Mietkaution: Höhe, Rückzahlung & Alternativen auf einen Blick

Mietkaution Akte
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Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Immobilie
Datum: 16.01.2025

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Wohnhaus mieten, sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen, und erhalten im Gegenzug das Recht, den Mietgegenstand nutzen. Zu Beginn des Mietverhältnisses fordern Vermieter häufig eine Mietkaution als Sicherheitsleistung. Sollte es während oder nach der Mietdauer zu Mietrückständen oder berechtigten Schadenersatzforderungen kommen, darf der Vermieter auf die hinterlegte Kaution zurückgreifen, um seine Ansprüche auszugleichen.


Mietkaution: Das Wichtigste im Überblick

  • Zweck und Höhe: Die Mietkaution sichert den Vermieter gegen Schäden, Mietrückstände und offene Betriebskosten ab. Sie beträgt in der Regel drei bis sechs Bruttomonatsmieten, mit Ausnahmen auch mehr.
  • Anlage und Verzinsung: Die Kaution muss sicher, getrennt vom Vermögen des Vermieters und verzinst angelegt werden, z. B. auf einem Kautions- oder Treuhandkonto.
  • Rückzahlung: Nach Mietende muss die Kaution zeitnah und abzüglich berechtigter Forderungen zurückgezahlt werden. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Rückzahlungsfrist, doch ein bis maximal zwei Monate sind üblich.
  • Streitfälle: Bei Problemen wie unberechtigten Abzügen oder Verzögerungen helfen Dokumentation, Schlichtungsstellen oder auch rechtliche Schritte.
  • Absicherung: Klare Vereinbarungen im Mietvertrag sowie Protokolle bei Ein- und Auszug minimieren Konflikte und schaffen Sicherheit für Vermieter und Mieter.

Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist eine finanzielle Absicherung für den Vermieter. Sie dient dazu, Ansprüche aus dem Mietvertrag, etwa wegen Schäden an der Wohnung bzw. dem Wohnhaus oder offener Mietzahlungen, abzusichern. In Österreich gibt es keine genaue gesetzliche Regelung zur Höhe der Kaution, jedoch gilt eine Kaution von einigen Bruttomonatsmieten als üblich und angemessen. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter die Details zur Mietkaution kennen, um Missverständnisse oder rechtliche Konflikte zu vermeiden. Während Mieter wissen sollten, wie und wann die Kaution zurückgezahlt wird, müssen Vermieter sicherstellen, dass die Kaution rechtmäßig verwendet und verwaltet wird.


Mietkaution gesetzliche Regelungen: Was sagt das Gesetz?

Eine gesetzliche Regelung zur Mietkaution in Österreich findet sich im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG), insbesondere in § 16b. Allerdings gilt das Mietrechtsgesetz nicht für alle Mietverhältnisse. Bestimmungen wie die zulässige Höhe der Mietkaution leiten sich oft aus der Rechtsprechung und den allgemeinen Vertragsregeln ab. Die Vereinbarung der Mietkaution erfolgt im Mietvertrag. Liegt keine vertragliche Regelung vor, ist der Mieter nicht verpflichtet, eine Mietkaution zu hinterlegen.

Die Kaution muss vom Vermieter sicher verwahrt werden. Grundsätzlich ist bei der Anlage der Kaution sicherzustellen, dass das Geld vor Verlust geschützt ist. Zudem hat der Mieter Anspruch auf eine etwaige Verzinsung der angelegten Beträge.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution unverzüglich zurückzugeben, sofern keine berechtigten Ansprüche wie Mietrückstände oder Schäden bestehen. Zwar ist die Rückzahlungsfrist gesetzlich nicht genau geregelt, doch in der Praxis sind ein bis zwei Monate üblich. Diese Frist gibt dem Vermieter Zeit, eventuelle Forderungen zu prüfen, beispielsweise durch eine Überprüfung der Wohnung auf Schäden. Für Mieter und Vermieter ist es wichtig, klare schriftliche Vereinbarungen zur Kaution zu treffen, um Konflikte zu vermeiden.


Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Als Mietkaution gelten drei bis maximal sechs Bruttomonatsmieten als üblich und angemessen. Die Bruttomiete umfasst die Nettomiete sowie Betriebskosten und Umsatzsteuer. Eine höhere Kaution gilt in der Regel als unzulässig.

Die Berechnung orientiert sich am monatlichen Gesamtmietzins. Beispiel: Beträgt die Bruttomiete 800 Euro, wird die Kaution zwischen 2.400 Euro und maximal 4.800 Euro betragen.

In Ausnahmefällen, wie etwa bei besonders hochwertigen Mietobjekten mit erhöhtem Schadensrisiko – etwa bei Wohnungen, die mit exklusiven Möbeln ausgestattet sind - kann eine höhere Mietkaution gerechtfertigt sein. Die Höhe der Kaution muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Sicherungsinteresse der Vermieterseite liegen. Überschreiten Kautionsbeträge die Grenze von sechs Bruttomonatsmieten, besteht das Risiko, dass dies als illegale Ablöse eingestuft wird. Eine solche Ablöse kann auch während des laufenden Mietverhältnisses vom Mieter zurückgefordert werden.


Möglichkeiten zur Hinterlegung: Kautionskonto, Bürgschaft oder Versicherung?

Die Mietkaution kann auf verschiedene Arten hinterlegt werden, wobei jede Methode bestimmte Vor- und Nachteile für Mieter und Vermieter bietet. Grundsätzlich gehört die Kaution wirtschaftlich dem Mieter und muss vom Vermögen des Vermieters getrennt verwahrt werden. Im Insolvenzfall des Vermieters muss eine Absonderung der Kaution möglich sein.

Mietkautionskonto

  •  Geld wird auf einem separaten Bankkonto hinterlegt.
  • Transparent für Vermieter und Mieter.
  • Kontoverzinsung ist bekannt.
  • Vermieter ist verpflichtet, das Konto ordnungsgemäß zu führen.

Sparbuch

  • Sicher und bietet eine klare Verzinsung.
  • Kann zugunsten des Vermieters verpfändet werden.
  • Flexible Auflösung bei Mietende möglich.
  • Erfordert klare Regelungen zum Zugriff des Vermieters.

Bargeld

  • Direkte Übergabe, keine zusätzlichen Gebühren.
  • Vermieter muss den Betrag für den Mieter sicher und fruchtbringend veranlagen.
  • Bargeld birgt ein höheres Risiko für mangelnde Nachvollziehbarkeit und Konflikte.

Mietkautionsbürgschaft

  • Keine hohe Einmalzahlung erforderlich und liquiditätssparend.
  • Wird meist als abstrakte Bankgarantie umgesetzt.
  • Laufende Kosten von bis zu 1,5 % der Bürgschaftssumme pro Jahr.
  • Besonders bei höheren Mietkautionsbeträgen relevant.
  • Vermieter muss die Bürgschaft ausdrücklich akzeptieren.

Fazit:

Das Mietkautionskonto und das Sparbuch bieten sichere Lösungen für die Kautionshinterlegung, verlangen jedoch Eigenmittel des Mieters. Bargeld ist unkompliziert, jedoch anfälliger für Konflikte. Die Mietbürgschaft bietet finanzielle Flexibilität für Mieter, ist aber mit laufenden Kosten verbunden. Das Instrument der sogenannten Mietkautionsversicherung ist hingegen in Österreich unüblich. Die Wahl sollte auf den individuellen Bedarf abgestimmt werden.

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Mietkaution Rückzahlung: Ablauf und Rechte der Parteien

Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Wohnung unverzüglich. Damit alles reibungslos abläuft, sollten folgende Schritte eingehalten werden:

Wohnungsübergabe: Mieter und Vermieter prüfen bei der Übergabe gemeinsam den Zustand der Wohnung. Schäden oder Mängel werden in einem Protokoll festgehalten.

Prüfung durch den Vermieter: Der Vermieter hat das Recht, die Kaution bei Wohnungsrückgabe einzubehalten, um berechtigte Ansprüche wie Mietrückstände oder Reparaturen zu decken. Er muss diese Ansprüche jedoch nachweisen.

Rückzahlungsfrist: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist in Österreich, doch in der Praxis ist eine Rückzahlung innerhalb von ein bis maximal zwei Monaten üblich. Vermieter benötigen diese Zeit, um mögliche Forderungen zu klären.

Abzüge: Sind Abzüge erforderlich, z. B. für Schäden oder ausstehende Betriebskosten, müssen diese detailliert aufgeschlüsselt und dem Mieter mitgeteilt werden. 

Tipps für Mieter:

  • Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug.
  • Begleichen Sie alle offenen Zahlungen.
  • Fordern Sie die Kaution schriftlich an, falls sie nicht rechtzeitig zurückgezahlt wird.

Kommt es zum Streit, kann ein Schlichtungsverfahren oder der Gang zu einer Mietervereinigung helfen, die jeweiligen Ansprüche zu klären. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz, kann auch eine anwaltliche Unterstützung in Betracht gezogen werden.


Kann die Mietkaution in Raten gezahlt werden?

Eine Ratenzahlung der Mietkaution ist grundsätzlich dann möglich, wenn Mieter und Vermieter dies einvernehmlich vereinbaren. Gesetzlich gibt es keine Verpflichtung für Vermieter, eine Ratenzahlung zu akzeptieren. Manchmal wird sie jedoch als Kompromiss angeboten, um finanzielle Hürden für den Mieter zu senken.

Die Bedingungen, wie die Anzahl und Höhe der Raten, sollten schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Wichtig ist, dass die vollständige Kaution zeitnah hinterlegt wird, da der Vermieter auf eine Absicherung bestehen kann.


Mietkaution anlegen: Wie und wo?

Die Mietkaution muss gemäß § 16 MRG oder analoger Regelungen sicher und verzinst angelegt werden, um das Geld des Mieters zu schützen. Die üblichste Methode ist die Anlage auf einem Kautionskonto bei einer Bank. Dieses Konto wird auf den Namen des Vermieters geführt, oft mit Vermerk zugunsten des Mieters.

Wird der Vermieter durch eine Hausverwaltung vertreten, werden die Kautionskonten in der Regel von der Hausverwaltung betreut. Meist werden Anderkonten als Treuhandkonto genutzt, sodass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters verwahrt wird. In diesen Fällen erhält der Mieter die Zinsen, die während der Mietdauer anfallen.

Wird die Kaution alternativ angelegt, dann muss dies so erfolgen, dass eine ähnlich hohe Sicherheit wie bei Bankeinlagen gewährleistet ist, beispielsweise auf einem Sparkonto. Bargeld sollte nicht einfach verwahrt werden, da die Abgrenzung zum Vermögen des Vermieters schwer nachvollziehbar ist und zudem keine Verzinsung erfolgt. Eine transparente Regelung und schriftliche Dokumentation der Kautionsveranlagung sind für beide Parteien daher wichtig.


Mietkaution: Bürgschaften und Versicherungen als Alternativen

Mietkautionsbürgschaft

Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Garantie, die ein Bürge, meist eine Bank, dem Vermieter zur Verfügung stellt. In der Regel wird die Bürgschaft über eine abstrakte Bankgarantie zur Verfügung gestellt. Statt eine Kaution direkt zu zahlen, übergibt der Mieter dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Im Schadensfall zahlt der Bürge an den Vermieter und fordert die Summe vom Mieter zurück. Diese Option ist sinnvoll, wenn der Mieter keine Rücklagen hat oder seine Liquidität schonen möchte. Für eine Bankgarantie fallen jährliche Kosten von etwa 1-1,5 % der Bürgschaftssumme an. Vermieter akzeptieren Bürgschaften jedoch nicht immer.

Mietkautionsversicherung

Die Mietkautionsversicherung wird durch Versicherungsgesellschaften angeboten, ist jedoch in Österreich wenig verbreitet. Hier schließt der Mieter einen Versicherungsvertrag ab, wodurch eventuelle Ansprüche des Vermieters gedeckt werden. Dafür zahlt der Mieter eine Versicherungsprämie.

Praktische Tipps: Vergleichen Sie die Gesamtkosten aller Alternativen. Eine Bankgarantie bietet kurzfristige finanzielle Flexibilität, doch klären Sie vorab, ob der Vermieter diese akzeptiert. Achten Sie darauf, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.


Häufige Probleme mit der Mietkaution: Tipps zur Lösung

Probleme mit der Rückzahlung der Mietkaution treten häufig bei Streitigkeiten über Schäden oder Verzögerungen bei der Rückzahlung auf. Ein häufiger Streitpunkt sind unberechtigte Abzüge, etwa für normale Abnutzung, die nicht vom Mieter getragen werden muss. Ein weiteres Problem ist die verspätete Rückzahlung.

Tipps zur Lösung:

Dokumentation: Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos an, um den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug nachzuweisen. Ganz besonders wichtig ist dies, wenn beispielsweise Möbel mitvermietet werden.

Schriftliche Aufforderung: Fordern Sie die Kaution schriftlich zurück und setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist (z. B. 4 Wochen).

Mediation und Schlichtung: Nutzen Sie kostenlose Schlichtungsstellen wie die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten in Wien. Auch Mietervereinigungen oder die Arbeiterkammer bieten Unterstützung an.

Rechtliche Schritte: Bleibt die Rückzahlung der Kaution aus oder sind Abzüge unberechtigt, können Sie die Ansprüche vor Gericht geltend machen. Der erste Schritt ist meist ein Mahnschreiben durch einen Anwalt. Prüfen Sie bereits im Vorfeld, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossenem Mietrechtsschutz verfügen.

Mit sorgfältiger Vorbereitung und Geduld lassen sich viele Konflikte außergerichtlich lösen. Klären Sie strittige Punkte frühzeitig, um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.


Tipps für Vermieter: So verwalten Sie die Mietkaution korrekt

Für Vermieter ist es wichtig, die Mietkaution gesetzeskonform und transparent zu verwalten. Die Kaution muss sicher und getrennt vom eigenen Vermögen auf einem Kautionskonto angelegt werden. Diese Anlage muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, etwa gemäß § 16 MRG, und eine ähnlich hohe Sicherheit wie bei Bankeinlagen bieten. Verzinsliche Sparkonten oder Treuhandkonten sind bewährte Instrumente.

Bei der Verwaltung sollten alle Konto-Bewegungen und Zinsen schriftlich dokumentiert werden. Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Kaution nach Mietende korrekt und zeitnah zurückzuzahlen. Ein Zinsertrag ist dem Mieter auszukehren. Eventuelle Abzüge (z. B. für Schäden, die über eine normale Abnutzung hinausgehen) müssen nachvollziehbar begründet und dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden.

Praxis-Tipp: Treffen Sie klare Vereinbarungen im Mietvertrag und errichten Sie ein Protokoll bei Ein- und Auszug. Dies hilft Konflikte zu vermeiden und schützt nicht nur den Mieter, sondern auch den Vermieter vor rechtlichen Auseinandersetzungen.


Die Mietkaution im Überblick

Die Mietkaution dient als finanzielle Absicherung des Vermieters für Schäden, ausstehende Mietzahlungen oder Nebenkostenabrechnungen. Sie beträgt meist drei bis sechs Bruttomonatsmieten, kann jedoch in Ausnahmefällen höher ausfallen. Die Kaution sollte sicher und verzinst, etwa auf einem Treuhand- oder Sparkonto, angelegt werden. Alternativen wie Bürgschaften bieten finanzielle Flexibilität, sind jedoch mit laufenden Kosten verbunden.

Für eine reibungslose Rückzahlung der Mietkaution ist eine sorgfältige Dokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug unerlässlich. Streitfälle lassen sich oft durch Mediation, Schlichtungsstellen oder, falls nötig, durch rechtliche Schritte klären. Zu beachten ist, dass Ansprüche auf die Rückzahlung der Kaution einer Verjährungsfrist von 30 Jahren unterliegen.

Weitere Informationen und Unterstützung bieten Mietervereinigungen, Vermieterverbände sowie Schlichtungsstellen. Ein Blick in den Mietvertrag und rechtliche Beratung helfen bei der Klärung offener Fragen rund um die Kaution.


FAQs zur Mietkaution

Die Mietkaution beträgt zwischen drei und maximal sechs Monatsbruttomieten. Soweit der Vermieter ein erweitertes Sicherungsinteresse hat (wenn beispielsweise wertvolle Einbaumöbel mitvermietet werden), kann auch ein höherer Kautionsbetrag verlangt werden.

Die Mietkaution muss unverzüglich nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückbezahlt werden. Als angemessene Frist wird darunter maximal ein bis zwei Monate zu verstehen sein.

Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter übergebene Kaution sicher und verzinslich anzulegen. Dabei muss er den Mieter über die Art der Anlage informieren und die Kaution klar von seinem eigenen Vermögen trennen. Die Mietkaution muss während des Mietverhältnisses für den Vermieter immer in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Eine Verrechnung der Kaution mit noch offenen Mietzahlungen ist daher nur mit Zustimmung beider Parteien möglich.

Die Kaution wird häufig auf einem Mietkautionskonto hinterlegt. Alternativ kann sie auch in Form eines Sparbuchs übergeben oder durch eine Bürgschaft mittels abstrakter Bankgarantie gestellt werden. Ob der Vermieter eine Bürgschaft akzeptiert, sollte allerdings im Vorfeld geklärt werden.

Bildquellen: Stockwerk-Fotodesign / Adobe Stock, gradt / Adobe Stock, Ingo Bartussek / Adobe Stock
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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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