INFINA LOGO

Instandhaltungsrücklage: Finanzielle Sicherheit für Wohnungseigentümer in Österreich

Hausfassade in Österreich
Christoph_Kirchmair_Profilbild
Autor: Christoph Kirchmair
Kategorie: Recht
Datum: 15.04.2025

Der Erwerb einer Eigentumswohnung bringt nicht nur das Eigentum an den eigenen vier Wänden mit sich, sondern auch die Verantwortung für das gesamte Gebäude. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Instandhaltungsrücklage, die als finanzieller Puffer für zukünftige Reparaturen und Sanierungen dient. In diesem Ratgeber erfahren Sie Wissenswertes über die Instandhaltungsrücklage in Österreich.


Instandhaltungsrücklage: Das Wichtigste im Überblick

  • Definition: Die Rücklage ist eine finanzielle Reserve für zukünftige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten am Gemeinschaftseigentum.
  • Gesetzliche Grundlage: Verpflichtend geregelt im § 31 des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 (WEG 2002).
  • Mindestbeitrag: Ab 1. Januar 2024 beträgt die Mindestrücklage 1,06 € pro Quadratmeter Nutzfläche monatlich, sofern es sich um ein älteres Gebäude handelt.
  • Verwendung: Deckung von Kosten für Erhaltungsarbeiten, Reparaturen und Verbesserungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie z.B. den Steigleitungen im Mehrparteienhaus.

Verwaltung: Die Rücklage wird auf einem separaten, für alle Eigentümer einsehbaren Konto verwaltet.


Gesetzliche Grundlagen der Instandhaltungsrücklage

In Österreich ist die Bildung einer Instandhaltungsrücklage für Wohnungseigentümergemeinschaften gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 31 WEG 2002 sind Wohnungseigentümer verpflichtet, eine angemessene Rücklage zur Vorsorge für künftige Aufwendungen zu bilden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass notwendige Erhaltungs- und Reparaturarbeiten finanziell abgesichert sind.

Höhe der Instandhaltungsrücklage in Österreich

Die Höhe der Instandhaltungsrücklage wurde durch die WEG-Novelle 2022 neu geregelt. Ab dem 1. Juli 2022 wurde ein gesetzlicher Mindestbetrag von 0,90 € pro Quadratmeter Nutzfläche eingeführt. Dieser Betrag wurde zum 1. Januar 2024 auf 1,06 € pro Quadratmeter erhöht und wird alle zwei Jahre entsprechend der Inflation angepasst.

Beispielrechnung:

  • Wohnungsgröße: 80 m²
  • Monatliche Rücklage: 80 m² × 1,06 €/m² = 84,80 €
  • Jährliche Rücklage: 84,80 € × 12 Monate = 1.017,60 €

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um den gesetzlichen Mindestbetrag handelt. Je nach Alter, Zustand und spezifischen Anforderungen des Gebäudes kann es sinnvoll sein, einen höheren Betrag anzusparen, um zukünftige Kosten besser abdecken zu können. Aber Achtung: Das gesetzliche Minimum darf unterschritten werden, wenn es sich um einen Neubau handelt. 


Verwendung der Instandhaltungsrücklage

Die angesparte Rücklage dient primär der Finanzierung von Erhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen unter anderem:

Die Entscheidung über die Verwendung der Rücklage obliegt der Eigentümergemeinschaft im Rahmen der ordentlichen Verwaltung. Zu beachten ist, dass im Wohnungseigentumsvertrag definiert wird, was alles als Allgemeinfläche gilt. Bei manchen Immobilien zählen beispielsweise sogar die Fenster als Allgemeinfläche und nicht als Bestandteil einer bestimmten Wohnung. 


Verwaltung der Instandhaltungsrücklage

Die Verwaltung der Rücklage liegt in der Verantwortung des Hausverwalters. Dieser ist verpflichtet, die Mittel auf einem separaten, zinsbringenden Konto anzulegen, das für alle Wohnungseigentümer einsehbar ist. Bei einem Wechsel des Verwalters muss dieser unverzüglich eine Abrechnung der Rücklage erstellen und den Überschuss an den neuen Verwalter oder die Eigentümergemeinschaft übergeben. 

Dem Verwalter obliegt auch die Einhebung der Rücklage und die Festlegung, ob die laufenden Rücklagen-Zahlungen erhöht werden müssen. 

Sonderumlagen: Wenn die Rücklage nicht ausreicht

Trotz sorgfältiger Planung kann es vorkommen, dass die vorhandene Rücklage für bestimmte Maßnahmen nicht ausreicht. In solchen Fällen kann die Eigentümergemeinschaft eine Sonderzahlung beschließen, um die erforderlichen Mittel aufzubringen. Diese Umlage wird entsprechend der Miteigentumsanteile auf die Eigentümer verteilt und dient der Deckung außergewöhnlicher Ausgaben, etwa dann, wenn eine rasche Reparatur nötig ist, die unvorhersehbar war. 

Reicht Ihre Rücklage nicht aus? Mit unserem Umschuldungsrechner können Sie prüfen, ob eine günstigere Finanzierung möglich ist – und so Ihre Liquidität sichern.

Umschuldung

Kostenlos und unverbindlich


Instandhaltungsrücklage beim Verkauf einer Wohnung

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung bleibt die angesparte Rücklage auf dem Konto der Eigentümergemeinschaft und geht auf den neuen Eigentümer über. Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der von ihm geleisteten Beiträge. Es empfiehlt sich daher, den Betrag der angesparten Rücklage bei der Preisgestaltung der Wohnung zu berücksichtigen.

Verfügt ein ohnehin gepflegtes Haus über einen hohen Rücklagen-Stand, so kann sich der Käufer der Wohnung darauf verlassen, dass in den nächsten Jahren wohl kaum mit einer Sonderzuweisung zu den Rücklagen (für überraschende Zusatzkosten, Reparaturen, etc.) zu rechnen ist. 

Mit einer gut durchdachten Instandhaltungsrücklage sichern Sie den Wert Ihrer Immobilie langfristig und vermeiden unangenehme finanzielle Überraschungen. Klären Sie den Stand der Rücklagen daher vor jedem An- und Verkauf einer Immobilie ab. 

Sie planen den Verkauf Ihrer Wohnung? Mit Infina Home starten Sie bequem online – Rücklagen, Zustand und Marktwert stets im Blick.

Immobilie verkaufen

Sicher und erfolgreich

Häufige Fragen zur Instandhaltungsrücklage (FAQ)

Ja, gemäß § 31 WEG 2002 ist die Bildung einer Rücklage für alle Eigentümergemeinschaften vorgeschrieben.

Ja, Eigentümer können eine Anpassung der Rücklage in der Eigentümerversammlung beantragen. Falls die Rücklage als unangemessen hoch empfunden wird, kann auch eine gerichtliche Überprüfung erfolgen.

Der Hausverwalter ist für die Verwaltung der Rücklage verantwortlich und muss diese auf einem separaten Konto verwahren.

Nein, die Rücklage kann nicht auf Mieter umgelegt werden, sondern ist vom Wohnungseigentümer zu bezahlen.

Eigentümer, die eine Sonderumlage nicht, können gerichtlich zur Zahlung verpflichtet werden.

Vor dem Kauf einer Wohnung sollte beim Hausverwalter der aktuelle Stand der Rücklage und geplante Instandhaltungsmaßnahmen erfragt werden.

Bildquellen: fottoo / Adobe Stock, D. Ott / Adobe Stock
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


Christoph_Kirchmair_Profilbild
Über den Autor: Christoph Kirchmair
Position: CEO & Founder

Vor mehr als 20 Jahren hatte ich ein Schlüsselerlebnis bei einer Kreditaufnahme mit einer Bank. Diese Erfahrung gab mir die Vision für die Gründung von Infina, die sich seit 2001 zum größten unabhängigen Kreditvermittler etablieren konnte. Mit mehr als 100 Infina-Partner vor Ort in ganz Österreich setzen wir uns dafür ein, unsere Kunden bei der Beantragung einer Finanzierung zu unterstützen. Jeder Kunde hat ein Recht auf den besten Kredit, das ist mein Credo und dafür brauchen wir nicht nur die modernste Technologie, sondern auch die besten Berater im Land. Ich freue mich mit Infina die Interessen unserer Kunden am Markt vertreten zu dürfen.

Lesen Sie meine Finanzierungs-Tipps
Kontakt

Nachricht absenden

Die neuesten Artikel finden Sie hier – immer einen Schritt voraus

Instandhaltungsrücklage: Finanzielle Sicherheit für Wohnungseigentümer in Österreich

Instandhaltungsrücklage in Österreich: Gesetze, Berechnung, Verwendung & Tipps für Wohnungseigentümer kompakt erklärt.

Grundstücksfläche: Bedeutung, Berechnung und Nutzung

Die Grundstücksfläche ist entscheidend für Bauvorhaben, Grundsteuer und Wertberechnung. Erfahren Sie, wie Sie die Fläche ermitteln und richtig nutzen!

Bodengutachten: Warum es für Ihren Hausbau wichtig ist

Sie benötigen ein Bodengutachten für Ihren Hausbau? Alle Infos zu Kosten, Ablauf und Vorteilen eines Baugrundgutachtens ► Jetzt informieren!

Die am häufigsten gelesenen Artikel – Ratgeber für die Immobilienfinanzierung

Zinsen berechnen beim Kredit: Wie viele Zinsen muss ich zahlen?

Die Höhe der Zinsen ist ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, den besten Kredit auszuwählen. Möchten Sie einen günstigen Wohnkredit erhalten, dann lohnt sich also in jedem Fall ein Zinsvergleich.

Kreditversicherung: Den passenden Kreditschutz finden

Alles zum Thema Kreditversicherung: ✓ Was ist abgedeckt? ✓ Wann ist sie sinnvoll? ✓ Top-Angebote von Infina ►Jetzt Versicherung abschließen!

Konjunkturpaket für den Wohnbau 2024/2025

Welche Förderungen gibt es? Bis 500.000 € neues Wohneigentum Gebühren sparen ✓ Förderzins 1,5 % bis 200.000 € ✓ Steuervorteile ✓ ► Erfahren Sie mehr