Ein Lageplan ist Bestandteil des Einreichplans und muss vorgelegt werden, wenn Sie ein Bauvorhaben genehmigen lassen wollen. Neben der Geländedarstellung ist er eine wichtige Grundlage für die Bauplanung. Er enthält die diversen Bedingungen und Regeln einer Bebauung auf dem Grundstück. Aus diesem Grund darf er nur von fachlich befugten Personen gezeichnet werden. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wofür Sie einen solchen Plan brauchen und welche Informationen Sie aus diesem ablesen können.
Der Lageplan ist als Grundlage für die Bauplanung bei der Baubehörde (Gemeindeamt) einzureichen.
Er enthält eine zeichnerische Abbildung von Grundstück und Umgebung aus der Vogelperspektive, meist im Maßstab 1 : 200.
Zudem sind die Bauklassen verzeichnet, die über die Gebäudehöhe bestimmen, und es gibt einen schriftlichen Teil mit genauen Anweisungen.
Der Lageplan enthält auch verschiedene Abkürzungen zur Regelung der Bauweisen und diverse Fluchtlinien, die für Bebauungsregeln ausschlaggebend sind.
Kostenpunkt: Bei der Erstellung durch Vermessungsbüros müssen Sie mit bis zu 1.800 Euro rechnen.
Die Anfertigung eines Lageplanserfordert qualifizierte Experten, wie etwa vereidigte Zivil-Geometer (Vermessungsingenieure) oder Personen mit vergleichbarer Befähigung.
Der Lageplan beim Hausbau
Wenn Sie ein Haus bauen möchten, müssen Sie das Bauvorhaben beim Gemeindeamt einreichen. Dazu benötigen Sie – neben anderen Unterlagen, wie etwa der Baubeschreibung – einen Lage- und Höhenplan der Bauentwürfe. Dieser Lageplan für den Bauantrag beinhaltet eine Zeichnung des Grundstücks und der Umgebung aus der Vogelperspektive, meist im Maßstab 1:200, sowie einen schriftlichen Teil mit wichtigsten Eigenschaften der Liegenschaft und den Bauauflagen der Behörde.
Ist der Plan einmal eingereicht, müssen Sie die dort enthaltenen Vorgaben strikt einhalten. Verstoßen Sie dagegen, kann das einen Baustopp oder sogar einen angeordneten Rückbau zur Folge haben.
Der Lage- und Höhenplan ist weiters notwendig, damit Ihr Baumeister oder Architektdie Entwürfe zur Bauplanung erstellen kann.
Inhalt: Was ist am Lageplan zu sehen?
Wie bereits angeführt besteht der Lageplan für den Bauantrag aus einer Planzeichnung und einem schriftlichen Teil. Beide müssen beim Bau genau berücksichtigt werden. Der Inhalt des Lageplans sieht wie folgt aus:
Fluchtlinien zur Abgrenzung von Grundstücken: Fluchtlinien Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zwischen Gebieten mit verschiedenen Flächenwidmungen bzw. Bebauungsbestimmungen.
Bauklassen: Die einzelnen Bauklassen zeigen die maximale Höhe der Gebäude, die von Bundesland zu Bundesland variiert. Im Bebauungsplan scheinen sie als rote römische Ziffern auf.
Schriftlicher Teil:
Beschreibung von Grundstück und Umgebung
Feststellung der Baulasten und Nennung des Bauherrn
Baugenehmigungen, Baumaterialien und relevante Zahlen wie Grundfläche, Etagenzahl, Baumassezahl
Sämtliche Eigentümer, Anrainer und deren Adressen
Öffentliche Durchfahrten und Durchgänge
Hinweis: Da die Raum- und Bauplanung in Österreich Ländersache ist, sind die verpflichtenden Inhalte des Lageplans vom jeweiligen Bundesland geregelt. Eine Liste der vorgeschriebenen Inhalte für Wien finden Sie beispielsweise auf dieser Seite.
Wer erstellt den Lageplan?
Sie müssen den Lageplan der Baubehörde aushändigen – das bedeutet: Der Plan muss in sich stimmig sein und den Vorschriften entsprechen. Deshalb darf ein Lageplan nur von vereidigten Fachleuten, wie zum Beispiel Zivil-Geometern (Vermessungsingenieure) oder ähnlich befähigten Personen, erstellt werden. Möchten Sie einen solchen Plan erstellen lassen, so wenden Sie sich also am besten an ein Vermessungsbüro.
Kosten für den Lageplan
Vermessungsbüros bieten Ihnen eine breite Palette von Dienstleistungen wie zum Beispiel Grenzregulierung, Parzellierung, Grundstückszusammenlegung, aber auch die Erstellung des Lageplans. Die konkreten Kosten hängen natürlich von der Komplexität des Grundstücks und seiner Umgebung ab. In Österreich liegen die üblichen Kosten des amtlichen Lageplans bei etwa 1.300 bis 1.800 Euro.
Lageplan erstellen: Diese Vorgaben gelten
Der Lageplan ist die Grundlage der Bauausführung und muss diversen Vorschriften entsprechen. Folgende Regeln gelten für Sie als Häuslbauer:
Maßstab des Lageplans
Der erforderliche Maßstab unterscheidet sich je nach Gemeinde und Grundstück, liegt aber meist bei einem Verhältnis von 1:200. Alternativ sind auch 1:500 möglich.
Lageplan: Zeichen
Am Lageplan finden Sie jede Menge an Zeichen und Abkürzungen. So gibt es beispielsweise Buchstabenkürzel, welche die Bauweise (d. h. wie die Gebäude zueinanderstehen) anzeigen:
o: offene Bauweise – Bauwerke müssen freistehend (voneinander getrennt) errichtet werden. Mindestabstände sind zu berücksichtigen, die jedoch abhängig von der jeweiligen Bauklasse sind.
gk: gekuppelte Bauweise – Gebäude auf zwei benachbarten Bauplätzen müssen an der gemeinsamen Bauplatzgrenze aneinandergebaut werden. An allen anderen Seiten sind die Gebäude freistehend zu errichten, wobei auf Abstandsregeln Rücksicht genommen werden muss.
ogk: offene oder gekuppelte Bauweise – Gebäude dürfen an gemeinsamer Bauplatzgrenze aneinandergebaut werden, wenn der benachbarte Eigentümer zustimmt.
gr: Gruppenbauweise – Gebäude werden zu Gruppen zusammengefasst und müssen an der gemeinsamen Bauplatzgrenze aneinandergebaut werden. Abstandsflächen für Gebäudefronten jenseits der Grundgrenze müssen eingehalten werden.
Darüber hinaus finden sich viele weitere Zeichen, etwa Fluchtlinien oder römische Ziffern für die Bauklasse. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der Planzeichenverordnung Ihres Bundeslands, worin auch die geltenden Zeichen für den Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan zu finden sind.
Bebauungsbestimmungen
Die Behörde gibt auf dem eingereichten Plan die gültigen Bebauungsbestimmungen für Ihr Grundstück bekannt. Dabei werden diverse Auflagen mitgeteilt und Baufluchtlinien mit einem roten Stift eingetragen. Die konkrete Bebauung hängt von den einzelnen Fluchtlinien ab.
Beispiele:
Baufluchtlinie: Diese darf mit Gebäuden nicht überschritten werden, Ausnahmen: unterirdische Bauten und Gebäudeteile wie Vorbauten.
Baulinie: An der Baulinie können Fenster, Vorbauten, Anschlüsse an die technische Infrastruktur, Ein- und Ausgänge sowie Ein- und Ausfahrten gebaut werden. Gleiches gilt auch für Straßenfluchtlinien.
Grenzfluchtlinie: An deren Grenze darf angebaut werden und es dürfen Fenster errichtet werden.
Grenz-Vermessungen
Optische „Grenzen“ können täuschen. Bäche, Hänge, aber auch Zäune müssen nicht zwangsläufig die laut Grundbuch verlaufenden Grundstücksgrenzen sein. Um hier vor einem Bauvorhaben klare Verhältnisse zu schaffen, muss ein Zivilgeometer ans Werk.
Bei der sogenannten „Grenzwiederherstellung“ werden Grenzen des Grundbuchs (Katasternachweis) in die Natur übertragen und mit örtlichem Grenzverlauf verglichen. Die Wiederherstellung erfolgt durch Setzen neuer Grenzzeichen.
Diverse Anordnungen
Zudem können Anordnungen zur Schaffung von Laubengängen (Lg), Arkaden (Ak), Durchfahrten (Df) und Durchgängen (Dg) im Lageplan enthalten sein. Auch öffentliche Durchfahrten und Durchgänge werden eingezeichnet.
Amtlicher Lageplan: Notwendiger Bestandteil des Einreichplans
Der amtliche Lageplan ist Teil des Einreichplans, mit dem Sie um die Genehmigung eines Bauvorhabens ansuchen. Er besteht aus einer zeichnerischen Darstellung des Geländes, Grundstücks und dessen Nachbarschaft sowie einer schriftlichen Erläuterung mit diversen Anordnungen. Die Baufirmen haben sich strikt an den Plan zu halten.
FAQs zum Lageplan für Bauantrag
Ein Lageplan kann nur von vereidigten Fachleuten, wie zum Beispiel Zivil-Geometern (Vermessungsingenieure) oder ähnlich befähigten Personen, erstellt werden. Am besten wenden Sie sich an ein Vermessungsbüro.
Der Preis für einen amtlichen Lageplan liegt in Österreich etwa zwischen 1.300 € und 1.800 €.
Wenn Sie ein Haus bauen wollen, müssen Sie Ihr Bauvorhaben beim Gemeindeamt einreichen.
Der Lageplan zum Bauantrag enthält eine Zeichnung des Grundstücks und der Umgebung aus der Vogelperspektive, sowie einen schriftlichen Teil, in dem die wichtigsten Merkmale des Grundstücks und die baulichen Anforderungen der Behörde aufgeführt sind.
Nein, da die Raum- und Bauplanung in Österreich Ländersache ist, sind die verpflichtenden Inhalte des Lageplans vom jeweiligen Bundesland geregelt.
Über den Autor: Hagen Luckert Position: Geschäftsführer
Meine gesamte berufliche Laufbahn habe ich im Kreditbereich verbracht. Zunächst im Sparkassen- sowie im Großbankensektor in Deutschland. Nach Leitung der Business-Unit Kreditstrategie- und Organisation in einem großen Beratungsunternehmen war ich als Geschäftsführer einer Kreditfabrik tätig. Im Anschluss daran wurde ich als Vorstand in einem Softwareunternehmen für künstliche Intelligenz im Bankenbereich berufen und habe 2019 in die Geschäftsführung von Infina gewechselt. Die ständige Recherche, strukturierte Aufbereitung sowie verständliche Veröffentlichung von allen Fragestellungen rund um das Kreditgeschäft gehören zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen meiner Funktion.
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