Sie möchten ein Haus bauen und einen entsprechenden Kredit aufnehmen. Hierfür belasten Sie ihre künftige Immobilie mit einem Pfandrecht für verschiedene Banken. Für den Grundstückskauf benötigen Sie nur 70.000 Euro Kredit, die Sie von der ersten Bank bekommen. Der Schätzwert des Grundes liegt bei 120.000 Euro. Für die Errichtung des Gebäudes gehen Sie zu einer weiteren Bank, die Ihnen 90 % der Baukosten von 200.000 Euro finanziert (Kreditsumme = 180.000 Euro).
Die erste Bank trägt 84.000 Euro als Pfandrecht ein, das sind 70.000 Euro plus 20 % Nebengebührensicherstellung. Sie hat den ersten Rang auf das Pfandrecht. Die zweite Bank trägt analog dazu 216.000 Euro als Pfandrecht ein, aber im zweiten Rang. Nach Errichtung des Gebäudes steht ein Liegenschaftswert von 320.000 Euro den Pfandrechten von 300.000 Euro gegenüber.
Dann kommt es aufgrund einer langanhaltenden Arbeitslosigkeit zu einer Zwangsversteigerung, da Sie die Kreditrate nicht mehr zahlen können. Der Nettoversteigerungserlös liegt dann nur bei 270.000 Euro. Die Bank im ersten Rang bekommt ihre 70.000 Euro. Jene im zweiten Rang aus dem Erlös nur noch 200.000 Euro, statt 216.000 Euro.
Anmerkungen: Die Gläubiger erhalten maximal die Höhe Ihrer aktuellen Kreditrestforderungen zzgl. Gebühren/ entstandener Kosten sowie möglichen Verzugszinsen. Die 16.000 Euro Restschuld aus dem zweiten Rang bleiben ohne Sicherheit bestehen, es sei denn, die Bank verzichtet auf Ihre Forderung.