Steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf

Mann mit Laptop und Handy
Harald_Draxl_Profilbild
Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Finanzierung
Datum: 03.04.2025

Der Kauf einer Immobilie ist nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine steuerliche Entscheidung. Ob Anlegerwohnung oder Eigenheim – rund um den Erwerb entstehen zahlreiche steuerliche Fragen. Wer sich frühzeitig mit den relevanten Abgaben und Gestaltungsmöglichkeiten auseinandersetzt, kann bares Geld sparen und die optimale Finanzierungsstruktur wählen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Ein häusliches Arbeitszimmer lässt sich unter bestimmten Bedingungen gut von der Steuer absetzen.
  • Auch wenn Sie weit genug von zu Hause arbeiten und dann am Arbeitsplatz auswärts in einer zweiten Wohnung übernachten müssen, bestehen Möglichkeiten, diese steuerlich geltend zu machen.
  • Um nicht nachträglich Ihre Steuervorteile von Anlegerwohnungen zu verlieren, sollten Sie die Liebhabereiverordnung im Auge behalten.
  • Mieterträge unterliegen der Einkommensteuer. Allerdings können Sie Abschreibungen und Kreditzinsen gegenrechnen und somit Steuern sparen.

Arbeitszimmer absetzen: So profitieren Sie steuerlich

Immer mehr Menschen arbeiten zumindest teilweise im Homeoffice und nutzen dafür ein häusliches Arbeitszimmer. Doch nicht jedes Arbeitszimmer lässt sich steuerlich absetzen. Entscheidend sind klare gesetzliche Vorgaben, die festlegen, wann und in welchem Umfang Mietkosten, Betriebskosten und Einrichtungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.


Wann Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen können

Das Arbeitszimmer muss Teil einer Wohnung sein. Die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers ist in Österreich klar geregelt: Nur wenn das Arbeitszimmer der eindeutige Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit ist, dürfen Sie die Kosten steuerlich geltend machen. Klassische Beispiele dafür sind Heimarbeiter, Autoren, Gutachter oder selbständige Buchhalter. Lehrer, Vortragende oder Vertreter, deren Haupttätigkeit außerhalb des eigenen Wohnraums stattfindet, erfüllen diese Voraussetzungen dagegen meist nicht.

Um Ihr Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen, muss der Raum zudem fast ausschließlich beruflich genutzt werden. Privat genutzte Wohnräume oder Räume, die eindeutig nicht zum Wohnen geeignet sind (wie Ordinationen oder Studios), sind steuerlich anders zu behandeln.


Welche Kosten können Sie geltend machen?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie folgende Kosten im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche absetzen:

  • Anteilig Miet- und Betriebskosten
  • Anteilige Finanzierungskosten (z.B. Zinsen)
  • Kosten für Büroeinrichtung (Schreibtische, Regale)

Tipp: Arbeitsmittel wie Computer, Bürosessel oder Drucker können Sie unabhängig vom Arbeitszimmer immer steuerlich geltend machen.


Doppelte Haushaltsführung: Steuerliche Vorteile clever nutzen

Wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine zweite Wohnung am Arbeitsort benötigen, entstehen zusätzliche Kosten. Die doppelte Haushaltsführung ermöglicht es Ihnen, diese Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.

Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre finanzielle Belastung minimieren können und worauf Sie achten müssen.


Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Um eine doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen zu können, muss Ihr Arbeitsplatz so weit vom Hauptwohnsitz entfernt sein, dass eine tägliche Heimfahrt nicht zumutbar ist – in der Regel ab 80 Kilometer oder mehr als einer Stunde Fahrzeit. Entscheidend ist, dass Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin an Ihrem Hauptwohnsitz liegt. Gründe wie berufstätige Partner, minderjährige Kinder oder zeitlich begrenzte berufliche Tätigkeiten können eine Verlegung des Hauptwohnsitzes als unzumutbar erscheinen lassen.


Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?

Folgende Aufwendungen können Sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen:

  • Mietkosten für die beruflich bedingte Zweitwohnung (maximal 2.200 Euro pro Monat)
  • Betriebskosten und Einrichtungsgegenstände
  • Familienheimfahrten (bis zu 306 Euro pro Monat; Kilometergeld und Tickets für Öffis)
  • Kosten für Umzug oder Hotelunterbringung während der Suche nach einer geeigneten Wohnung

Wichtig: Alle Kosten müssen durch Rechnungen und Nachweise belegt werden, daher empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Ausgaben.


Liebhaberei bei Immobilien vermeiden: Das sollten Sie wissen

Wenn Sie eine Anlegerwohnung in Österreich besitzen oder erwerben möchten, spielt das Thema Liebhaberei eine wesentliche Rolle. Dabei handelt es sich um eine steuerrechtliche Bewertung, die entscheidet, ob Sie Ihre Immobilienverluste steuerlich absetzen können oder nicht. Eine genaue Kenntnis der Kriterien hilft Ihnen, steuerliche Risiken zu minimieren und langfristig erfolgreich zu investieren.


Steuerliche Risiken und Voraussetzungen der Liebhaberei

Grundsätzlich geht das österreichische Finanzamt bei der Vermietung privater Immobilien zunächst von Liebhaberei aus – das bedeutet, Ihre Verluste können nicht als negative Einkünfte in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Um die Liebhaberei zu vermeiden, müssen Sie eine klare Gewinnerzielungsabsicht nachweisen. Dafür ist eine Prognoserechnung notwendig, welche einen Gesamtgewinn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes belegt.

Ab 2024 wurden die Prognosezeiträume für die Erzielung eines Gesamtgewinns verlängert: Bei der „kleinen Vermietung“ (Eigenheime, Eigentumswohnungen) verlängert sich der Zeitraum von bisher 20 auf 25 Jahre, beziehungsweise von 23 auf 28 Jahre, falls vor Vermietungsbeginn der Neubau oder Sanierungen durchgeführt wurden. Für die „große Vermietung“ (Mietwohngrundstücke) beträgt der Zeitraum nun 30 bzw. 33 Jahre.


Liebhaberei vermeiden – Tipps für Anlegerwohnungen

  • Erstellen Sie eine realistische Prognoserechnung zur Vorlage beim Finanzamt.
  • Achten Sie auf einen ausreichenden Eigenkapitalanteil, um das Risiko unerwarteter Verluste zu minimieren.
  • Planen Sie langfristig, um innerhalb der neuen Prognosezeiträume sicher einen steuerlich anerkannten Gesamtgewinn zu erzielen.

Ein umsichtiger Umgang mit den neuen Regelungen sorgt dafür, dass Ihre Immobilieninvestments steuerlich optimiert bleiben.


Mieteinnahmen richtig versteuern: So vermeiden Sie steuerliche Fallstricke

Wer in Österreich Immobilien vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – und diese unterliegen der Einkommensteuer. Viele Vermieter übersehen jedoch wichtige Möglichkeiten, um Werbungskosten geltend zu machen und ihre Steuerlast zu senken. In diesem Abschnitt zeigen wir, wie Sie Ihre Mieteinnahmen steuerlich richtig behandeln.


So funktioniert die Besteuerung von Mieteinnahmen in Österreich

Mieteinnahmen zählen zum Gesamteinkommen und werden mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert. Für 2024 gilt ein Freibetrag von 12.816 Euro – darüber steigen die Steuersätze gestaffelt auf bis zu 55 % ab einem Einkommen von 1 Mio. Euro​. Ein eigener Freibetrag für Mieteinnahmen besteht nicht.

Abziehbare Werbungskosten bei Vermietung:

Tipp: Auch größere Investitionen wie eine neue Küche oder Sanierungen können abgeschrieben werden – sofort oder verteilt über 15 Jahre​.


Umsatzsteuer – Pflicht oder nicht?

Bis zu 55.000 Euro jährlichem Umsatz greift die Kleinunternehmerregelung, es fällt keine Umsatzsteuer an. Darüber hinaus sind 10 % Umsatzsteuer für Wohnraumvermietung bzw. 20 % für Gewerbe zu entrichten​.

Ein freiwilliger Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung kann sich lohnen, z. B. bei hohen Sanierungskosten, da dann die bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.


Immobilienkauf in Österreich: Steuerlich planen und bares Geld sparen

Der Immobilienkauf in Österreich ist nicht nur eine Frage des richtigen Objekts und der passenden Finanzierung – auch steuerlich lohnt sich eine umfassende Planung. Ob durch gezielte Nutzung von Werbungskosten, Vermeidung der Liebhaberei oder optimale Gestaltung der Umsatzsteuer: Wer die Spielregeln kennt, kann bei Immobilieninvestments deutlich sparen. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Entscheidung steuerlich und finanziell bestmöglich abzusichern.

Nutzen Sie unseren Immobilienkredit-Rechner, um Kreditrate, Laufzeit und Zinsen schnell & einfach zu berechnen:

Immobilienkredit

Kostenlos und unverbindlich


Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf

In der Regel fallen Grunderwerbsteuer (3,5 %) und Eintragungsgebühr (1,1 %) an. Bei Neubauten kann zusätzlich Umsatzsteuer fällig werden.

Nein, beim privaten Immobilienkauf sind Maklerkosten in der Regel nicht absetzbar. Bei Vermietung können sie als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Das Finanzamt verlangt eine Prognoserechnung, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums einen Gesamtgewinn nachweist. Ab 2024 gelten verlängerte Fristen.

Nur bei Überschreiten der Umsatzgrenze (55.000 Euro/Jahr) oder bei freiwilligem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Wohnraum unterliegt 10 %, Gewerbe 20 % Umsatzsteuer.

Nur wenn es den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.

Bei der Vermietung können Sie unter anderem folgende Werbungskosten geltend machen: Betriebskosten, Abschreibungen, Kreditzinsen, Instandhaltungskosten sowie Ausgaben für die Steuerberatung.

Bildquellen: pornnipa / Adobe Stock, insta_photos / Adobe Stock
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


Harald_Draxl_Profilbild
Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

Lesen Sie meine Finanzierungs-Tipps
Kontakt

Nachricht absenden

Die neuesten Artikel finden Sie hier – immer einen Schritt voraus

Kredit aufstocken: So gehen Sie vor

Kredit aufstocken – Ihre Möglichkeiten auf einen Blick: ✓ Voraussetzungen ✓ Ablauf ✓ neuer Kredit oder Zweitkredit? ► Jetzt informieren

Steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf

Immobilienkauf in Österreich: Steuerliche Regelungen verstehen und Kaufnebenkosten richtig einschätzen.

Refinanzierung: Definition und Wissenswertes

Was ist Refinanzierung? Die wichtigsten Informationen – verständlich erklärt. ✓ Definition ✓ Quellen ✓ Kosten und Risiken ✓ Refinanzierung von Immobilien

Die am häufigsten gelesenen Artikel – Ratgeber für die Immobilienfinanzierung

Zinsen berechnen beim Kredit: Wie viele Zinsen muss ich zahlen?

Die Höhe der Zinsen ist ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, den besten Kredit auszuwählen. Möchten Sie einen günstigen Wohnkredit erhalten, dann lohnt sich also in jedem Fall ein Zinsvergleich.

Kreditversicherung: Den passenden Kreditschutz finden

Alles zum Thema Kreditversicherung: ✓ Was ist abgedeckt? ✓ Wann ist sie sinnvoll? ✓ Top-Angebote von Infina ►Jetzt Versicherung abschließen!

Konjunkturpaket für den Wohnbau 2024/2025

Welche Förderungen gibt es? Bis 500.000 € neues Wohneigentum Gebühren sparen ✓ Förderzins 1,5 % bis 200.000 € ✓ Steuervorteile ✓ ► Erfahren Sie mehr