Kündigung des Kredits: Fristen, Gebühren und Rücktrittsrecht

Autor: Mag. Elfi Stampfl
Kategorie: Recht
Datum: 26.09.2024

Früher konnte die Kündigung eines Kredits mit hohen Kosten verbunden sein. Mittlerweile hat der österreichische Gesetzgeber jedoch zahlreiche Verbesserungen für Konsumenten eingeführt, die den Prozess transparenter und fairer gestalten. In diesem Artikel erklären wir, worauf Sie bei der Kündigung Ihres Kredits achten müssen, unter welchen Voraussetzungen diese möglich ist, wie der Ablauf aussieht und welche finanziellen Konsequenzen für Sie entstehen können.

Kündigung des Kredits: Das Wichtigste im Überblick

  • Eine frühzeitige Kündigung eines Kredits ist für Konsumenten unkompliziert möglich.
  • Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, entstehen durch die frühzeitige Rückzahlung des Kreditbetrags keine zusätzlichen Kosten. Andernfalls können diese, wenn es sich um einen Kredit an einen Konsumenten handelt, im Bereich von 0,5 bis 1 Prozent der frühzeitig zurückbezahlten Summe liegen.
  • Auch ein Rücktritt vom Kredit ist möglich, jedoch haben Sie nach Vertragsabschluss nur eine kurze Zeitspanne, innerhalb derer Sie von diesem Recht Gebrauch machen können.
  • Für Kreditverträge mit Unternehmen bestehen abweichende Regelungen.

Kreditkündigung beim Immobilienkredit

Der Wunsch zur Kreditkündigung wirft bei Kreditnehmern viele Fragen auf. Die gute Nachricht ist: Eine Kreditkündigung von Immobilienkrediten ist für Konsumenten häufig unkomplizierter und günstiger möglich, als Sie vielleicht denken.

Kann ich den Kredit überhaupt vorzeitig kündigen?

In Österreich ist die vorzeitige Rückzahlung eines Kredits jederzeit möglich. Wird der Kredit vollständig, inklusive Zinsen zurückbezahlt, so ist der Kredit als gekündigt anzusehen.

Im Kreditvertrag kann eine Frist von einem Monat festgehalten sein, längere Fristen sind gesetzlich verboten. Dies gilt also beispielsweise für Ratenkredite. Für Hypothekarkredite wurde jedoch eine spezifische andere Regelung verankert. Den juristischen Rahmen hierfür bildet das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz. Dessen § 20 HIKrG besagt: „Der Kreditnehmer hat das jederzeit ausübbare Recht, den Kreditbetrag vor Ablauf der bedungenen Zeit zum Teil oder zur Gänze zurückzuzahlen.“ und „Bei einem hypothekarisch gesicherten Kredit kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von höchstens sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfällig vereinbarten Periode mit festem Sollzinssatz vereinbart werden.“

Die Möglichkeit zur Kreditkündigung besteht bei befristeten Kreditverträgen für Verbraucher also immer. Allerdings müssen Sie die Kosten der frühzeitigen Tilgung berücksichtigen, bevor Sie sich zu einer Rückzahlung – und somit der Kündigung des Kreditvertrags – entscheiden.

Bei Hypothekar- und Immobilienkrediten handelt es sich in der Regel um befristete Kreditverträge. Weitere konkrete Regelungen zur Kündigung von Immobilienfinanzierungen finden Sie im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (kurz HIKrG). Dieses gilt für alle grundpfandrechtlich besicherten Kredite dieser Art, sofern diese von Konsumenten mit Kreditinstituten nach dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden.

Welche Kosten können anfallen?

In folgenden Situationen entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Kreditkündigung und die damit verbundene frühzeitige Tilgung der offenen Summe:

  • Die vorzeitige Rückzahlung wird mit einer Versicherungsleistung aus einem Versicherungsvertrag getätigt, der vereinbarungsgemäß die Rückzahlung des Kredits gewährleisten soll.
  • Die Rückzahlung fällt in einen Zeitraum, für den kein Fixzinssatz vereinbart wurde oder es handelt sich generell um einen variabel verzinsten Kredit (Hinweis: Allerdings kann vertraglich eine Kündigungsfrist bis maximal 6 Monaten festgelegt sein).
  • Der frühzeitig zurückbezahlte Betrag liegt bei maximal 10 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten.
  • Es handelt sich um eine reine Kontoüberziehung, also die Ausschöpfung eines Kontorahmens, statt um eine „klassische“ Finanzierung.

Die wichtigste Information zu den Kosten bei einer frühzeitigen Kreditrückzahlung ist, dass Rückzahlungen in einem Zeitraum außerhalb der Fixzinsphase ohne Pönale erfolgen können. Während der laufenden Fixzinsphase können bis zu 10.000 Euro binnen 12 Monaten ohne Pönale zurückbezahlt werden. Anmerkung: Diese Regelung wird von Banken und Bausparkassen teilweise in der praktischen Umsetzung unterschiedlich ausgelegt.

Ist im Kreditvertrag für höhere frühzeitige Rückzahlungen ein Entgelt vorgesehen, so darf dieses 1 Prozent der frühzeitig bezahlten Summe nicht übersteigen. Allerdings ist diese Vorfälligkeitsentschädigung auf 0,5 statt 1 Prozent begrenzt, falls die Restlaufzeit des Kredits nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Die Vorfälligkeitsentschädigung kurz erklärt

Durch die frühzeitige Tilgung eines Immobilien- bzw. Hypothekarkredits erhält die finanzierende Bank von Konsumenten in Summe weniger Zinsen als geplant. Dafür bekommt sie ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung, oft als „Pönale“ bezeichnet, wobei dieser Betrag auf max. 1 Prozent der frühzeitig getilgten Summe begrenzt ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei der Kreditkündigung gibt es verschiedene Fristen zu beachten, die auch von der Art des Kredits abhängig sind. Prüfen Sie zusätzlich immer Ihren persönlichen Kreditvertrag hinsichtlich konkreter Fristenregelungen.

  • Unbefristete Kreditverträge, wie z.B. Kontoüberziehungsrahmen oder Generationenkredite, haben meist eine Kündigungsfrist von einem Monat.
     
  • Variabel verzinste Kredite (mit hypothekarischer Besicherung) haben teilweise Kündigungsfristen von bis zu 6 Monaten.
     
  • Zinsbindungsfrist: Diese Zinsbindungsfrist besagt, wie lange ein fix vereinbarter Zinssatz gültig ist. Wenn während dieser Phase eine frühzeitige Tilgung bzw. eine Kreditkündigung erfolgt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung von bis zu einem Prozent der frühzeitig rückbezahlten Summe verrechnet werden.
     
  • 12-Monats-Frist meint, dass maximal 10.000 Euro binnen 12 Monaten frühzeitig zurückbezahlt werden dürfen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung verrechnet wird.

Wenn Sie sich hinsichtlich einer Frist unsicher sind, sprechen Sie am Besten mit einem Wohnbau-Finanz-Experten über den Kreditvertrag und Ihr Vorhaben, den Kredit frühzeitig zu tilgen, damit Sie die nötigen Informationen über Kosten und Fristen vorab erhalten.


Kreditkündigung beim Ratenkredit

Viele Aspekte rund um die Kreditkündigung sind bei unterschiedlichen Kreditarten identisch, doch es gibt auch je nach Art des Kredits entsprechende Unterschiede. Ratenkredite sind typischerweise Konsumkredite. Eine häufige Form ist ein Dispositionskredit (z.B. auch als Überziehungsrahmen).

Kann ich den Kredit überhaupt vorzeitig kündigen?

Ein Ratenkredit kann grundsätzlich frühzeitig getilgt und damit der Kreditvertrag gekündigt werden. Zu beachten sind aber mögliche Kündigungsfristen. Bei einem Kontorahmen, der unbefristet bereitgestellt wird, kann es eine Kündigungsfrist von einem Monat geben. Andernfalls sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Hinweis: Die beschriebenen Regelungen beziehen sich auf Verbraucherkreditverträge, welche nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, da zuvor eine andere gesetzliche Grundlage galt.

Welche Kosten können anfallen?

Ist für den Ratenkredit ein variabler Zinssatz vereinbart, kann dieser bei Einhaltung einer möglichen vereinbarten Kündigungsfrist ohne zusätzliche Kosten zurückbezahlt werden. Ist hingegen ein Fixzinssatz vereinbart, können auch bei einem Ratenkredit bis zu 10.000 Euro binnen 12 Monaten ohne Pönale frühzeitig getilgt werden. Bei höheren Beträgen fällt eine Gebühr von bis zu einem Prozent der Summe an. Zu beachten ist, dass Kredite, die an Unternehmen gewährt wurden, abweichende Gebühren beinhalten dürfen.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Wichtig sind die 12-Monate-Frist für die pönalefreie Rückzahlung von bis zu 10.000 Euro bei Ratenkrediten mit Fixzinssatz, sowie eine allfällige Kündigungsfrist von einem Monat, falls es sich um einen unbefristeten Kredit handelt.


Kredit kündigen: So gehen Sie vor

Einen Kredit zu kündigen ist durch eine frühzeitige Rückzahlung der offenen Beträge schnell und unkompliziert möglich.

1. Schritt: Fordern Sie den genauen offenen Saldo von Ihrer Bank an und klären Sie, ob eine Gebühr für die geplante, frühzeitige Tilgung fällig wird.

2. Schritt: Überweisen Sie den noch offenen Gesamtbetrag.

3. Schritt: Sie erhalten von der Bank eine Endabrechnung mit einer genauen Aufstellung Ihrer getätigten Zahlungen und der Saldo-Entwicklung.

Einen Kredit zu kündigen ist durch diesen Ablauf ohne zusätzliches Kündigungsschreiben möglich. Trotzdem sollten Sie den Prozess vorab mit der finanzierenden Bank abstimmen.


Kündigungsschreiben

Die Kündigung eines Kredits kann der finanzierenden Bank oder Bausparkasse in Österreich zusätzlich durch ein entsprechendes Schreiben kommuniziert und um eine kurze schriftliche Bestätigung gebeten werden.


Rücktritt vom Kredit – diese Regelungen gelten

Von einer „Kreditkündigung“ wird gesprochen, wenn der Kredit bereits läuft, meist bereits teilweise getilgt wurde und dieser nun frühzeitig beendet werden soll. Etwas anderes ist der Rücktritt vom Kredit. Um einen „Rücktritt“ handelt es sich, wenn Sie den Kreditvertrag gerade erst abgeschlossen und Sie es sich unmittelbar danach anders überlegt haben.

Rücktritt vom Immobilienkredit

Für den Rücktritt vom Immobilienkredit ist das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) entscheidend. Das Gesetz sieht vor, dass Konsumenten das sogenannte „ESIS-Merkblatt“ (Europäische Standardisierte Merkblatt) erhalten haben müssen. Dieses Dokument zeigt alle Eckdaten der Finanzierung auf und enthält eine Rücktrittsbelehrung. Binnen 2 Werktage nach Erhalt des ESIS-Merkblattes können Sie vom Vertrag zurücktreten. Spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags erlischt das Rücktrittsrecht endgültig, soweit Sie bis dahin durch das Kreditinstitut kein ESIS-Merkblatt ausgehändigt erhalten haben. Erklären Sie den Rücktritt unbedingt vor Ablauf dieser Frist in nachweisbarer und in schriftlicher Form.

Rücktritt vom Ratenkredit

Gemäß § 12 Abs. 1 VKRG dürfen Sie binnen 14 Tagen ab Unterzeichnung des Kreditvertrags ohne Angabe von Gründen von einem Ratenkredit zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie schriftlich erklären und zusätzlich eine Empfangsbestätigung des Rücktritts von der Bank anfordern. Wichtig ist, dass selbstverständlich die gesamte bereitgestellte Summe binnen 30 Tagen zurückbezahlt werden muss und auch die Zinsen, welche für den Zeitraum bis zur Rückzahlung angefallen sind, müssen beglichen werden.

Kurz und knapp: Wann gibt es kein Rücktrittsrecht vom Kredit?

Bei Immobilienfinanzierungen besteht nur ein Rücktrittsrecht binnen 2 Tagen ab Erhalt des ESIS-Merkblattes. Bei Ratenkrediten ist die Frist mit 14 Tagen festgelegt. Außerdem gibt es für gewerbliche Bankkunden keine Rücktrittsmöglichkeit, außer diese wird eigens vertraglich vereinbart.


Kündigung des Kredits durch die Bank

Die Kündigung des Kredits kann auch durch die finanzierende Bank erfolgen. Solange Sie Ihren vertraglichen Pflichten nachkommen, müssen Sie davor jedoch keine Angst haben. Denn für eine Kündigung des Kredits durch eine Bank müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Ihre vertraglichen Pflichten sollten Sie vor Unterzeichnung des Kreditvertrages aber auch genau durchlesen.

Wann kann die Bank einen Kredit kündigen?

Bei unbefristeten Kreditverträgen (z.B. Kontorahmen) kann die Bank nur mit einer Frist von mindestens zwei Monaten eine Kündigung aussprechen. In allen anderen Fällen ist eine Kreditkündigung nur möglich, wenn eine fällige Rate längere Zeit hinweg nicht bezahlt wurde oder Sie einer sonstigen vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen. Die Rate muss seit mindestens sechs Wochen fällig sein und die Bank muss zuvor eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Erfolgt auch dann keine Zahlung, kann die Bank den gesamten noch offenen Kreditbetrag einfordern. Dabei spricht man auch von einem sogenannten Terminverlust.

Die Bankkündigung droht – was nun?

Vermeiden Sie die Situation am besten, indem Sie immer einen Notgroschen angespart haben, um finanzielle Engpässe überbrücken zu können. Wenn das nicht möglich ist, sprechen Sie Ihre Bank möglichst frühzeitig aktiv an und kommunizieren Sie, warum es zu einem vorübergehenden Zahlungsverzug kommen kann. Skizzieren Sie auch gleich, wie Sie die Situation lösen möchten (z.B. nur temporärer Verzug wegen Jobverlust, etc.).

Folgende Möglichkeiten bestehen bei einvernehmlicher Absprache mit dem finanzierenden Kreditinstitut:

  • Kreditlaufzeit verlängern: Durch eine Verlängerung der Laufzeit reduziert sich die monatliche Belastung. Testen Sie hierzu unseren Kredit Einsparungsrechner.
  • Temporäre Stundung: Vorübergehend wird keine Tilgung geleistet, sondern es werden für einen vereinbarten Zeitraum nur Zinsen bezahlt.

Zum Thema „Zahlungsverzug Kredit“ haben wir einen eigenen Beitrag verfasst, damit Sie dieser unangenehmen Situation bestmöglich aufstellen können.


Kündigung des Kredits: Vorfälligkeitsentschädigung beachten

Die Kündigung eines Kredits ist für Konsumenten unkompliziert möglich. Dabei sollten Sie immer die möglichen zusätzlichen Gebühren (z. B. Pönale) im Blick behalten. Bei einer geplanten Umschuldung sollten Sie zudem die neue Kreditzusage bereits vorliegen haben, bevor Sie den bisherigen Kredit abkündigen. Handelt es sich dabei um einen Hypothekar- oder Immobilienkredit, sollten Sie einen Wohnbau-Finanz-Experten einbinden. Damit er Sie unterstützt, einen möglichst reibungslosen Kündigungsprozess sicherzustellen.

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Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


Über den Autor: Mag. Elfi Stampfl
Position: Prokuristin

Meine Expertise im Bereich der Organisation und Ausbildung habe ich als Verwaltungsleiterin einer großen Genossenschaft in Südtirol erworben. Die Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Unternehmen war für mich die beste Schule des Lebens. Seit 2013 leite ich das Finanzierungsservice der Infina. Mein hohes Qualitätsverständnis führte zur Gründung der Infina Academy, da es mein Anspruch ist, dass unsere Wohnbau-Finanz-Experten dazu befähigt sind, die beste Finanzierungsberatung in ganz Österreich anzubieten. Zudem ist mir wichtig, unsere Kunden über die aktuelle Zinsentwicklung zu informieren. Für mich persönlich sind Ehrlichkeit und die Bereitschaft für den Kunden alles zu tun das höchste Gebot.

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