Reallast und Realkredit in Österreich:
Alles, was Sie wissen müssen
Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Finanzierung
Datum: 08.04.2025
Ob bei Schenkung, Übergabe oder Kauf – wer eine Immobilie in Österreich übernimmt oder veräußert, sollte genau wissen, welche rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen damit einhergehen können. Zwei Begriffe, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchen, sind die Reallast und der Realkredit. Beide spielen eine zentrale Rolle im Grundbuchrecht und können den Wert einer Immobilie maßgeblich beeinflussen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei, Reallast und Realkredit besser zu verstehen und mögliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen.
Eine Reallast ist eine im Grundbuch eingetragene Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen.
In Österreich gibt es Geldleistungen, Dienstleistungen und Sachleistungen als Formen der Reallast.
Die Reallast wird im C-Blatt des österreichischen Grundbuchs als Belastung eingetragen.
Eine Reallast kann den Verkehrswert der Immobilie deutlich reduzieren.
Die Löschung einer Reallast erfolgt mit Zustimmung des Begünstigten oder nach dessen Tod, sofern keine anderen Regelungen getroffen wurden.
Ein Realkredit bezeichnet in Österreich Kredite, die durch Hypotheken besichert sind.
Was bedeutet eine Reallast in Österreich?
Bevor wir uns den rechtlichen Details und praktischen Auswirkungen widmen, klären wir zunächst, was genau unter dem Begriff Reallast zu verstehen ist – und warum sie im österreichischen Immobilienrecht eine so große Rolle spielt.
Eine Reallast ist im österreichischen Recht eine Belastung eines Grundstücks, die im Grundbuch eingetragen ist und zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet. Im Unterschied zu Servituten (Dienstbarkeiten), bei denen Sie als Eigentümer etwas dulden oder unterlassen müssen, verpflichtet Sie die Reallast zu einem aktiven Tun.
Typische Beispiele für Reallasten in Österreich sind:
Lieferung von Naturalien, wie Holz oder landwirtschaftlichen Produkten
Die Vereinbarung einer Reallast erfolgt üblicherweise bei Hof- oder Immobilienübergaben innerhalb der Familie als Altersabsicherung für die ältere Generation. Dabei spricht man dann von einem Altenteil oder auch Ausgedinge.
Welche Formen der Reallast gibt es?
Je nach Einzelfall kann eine Reallast sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Im österreichischen Recht werden dabei vor allem drei Hauptformen unterschieden, die wir Ihnen im Folgenden näher erklären.
Geldleistungen
Häufig werden in Österreich Reallasten in Form finanzieller Verpflichtungen eingetragen, beispielsweise als monatliche Leibrente. Diese sichern die finanzielle Versorgung der begünstigten Person dauerhaft ab.
Dienstleistungen
Dienstleistungen umfassen insbesondere Pflege- oder Betreuungsleistungen. So können Sie als Eigentümer verpflichtet sein, im Krankheits- oder Pflegefall bestimmte Tätigkeiten persönlich oder finanziell sicherzustellen.
Sachleistungen
Sachleistungen kommen hauptsächlich bei landwirtschaftlichen Grundstücken vor, etwa die Versorgung mit Produkten wie Feuerholz, Obst oder Gemüse.
Wie wird eine Reallast im österreichischen Grundbuch eingetragen?
Die Reallast wird nicht automatisch wirksam – sie muss formell und rechtsverbindlich im Grundbuch vermerkt sein. Um rechtskräftig zu sein, wird die Reallast im C-Blatt des österreichischen Grundbuchs eingetragen. Grundlage ist ein notariell beglaubigter Vertrag oder ein Testament, der genau die Leistungen festlegt.
Im Grundbuchauszug erkennen Sie die Reallast als Eintragung im Bereich „Lasten“. Sie enthält genaue Angaben zur Art und Höhe der verpflichtenden Leistung sowie den Namen der begünstigten Person.
Reallast entsteht durch Vertrag und Eintragung im österreichischen Grundbuch.
Löschung einer Reallast im österreichischen Grundbuch
Eine einmal eingetragene Reallast bleibt bestehen, bis sie formell gelöscht wird. Die Löschung einer Reallast kann nur erfolgen, wenn die begünstigte Person der Löschung ausdrücklich zustimmt. Nach dem Tod der begünstigten Person erlischt die Reallast automatisch, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Diese Löschung erfolgt dann auf Antrag durch Vorlage der Sterbeurkunde beim zuständigen Bezirksgericht.
Auswirkungen einer Reallast beim Immobilienverkauf
Obwohl eine Reallast oft sinnvoll und gerechtfertigt ist, kann sie bei einem späteren Verkauf der Immobilie Herausforderungen mit sich bringen. Eine Reallast reduziert oft den Verkehrswert einer Immobilie, da diese Verpflichtung auf den neuen Eigentümer übergeht. Deshalb ist es empfehlenswert, vor einem Verkauf die Möglichkeit der Löschung oder zumindest der Abgeltung der Reallast zu klären.
Realkredit in Österreich: Was bedeutet das genau?
Der Realkredit – in Österreich oft auch Hypothekarkredit genannt – ist ein langfristiges Darlehen, das von Banken vergeben wird und durch eine Hypothek abgesichert ist. Insofern haben die Begriffe Realkredit und Reallast Anders als in Deutschland hat die Grundschuld in Österreich keine Bedeutung. Stattdessen ist ausschließlich die Hypothek als Pfandrecht an der Immobilie relevant.
Voraussetzungen für einen Realkredit sind in Österreich eine ausreichende Bonität, regelmäßiges Einkommen sowie Eigenmittel in Höhe von mindestens 25 % des Kaufpreises oder der Investitionskosten.
Trotz des ähnlichen Wortbestandteils haben Realkredit und Reallast nur bedingt etwas miteinander zu tun. Der Realkredit betrifft die Finanzierung und Absicherung eines Kredits durch eine Hypothek, während die Reallast eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen gegenüber einer dritten Person darstellt. Beide werden zwar im Grundbuch eingetragen, unterscheiden sich aber grundlegend in Zweck und rechtlicher Auswirkung.
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Unterschied zwischen Hypothek und Reallast
Auch wenn beide Begriffe im Grundbuch aufscheinen können, verfolgen Hypothek und Reallast unterschiedliche Zwecke. Dieser Abschnitt zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
Die Hypothek dient der Bank ausschließlich als Kreditsicherheit bei Zahlungsausfällen. Im Gegensatz dazu verpflichtet die Reallast Sie als Eigentümer zu wiederkehrenden aktiven Leistungen gegenüber Dritten. Hypotheken werden im österreichischen Grundbuch ebenfalls im C-Blatt eingetragen, jedoch klar abgegrenzt von Reallasten.
Häufig gestellte Fragen
Eine im Grundbuch eingetragene Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen, etwa Geldzahlungen oder Pflegeleistungen. Die Eintragung der Reallast erfolgt im C-Blatt des österreichischen Grundbuchs unter „Lasten“.
Nach dem Tod der begünstigten Person, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Ein langfristiger Kredit, der durch eine Hypothek auf eine Immobilie abgesichert ist. Die Kreditform wird auch als Hypothekarkredit bezeichnet.
Eine ausreichende Bonität ist Voraussetzung. Darunter fallen regelmäßige Einkünfte sowie zumindest 25 % Eigenmittel des Kaufpreises.
Sie kann den Verkehrswert erheblich reduzieren, weil Verpflichtungen auf den neuen Eigentümer übergehen.
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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer
Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.
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