Dass es beim Hauskauf, Erwerb eines Grundstücks oder Kauf einer Eigentumswohnung nicht nur um die Zahlung des Kaufpreises an sich geht, ist bekannt. Mindestens 10 Prozent des Kaufpreises kommen schließlich noch an Kaufnebenkosten dazu, unter anderem für die beglaubigte Unterfertigung des Kaufvertrages und den Eintrag als Eigentümer im Grundbuch. Für diese Aspekte brauchen Sie beim Kauf einer Immobilie einen Notar – aber was bedeutet das unterm Strich für Ihren Kostenaufwand?
Kosten für den Notar beim Hauskauf
Erst wenn der Kaufvertrag notariell beglaubigt unterfertigt wurde und der Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, genießen Sie beim Kauf einer Immobilie den vollen rechtlichen Schutz als neuer Eigentümer. Ein Notar hat die staatliche Befähigung, Urkunden und Kaufverträge, wie sie beim Hauskauf zustande kommen, zu beglaubigen. Er ist ein parteiloser Jurist und stellt auch den Antrag auf die Eintragung im Grundbuch. Für Sie als Käufer sind die notariellen Leistungen unverzichtbar – so einfach ist es mit dem Notar beim Hauskauf auf den ersten Blick.
Notarkosten bei Vertragsentwurf und Beratung
Die erste Beratung bzw. ein Vorgespräch mit dem Notar wird Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden. Sobald das Kaufvorhaben aber konkreter wird und die Zusammenarbeit fixiert ist, wird der entgeltliche Kaufvertragsentwurf durch den Notar beim Erwerb einer Liegenschaft erstellt.
Den Entwurf des Kaufvertrags sollten Sie sich unbedingt genau ansehen. Unter Umständen können Sie sich so viel Ärger ersparen, denn der Vertragsentwurf sollte zumindest eine detaillierte Beschreibung der Immobilie und ihrer Ausstattung sowie bereits bekannte Mängel enthalten. Außerdem sollten darin Übergabetermin, Kaufpreis und Frist für die Bezahlung, die Adresse von Verkäufer und Käufer und die Treuhänder-Bestellung stehen.
Notarkosten beim Kaufvertrag in Österreich
Einen Pauschalpreis für die notariellen Tätigkeiten beim Immobilienkauf gibt es nicht, denn die Kosten sind abhängig vom Kaufpreis. Rund 2 Prozent zzgl. USt. vom Kaufpreis sollten Sie zusätzlich für den Notar einkalkulieren (ggf. zzgl. den Kosten der treuhänderischen Abwicklung).
Je mehr Schritte im Kaufprozess der Notar beim Hauskauf übernimmt, desto höher ist natürlich auch sein Honorar. Im Gegensatz dazu bleiben die Kosten geringer, wenn weniger Leistungen separat getätigt werden. Kombinieren Sie also zum Beispiel den Termin für die Grundbucheintragung direkt mit der Beurkundung des Kaufvertrags.
Grundsätzlich orientieren sich die Kosten für den Notar aber nicht daran, wie „kompliziert“ ein Fall ist. Relevant für die Berechnung ist der Wert der Immobilie, um die es geht. Am günstigsten ist es meist, wenn es gelingt einen Pauschalbetrag zu vereinbaren.
Sparen können Sie übrigens, indem Sie zuerst das unbebaute Grundstück kaufen und nach einem angemessenen Zeitraum darauf bauen. Denn der Kaufpreis für ein unbebautes Grundstück ist höchstwahrscheinlich niedriger als für ein bereits bestehendes Haus auf einem entsprechenden Baugrundstück, und damit sinken auch die Notarkosten beim Hauskauf.
Preise und Kammertarife bei Notaren
Während Notare keine festen Pauschalen berechnen, gibt die Gebührenordnung für Notare doch sehr präzise Rahmenbedingungen für die anfallenden Kosten beim Kauf einer Immobilie vor. Der Spielraum für Variationen ist hierbei begrenzt. Dies hat den Vorteil, dass Sie als Kunde die Gewissheit haben, keine überhöhten Gebühren zu entrichten. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch auch, dass Verhandlungen über die Honorare für die Dienstleistungen eines Notars kaum möglich sind.
Tipp
Die rund 500 Notariate in Österreich gehören alle der Notarkammer des jeweiligen Bundeslands an. Über die Österreichische Notariatskammer können Sie Notare in Ihrer Nähe und die jeweiligen Tarife finden. Die Tarife stellen dabei die preislichen Höchstgrenzen dar.
Kann man Notarkosten von der Steuer absetzen?
Um die Frage kurz zu beantworten: Nein, die Kosten für Grundbucheintragung und Notar sind nicht steuerlich absetzbar, zumindest dann nicht, wenn Sie die Immobilie für private Zwecke kaufen. Sind Sie Unternehmer und erwerben die Liegenschaft betrieblich, so sind auch damit verbundene Aufwendungen wie Notariatskosten steuerlich verwertbar.
Notar und Grundbuch: Eintragungsgebühr und Löschung
Wenn Sie ein Eigenheim kaufen wollen, geht es zunächst einmal um den Eintrag Ihres Eigentums in das Grundbuch. Es kann aber auch der Tag kommen, an dem Sie eine Eintragung löschen wollen, weshalb wir diesen Fall und die damit verbundenen Kosten hier der Vollständigkeit halber mit erwähnen.
Notarkosten für die Grundbucheintragung
Die Notarkosten beim Hauskauf für den Eintrag ins Grundbuch hängen wieder ganz vom Kammertarif ab, mit Pauschalangaben ist es also ein weiteres Mal nicht getan. Was Sie allerdings wissen sollten: Die entstehenden Kosten sind nicht mit der Verbücherung gleichzusetzen, also den amtlichen Gebühren für die Grundbucheintragung, damit Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
Die Kosten für die Verbücherung bei dem Erwerb einer Liegenschaft betragen 1,1 Prozent des Kaufpreises. Da die meisten Hauskäufer in der Regel aber für den Immobilienkauf eine Hypothek aufnehmen, kommen noch einmal in etwa 1,20 bis 1,44 Prozent vom eingetragenen Kreditbetrag dazu (je nachdem, ob das Kreditinstitut auf den Kreditbetrag noch eine Nebengebührensicherstellung, meist 20 %, einfordert). Für die Hypothek ist also der im Grundbuch eingetragene Kreditbetrag die Basis für die anfallenden Kosten beim Hauskauf.
Diese Kosten entstehen, wenn das finanzierende Kreditinstitut sein Pfandrecht im Grundbuch einträgt. Ihre Unterschrift, aber auch die rechtsverbindliche Unterschrift der finanzierenden Bank, muss auf der Pfandurkunde durch einen Notar beglaubigt werden. All dies verursacht Mehrkosten, die Sie unbedingt in der Planung von Anfang an berücksichtigen sollten.
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