eine Treppe barrierefrei umbauen kann zu einer bedeutenden Steigerung der Lebensqualität im hohen Alter führen. Treppen können im Außen- und Innenbereich Ihres Eigenheims umgebaut werden. Wir zeigen, welche Möglichkeiten bestehen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie Sie diese, dank Förderungen und Krediten, stemmen können.


Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Treppe barrierefrei umbauen ist auf verschiedene Arten, sowohl im Innen- als auch Außenbereich einer Immobilie, möglich.
  • Für den Umbau gibt es Förderungen auf Landesebene und auch ein Zuschuss der Krankenkasse ist unter Umständen möglich.
  • Die häufig nicht unerheblichen Umbaukosten können mit verschiedenen Arten von Krediten einfach finanziert werden, auch wenn es sich beim Kreditnehmer um eine ältere Pension handelt.
  • Der Gesetzgeber in Österreich hat mittels einer Änderung des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG) zum 01.05.2023 Sicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen geschaffen. Damit wurde die Altersdiskriminierung durch Banken abgeschafft.
  • Unvorhergesehene Anschaffungen, wie beispielsweise Treppenlift infolge einer Behinderung, barrierefreier Umbau des Bades oder der Umbau der Heizung infolge der erneuerbaren Energievorschriften, sollen damit bei entsprechender Bonität wieder einfacher möglich sein.

Treppe barrierefrei umbauen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Um eine Treppe barrierefrei umzubauen, gibt es verschiedene technische Möglichkeiten. Im Außenbereich des Gebäudes ist eine Rampe nötig, doch auch in verwinkelten Stiegenhäusern innen gibt es Optionen, um die oberen Stockwerke barrierefrei zu erschließen. Wichtig sind stets ergänzende Maßnahmen, beispielsweise die Montage von zusätzlichen Handläufen und Halte-Griffen.

Treppenlift

Der Einbau eines Treppenlifts ist die am meisten genutzte Lösung, um eine Treppe barrierefrei umzubauen. Dabei bleibt der bestehende Stiegenaufgang weiterhin vorhanden. Der Treppenlift wird entlang der Treppe installiert, wobei zwischen Sitzliften und Rollstuhlliften zu unterscheiden ist. Bei einem Sitzlift gibt es eine kleine Sitzfläche, auf den man sich setzt und dann mit dem Treppenlift in das andere Stockwerk fährt. Ein Rollstuhllift hingegen benötigt eine eigene Plattform, auf die Sie dann mit dem gesamten Rollstuhl fahren. Sie können die Treppe dementsprechend überwinden, ohne den Rollstuhl zu verlassen.

Die wichtigste Voraussetzung für beide Optionen ist, dass eine ausreichende Treppenbreite gegeben ist. Bei einem Treppenlift ist zusätzlich darauf zu achten, dass es Griffe und Halterungen gibt, damit Sie sich beim Hinsetzen und Aufstehen festhalten können.

Hebelift/ Hublift

Bei einem Hebelift handelt es sich um eine Plattform, die genutzt werden kann, um Menschen vertikal in die Höhe zu heben. Typischerweise können Höhendifferenzen von ein bis maximal drei Meter überwunden werden. Das ist beispielsweise dann praktisch, wenn keine Rampe gebaut werden kann (z.B., weil diese zu steil wäre). Dann kann ein Hebelift genutzt werden, der über eine ausfahrbare Rampe verfügt. Der Rollstuhl wird also zuerst hochgehoben, dann wird die Rampe ausgefahren, damit die Stellfläche wieder verlassen werden kann.

Rampe

Eine Rampe klingt im ersten Moment praktisch, doch die Voraussetzungen dafür sind überraschend kompliziert. Denn damit eine Rampe gut nutzbar ist, darf die Steigung maximal 6 Prozent betragen. Das hat zur Folge, dass Rampen häufig sehr lang sind und dementsprechend viel Platz benötigen. Dadurch ist es oft einfach aus Platzgründen, nicht möglich eine barrierefreie Rampe zu errichten. Vor der Rampe ist zusätzlicher Platz nötig, damit diese geradeaus befahren und verlassen werden kann.

Weitere Maßnahmen

Zum altersgerechten Wohnen tragen auch weitere Maßnahmen bei. Schon bei Neubauten kann bedacht werden, wie das Erdgeschoß später zu einer eigenständigen Wohneinheit umgebaut werden kann. Schwellen können vermieden und Handläufe ergänzt werden. 

Praktisch sind auch besonders breite Türen, die eine barrierefreie Erschließung der Räume vereinfachen. Wer bereits beim Neubau einer Immobilie an diese Aspekte denkt, benötigt später vielleicht keinen Treppenlift, sondern kann das Erdgeschoß barrierefrei nutzen.

Tipp:

In unserem Beitrag altersgerecht Umbauen finden Sie Informationen zu weiteren möglichen sinnvollen Umbaumaßnahmen sowie Zuschüssen und Förderungen.


Innen und außen: Treppenlift-Kosten mit Einbau

Abhängig davon, welche baulichen Maßnahmen für die barrierefreie Gestaltung des Wohnraums nötig sind, können die Kosten sehr unterschiedlich ausfallen. Häufig werden mehrere Umbauten nötig, beispielsweise der Bau einer Rampe im Außenbereich und zusätzlich ein innenliegender Treppenlift. Nachfolgend finden Sie eine Kostenübersicht, die als Indikation gilt – die tatsächlichen Kosten sind stark von den Gegebenheiten Ihrer Immobilie abhängig.

Treppenlift: Kosten mit Einbau

Die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts sind von mehreren Aspekten abhängig. Wichtig sind folgende Punkte:

  • Länge der Treppe bzw. Lift-Schienen
  • Anzahl der Stockwerke und möglicher Zwischen-Haltestellen
  • Gerader oder kurviger Verlauf

Ein einfach ausgeführter Treppenlift, der in einem geraden, breiten Stiegenhaus angebracht werden kann und nur ein Stockwerk zu überwinden hat, liegt preislich typischerweise zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Wenn das Stiegenhaus ums Eck geht, ist mit höheren Kosten, meist zwischen 10.000 und 20.000 Euro, zu rechnen. Die Kosten für den Einbau können noch etwas höher ausfallen, wenn zuerst andere bauliche Maßnahmen nötig sind – beispielsweise das Entfernen eines bisherigen Handlaufs und das anschließende Ergänzen eines neuen Handlaufs auf der anderen Seite im Stiegenhaus.

Kosten für Hebelifte und Rampen

Bei Rampen ist die Länge für die Kosten entscheidend, da Rampen häufig betoniert werden und der Materialpreis die Kosten maßgeblich beeinflusst. Kleine, vorgefertigte Rampen zur Überwindung von 2-3 Stiegen sind schon für wenige hundert Euro verfügbar. Eine betonierte, individuelle Rampe kann zwischen 2.500 und 5.000 Euro kosten.

Hebelifte, die gerne anstelle von Rampen eingesetzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht, kosten in der Regel zwischen 10.000 und 20.000 Euro.

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Treppenlift: Förderung in Österreich

Um die Kosten für einen Treppenlift besser bewältigen zu können, gibt es verschiedene finanzielle Vorteile. In der Steuererklärung ist es möglich, die Kosten als „Außergewöhnliche Belastung auf Grund einer Behinderung“ abzusetzen. Je nach Pflegestufe gewährt auch die jeweilige Krankenkasse einen Zuschuss. Viele Bundesländer bieten zusätzlich Förderungen für altersgerechtes Wohnen. Dabei handelt es sich nicht explizit um eine Förderung für Treppenlifte, sondern um generelle Förderungen zur barrierefreien Umgestaltung von Wohnfläche.

Zuschüsse zum Treppenlift-Umbau

Wenn Sie eine Förderung für einen Treppenlift-Umbau in Anspruch nehmen möchten, prüfen Sie die tagesaktuellen Zuschüsse in Ihrem Bundesland. Auch die jeweiligen Fachbetriebe kennen die aktuellen Förderrichtlinien. Generelle Voraussetzungen, um eine Förderung nutzen zu können, sind so beispielsweise in Wien:

  • Wohnnutzfläche zwischen 22 und 150 Quadratmeter
  • Nachweis der Behinderung
  • Immobilie ist der Hauptwohnsitz
  • Ausführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb, keine Förderung reiner Materialkosten

Die Stadt Wien bietet dabei einen Zuschuss für den behindertengerechten Umbau, wenn mindestens Pflegestufe 3 gegeben ist. Ist das der Fall, so können sogar 75 Prozent der Kosten rückerstattet werden.

Deutlich anders sind die Bedingungen der Wohnbauförderung für behinderten- und altengerechten Maßnahmen in Tirol. Hier ist keine Pflegestufe vorgeschrieben, sondern ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass die Umbaumaßnahme benötigt wird. Liegt dieses Schreiben vor, so werden 25 Prozent der förderbaren Kosten als einmaliger Zuschuss übernommen. Alternativ dazu kann ein Annuitätenzuschuss erfolgen, der 35 Prozent der Anfangsbelastung des aufgenommenen Bankkredits ausmacht. Dadurch ist es einfacher möglich, über die Jahre hinweg die Kreditraten für die Sanierung zurückzuzahlen.

Für einen Zuschuss für eine behindertengerechte Wohnraumadaptierung in Salzburg ist nicht nur eine ärztliche Bestätigung nötig, sondern es müssen auch die Einkommensverhältnisse offengelegt werden und der Antrag muss gestellt werden, bevor die Arbeiten ausgeführt werden.

Diese Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Länder hinsichtlich der Gewährung von finanzieller Unterstützung agieren. Informieren Sie sich daher unbedingt vor Baubeginn bei der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland, um eine konkrete, gesicherte Auskunft über die aktuellen Förderrichtlinien zu erhalten.

Geförderte Darlehen

Ein gefördertes Darlehen gibt es in Österreich derzeit nur in Form eines allgemeinen Wohnbaukredits, wenn auf Landesebene eine Immobilienfinanzierung mit einem geringen, fixen Zinssatz vergeben wird. Egal ob energetische Sanierung oder ein Umbau zum barrierefreien Wohnraum – hier gibt es zwar die beschriebenen Zuschüsse, aber keine geförderten Sanierungsdarlehen.


Finanzierung über einen Kredit

Wenn Sie für die Kosten des barrierefreien Umbaus einen Kredit benötigen, stehen Ihnen gleich mehrere Möglichkeiten offen. Sie haben für Ihre Immobilie einen laufenden Wohnbaukredit? Unter Umständen ist es sinnvoll, diesen Wohnkredit umzuschulden. Im Zuge der Umschuldung kann die Kreditsumme erhöht werden. So erhalten Sie zusätzliches Kapital, das für den barrierefreien Umbau eingesetzt werden kann.

Umschuldung

Kostenlos und unverbindlich

Eine weitere Möglichkeit ist, einen Ratenkredit aufzunehmen. Dieser Kredit ist frei verwendbar und steht häufig in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro oder noch etwas höher zur Verfügung. Einen Kredit für Pensionisten aufnehmen ist auch noch auf andere Weise möglich: Denn alternativ dazu ist auch ein Wohnbaukredit verfügbar, wobei diese Option besonders dann in Frage kommt, wenn die Umbauarbeiten kostenintensiv sind oder Sie beispielsweise gleich das gesamte Gebäude sanieren möchten. Der Ratenkredit ist ohne grundbücherliche Besicherung verfügbar, der Wohnbaukredit hingegen ist mit einer Belastung im Grundbuch in Österreich verbunden.

Vorteilhaft ist jedenfalls, dass Senioren aufgrund einer Gesetzesänderung für Seniorenkredite seit 1.5.2023 leichter einen Wohnbaukredit bekommen. Der Gesetzgeber schaffte damit einen Ausgleich zwischen dem Bedürfnis von Menschen, die etwas älter sind, und dass Banken eine gute gesetzliche Grundlage vorfinden, um Kredit an die ältere Bevölkerungsgruppe vergeben zu können. Eine immer häufiger vorkommende Finanzierungsform ist auch, dass mehrere Generationen in eine Finanzierung eingebunden werden.

Lesen Sie hierzu unsere weiteren Beiträge:


Treppe barrierefrei umbauen: altersgerecht mit Lift und Rampe

Eine Treppe barrierefrei umbauen bedeutet, Lebensraum zu erschließen und somit die Lebensqualität im hohen Alter wesentlich zu verbessern. Der Umbau kann im Innenbereich und Außenbereich des Gebäudes erfolgen. Dafür stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, deren Kosten weit auseinanderliegen können. Wichtig ist daher, für den barrierefreien Umbau möglichst Förderungen in Form von Zuschüssen in Anspruch zu nehmen. Die dann noch verbleibenden Kosten können entweder durch einen Kredit oder Eigenmittel finanziert werden.


Weitere Fragen

Im Innenbereich werden meist Treppenlifte eingebaut, die entlang der bestehenden Treppe von einem Stockwerk in das nächste Stockwerk fahren. Dabei kann entweder ein Lift verwendet werden, der im Rollstuhl sitzend nutzbar ist oder ein Treppenlift, der über einen aufklappbaren Sitz verfügt.

Die Kosten können ganz unterschiedlich ausfallen, doch für einen typischen, geradeaus geführten Treppenlift liegen sie meist im Bereich von ca. 3.000 bis 10.000 Euro, inklusive Einbau.

Die Förderungen werden auf Landesebene vergeben und stellen nicht rückzahlbare, einmalige Zuschüsse dar. Alternativ dazu kann unter Umständen eine Annuität gewährt werden, die bei der Rückzahlung eines Kredits für den Umbau helfen soll. Zusätzlich bietet auch die Krankenkasse Förderungen, wobei diese von der Pflegestufe abhängig sind.

Der Begriff „barrierefrei“ schließt automatisch alle Rollstuhlfahrer ein und ist der korrekte, weithin verbreitete Begriff, um zum Ausdruck zu bringen, dass ein Bereich mit dem Rollstuhl problemlos erreichbar und nutzbar ist.

Bildquellen: Robert Kneschke / Adobe Stock, Sonja / Adobe Stock, rh2010 / Adobe Stock
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Über den Autor: Hagen Luckert
Position: Geschäftsführer

Meine gesamte berufliche Laufbahn habe ich im Kreditbereich verbracht. Zunächst im Sparkassen- sowie im Großbankensektor in Deutschland. Nach Leitung der Business-Unit Kreditstrategie- und Organisation in einem großen Beratungsunternehmen war ich als Geschäftsführer einer Kreditfabrik tätig. Im Anschluss daran wurde ich als Vorstand in einem Softwareunternehmen für künstliche Intelligenz im Bankenbereich berufen und habe 2019 in die Geschäftsführung von Infina gewechselt. Die ständige Recherche, strukturierte Aufbereitung sowie verständliche Veröffentlichung von allen Fragestellungen rund um das Kreditgeschäft gehören zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen meiner Funktion.

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