Kredit bei Todesfall: Was passiert mit dem laufenden Kredit im Todesfall?

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Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Recht
Datum: 28.06.2024

Vielleicht sind Sie noch nicht ganz in der Verfassung, sich in dieser Situation mit gefühlt lästigen Finanzierungsthemen „rund um Kredite im Todesfall" auseinanderzusetzen. Dennoch sollte dieses Thema relativ rasch angegangen werden. Wie wollen Sie als Erben mit einer Hypothek bzw. Schulden in der Erbmasse umgehen? Wer haftet nun für die Rückzahlung? Was passiert mit Sparbüchern etc.? Dieser Beitrag gibt Ihnen eine Hilfestellung in diesen schwierigen Tagen.


Kredit nach Todesfall: Das Wichtigste im Überblick

  • Wer zu Lebzeiten im Falle von Krediten eine Kreditrestschuldversicherung abschließt, erspart den Erben unter Umständen viel Aufwand, denn die Todesfall-Zahlung der Ablebensversicherung deckt im Regelfall die versicherten Schulden ab.
  • Schulden des Erblassers, die das Nachlassvermögen übersteigen, sollten Sie unter Umständen ausschlagen, in dem Sie die Erbschaft nicht antreten.
  • Wissen Sie zu wenig über die Vermögensverhältnisse des Erblassers, erscheint eine bedingte Erbserklärung sinnvoll. Sie begrenzt Ihre Haftung auf die geerbte Summe.
  • Eine unbedingte Erbserklärung erspart zwar Kosten, sollte aber nur dann abgegeben werden, wenn Sie sich sicher sind, dass die Vermögenswerte die Schulden weit übersteigen. Denn für die Schulden würden Sie in diesem Fall mit Ihrem gesamten Vermögen haften.

Kredit nach Todesfall: Welche Folgen hat es für die Erben?

Ein Notar aus dem Wohnsitzbezirk des Verstorbenen wird zum Gerichtskommissär bestellt, der Testament und Höhe des Nachlasses erhebt. Dabei berücksichtigt er alle Vermögensgegenstände und Schulden. Im Rahmen der Barwertanfrage durch den Gerichtskommissär geben Kreditinstitute alle Vermögenswerte wie Sparbücher, Konten, Wertpapiere, Erlebensversicherungen, die im Eigentum des Verstorbenen waren, bekannt. Auch nimmt der Kommissär Einblick ins Grundbuch und sieht darin auch die Hypothekenbelastungen.

Sind Verbindlichkeit dabei, haben Sie als Erben folgende Möglichkeiten:

  • Ausschlagen: Übersteigen die Schulden inklusive jene bei Finanzamt und Sozialversicherung das Vermögen, können Sie einen Erbantritt verweigern (ausschlagen).
  • Bedingte Erbserklärung: Diese sollten Sie wählen, wenn es nicht ganz sicher ist, ob sich ein Erbantritt überhaupt lohnen wird. Sie ist mit dem Ergebnis eines Kassasturzes verbunden. Der Vorteil ist die Absicherung. Als Erbe haften Sie dann maximal bis zum Wert aller geerbten Werte.
  • Unbedingte Erbserklärung: In diesem Fall haften Sie für die Schulden des Nachlasses persönlich, also mit Ihrem ganzen Vermögen. Diese geben Sie beispielsweise ab, wenn Sie das belastete Haus selbst bewohnen und weiterhin erhalten möchten.

Ablauf im Todesfall bei laufendem Kredit

Zuerst sollten Sie zwischen Krediten mit und ohne Restschuldversicherung unterscheiden. Eine Restschuldversicherung ist eine Ablebensversicherung zur Absicherung des Kreditnehmers im Todesfall. Diese ist vor allem bei Konsumkrediten üblich, kann aber auch ein Zusatz von Hypothekarkrediten sein. Der Vorteil dabei: Die Versicherung deckt die Restschuld ab und Sie müssen sich nicht mehr weiter darum kümmern.

Ansonsten gilt: Im Rahmen der Barwertanfrage durch den Gerichtskommissär bei den betreffenden Banken, der Abfrage von Grundbuch und Firmenbuch, aber auch Lokalaugenschein in den Räumlichkeiten des Verstorbenen werden alle Vermögensgegenstände und Schulden des Erblassers ans Tageslicht kommen.

Die Schulden gehen automatisch auf die Erben über, welche für die Rückzahlung solidarisch haften, sofern eine belastete Immobilie nicht eindeutig per Testament einer bestimmten Person zugeteilt ist. Ist letzteres der Fall haftet diese für die weitere Rückführung. Übersteigen die Schulden den erzielbaren Erlös aus der Erbschaft, können Sie als betroffene Erben diese Erbschaft jederzeit ausschlagen.

Was Sie noch beachten sollten:

  • Fristen: Gerichtskommissäre sind nicht grundsätzlich an Fristen, aber an Weisungen des betreffenden Verlassenschaftsgerichts gebunden. Nur wenn dieser den Verdacht hat, dass einer der Erben das Verfahren unnötig und zu Lasten anderer in die Länge zieht, kann er für einzelne Schritte Fristen setzen.
  • Einantwortungsbeschluss: Damit endet das Verlassenschaftsverfahren. Festgehalten wird darin wer zu welcher Quote welche Vermögensgegenstände erbt.

Welche Möglichkeiten haben die Erben?

Erben haben grundsätzlich binnen sechs Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalles die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen oder anzutreten.

Möglichkeit 1: Erbe ausschlagen

Beim Ausschlagen verändert sich die Erbfolge. Ihre Nachkommen werden zu Erben. Wollen diese das Erbe ebenfalls nicht antreten, dann müssen auch sie es ausschlagen. Sind keine weiteren Nachkommen vorhanden, geht der Nachlass an den Staat über.

Möglichkeit 2: Bedingter Erbsantritt

Befindet sich ein Kredit bei Todesfall beispielsweise in einer schwer einschätzbaren Erbmasse, bestehend aus vielen Alltagsgegenständen, wenig Ersparnissen und Wertpapieren, dann können Sie das Erbe bedingt antreten. Auch wenn Sie von den Lebensumständen des Erblassers wenig wissen, ist dies eine sichere Variante, denn: Sie haften zwar als Erbe mit eigenem Vermögen, aber nur mehr beschränkt mit dem Wert der Aktiva der Verlassenschaft. Deren Wert ermittelt unter Beziehung Sachverständiger der Gerichtskommissär. Anstelle der Vermögenserklärung tritt ein vom Notar errichtetes Inventar.

Möglichkeit 3: Unbedingte Erbserklärung

Bei der unbedingten Erbantrittserklärung haften Sie als Erben für alle Schulden und auch für die Erfüllung von Vermächtnissen mit dem eigenen Vermögen in unbeschränkter Höhe. Und zwar auch dann, wenn die Schulden die Aktiva der Verlassenschaft übersteigen. Mehrere Erben haften dabei solidarisch. Der Vorteil einer unbedingten Erbantrittserklärung liegt in der Kostenersparnis. Es ist keine Schätzung des beweglichen Verlassenschaftsvermögens erforderlich. Anstelle des vom Gerichtskommissär errichteten Inventars tritt die sogenannte Vermögenserklärung.

Wann empfiehlt es sich, das Erbe auszuschlagen?

Das Erbe auszuschlagen lohnt sich dann, wenn abzüglich Notar- und Begräbniskosten ein Erbantritt mit einem Defizit verbunden wäre. Kann der Erlös aus der Erbmasse Schulden, Notar- und Begräbniskosten nicht überkompensieren, dann treten Sie besser das Erbe nicht an.

Handelt es sich hingegen um einen Grenzfall bezüglich einer Immobilie, welche Sie langfristig nutzen wollen und bei welcher Sie zur Entlastung der Raten auch in längere Kreditlaufzeiten umschulden können, dann können Sie das Erbe auch antreten.

Ein Erbe auszuschlagen kann sich aus rein finanzieller Sicht sinnvoll sein. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie dann die tatsächlichen Erben oder die mit der Abwicklung betreute Instanz um Erlaubnis fragen müssen, wenn Sie gerne persönliche Gegenstände des Erblassers behalten möchten.

Todesfall bei laufendem Kredit: Die ersten Schritte für die Angehörigen

Nachfolgendes sollten Sie tun, wenn ein Angehöriger oder naher Verwandter verstirbt und einen offenen Kredit hinterlässt:

  1. Wichtige Dokumente wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde u. Staatsbürgerschaftsnachweis organisieren und den Sterbefall beim Standesamt melden sowie eine Sterbeurkunde ausstellen lassen.
  2. Testament suchen. Wenn keines im Haus auffindbar ist, erhebt der Gerichtskommissär eine elektronische Anfrage beim zentralen Testamentsregister oder Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte.
  3. Falls ein Testament vorhanden ist, werden Sie vom Gerichtskommissär verständigt. Wenn nicht, dann gilt die gesetzliche Erbfolge.
  4. Der Gerichtskommissär erhebt das Vermögen.
  5. In der Zwischenzeit Erbe ausschlagen, bedingt Erbschaft antreten oder unbedingte Erbserklärung abgeben.

Gemeinsamer Kredit: Folgen bei Todesfall des Ehepartners

Häufig sind beim Tod eines Ehepartners Kredite vorhanden, die mit der gemeinsam finanzierten Wohnung oder dem eigenen Haus zusammenhängen. Gelegentlich bestehen aber auch noch Konsumentenkredite. Diese werden aliquot gemäß Testament oder gesetzliche Erbfolgeregelung aufgeteilt. In der Praxis erfolgt eine Rückzahlung des Kredits aus den Cashreserven oder Wertpapiererlösen und ein möglicher verbleibender Betrag wird dann unter den Erben aufgeteilt.

Im Falle der gemeinsamen Wohnung und deren Finanzierung läuft es wie folgt:

War es schon zu Lebzeiten des verstorbenen Partners eine Eigentümerpartnerschaft, dann erwirbt der überlebende Partner den halben Mindestanteil des Verstorbenen automatisch (ex lege). Es kann aber auch vertraglich und/oder testamentarisch die Verpflichtung zur Zahlung eines Übernahmepreises bestehen. Die Schulden werden aber dann dem Wert gegengerechnet. Wer nach dem Tod die Immobilie zur Gänze erwirbt, übernimmt dann auch die Hypothek. Ist diese nicht nachhaltig leistbar, kann die Immobilie dann auch veräußert werden.

Annahme verweigern:

Es besteht aber auch die Möglichkeit auf den Eigentumserwerb zu verzichten bzw. unter Zustimmung der Pflichtteilsberechtigten den Anteil des Verstorbenen einer anderen Person zukommen zu lassen. Auch kann eine überschuldete Erbschaft ausgeschlagen werden.


Absicherung des Kredits für den Todesfall

Einen Kredit können Sie schon zu Lebzeiten für den Todesfall durch eine Ablebensversicherung absichern. Alternativ können Sie einen Betrag als „Notgroschen“ anlegen, der die Kreditsumme ohnehin übersteigen würde, sofern dies möglich ist.

Kreditversicherung – Eine Möglichkeit der Absicherung

Die Kreditrestschuldversicherung (auch Ablebensversicherung oder Risikoversicherung genannt) schützt Ihre Gläubiger und gleichzeitig damit auch Ihre Erben gegen das Risiko eines Kreditausfalles durch Ihren Tod. Dabei schließen Sie auf die Höhe der Kreditsumme eine Lebensversicherung ab. Die Rechte treten Sie in der Regel an die Bank ab. Machen Sie das freiwillig ohne Erfordernis der Bank, dann können Sie die Erben als Begünstigte einsetzen.

Wann lohnt sich eine Kreditversicherung?

Eine Kreditversicherung lohnt sich dann, wenn die Schulden ansonsten den möglichen Liquidationserlös der Erbmasse übersteigen könnten. Besteht diese Gefahr, dann sollten Sie zur Absicherung Ihrer Erben eine Kreditversicherung abschließen. Dann bleiben zumindest ein paar kleine Vermögensgegenstände und bewegliche Sachen für die Erben übrig.

Tipp: Erfahren Sie mehr zum Thema in unserem Beitrag Ablebensversicherung. In diesem finden Sie weiterführende Informationen zu den Formen der Ablebensversicherung, den Kosten und wie Sie die Prämie für diese Versicherung möglichst niedrig halten können.


Übersicht: Was passiert nach dem Tod mit Sparbuch & Co.?

Es gehen sämtliche Vermögensgegenstände wie Kontenguthaben, Sparbücher, Münzsammlungen, Gemälde, Wertpapiere und Immobilien in die Erbmasse ein. Während die Werte für Wertpapiere, Sparbücher und Konten im Wert leicht zu ermitteln sind (z. B. Tageskurs von Aktien, Anleihen und Fonds), sind bei Immobilien, Gemälden und Sammlermünzen Schätzungsgutachten beeideter Experten erforderlich. Sobald die Werte ermittelt sind, können die Erben die Gegenstände veräußern und den Erlös aufteilen oder die Gegenstände untereinander aufteilen und finanziell ausgleichen.


Kredit bei Todesfall: Weitere Fragen

Was passiert mit dem Kredit, wenn es keinen Erben gibt?

Gibt es keine Erben und kein Testament, dann fällt die Erbmasse dem Staat zu. Sind einer wohltätigen Organisation per Saldo Schulden vermacht worden, kann diese die Erbschaft ausschlagen und der Staat deckt diese ab.

Was passiert mit dem Darlehen, wenn der Darlehensgeber stirbt?

Wenn ein Darlehensgeber stirbt, wandert die Forderung in dessen Erbmasse und geht im Zuge des Nachlassverfahrens in den Besitz des Erben über.

Wie lange haften Erben für Schulden?

Im Regelfall verjährt eine Forderung bereits nach drei Jahren. Für manche Forderungen gelten Fristen bis zu 30 Jahre. Übernimmt ein Erbe durch unbedingte Erbserklärung einen Kredit, haftet er für dessen Rückzahlung bis zur letzten Rate.

Tipp:

In unserem Beitrag altersgerecht Umbauen finden Sie Informationen zu Zuschüsse und Förderungen für den altersgerechten Umbau. Ergänzend zu Informationen über diese Förderungen erfahren Sie in diesem Beitrag auch mehr über verschiedene Umbaumöglichkeiten und deren Kosten.


Kredit bei Todesfall – auch Schulden können vererbt werden

Zu unterscheiden sind die Schulden des Erblassers von den Erbgangs- oder Erbfallsschulden. Erblasserschulden sind Verbindlichkeiten, die der Erblasser aus seinem Vermögen zu leisten gehabt hätte.  Erbgangs- oder Erbfallsschulden hingegen entstehen erst mit dem Erbgang und treffen bis zur Einantwortung den Nachlass. Beispiele dafür sind Notariats- und Begräbniskosten. Hierfür und für Kredite beim Todesfall kommen die Erben auf.

Ausnahme wäre, wenn diese aufgrund der Überschuldung des Nachlasses die Erbschaft ausschlagen, dann gehen diese auf den Staat über. Eine geschickte Kompromisslösung, die allerdings Kosten verursacht, ist die bedingte Erbserklärung, mit der die Haftung der Erben auf das übernommene Nachlassvermögen beschränkt wird. Hingegen eine kostengünstige unbedingte Erbserklärung führt zur unbeschränkten Erbenhaftung.


Was sollten Sie bei der Erbschaft einer Immobilie beachten?

Bei der Erbschaft einer Immobilie stellen sich einige Fragen. In unserem Ratgeber Erbe einer Immobilie werden die wichtigsten Punkte in Bezug auf das Immobilienerbe, die steuerliche Aspekte der Erbschaft einer Immobilie, der zeitliche Ablauf, sollten Sie eine Immobilienerbschaft annehmen oder ausschlagen und die Aufteilung einer Immobilienerbschaft geklärt. Diese und weitere Informationen haben wir für Sie in unserem Ratgeber zusammengefasst.

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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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