Früher oder später wird für jeden jungen Menschen der Ruf nach Freiheit lauter. Die erste eigene Wohnung stellt dabei einen großen Schritt in Richtung Erwachsenwerden und Unabhängigkeit dar. Neben Aufregung und Vorfreude ist der erste Umzug aber auch mit Aufwand und einigen Kosten verbunden. Neben dem finanziellen Aspekt stellen Sie sich die Frage, wie Sie die passende Wohnung finden, was beim Mietvertrag zu beachten ist, was Sie alles für die Einrichtung benötigen und welche organisatorischen Dinge zu erledigen sind. Unser Beitrag beantwortet diese Fragen und geht außerdem darauf ein, ob und wann es sich lohnt, die erste eigene Wohnung zu kaufen.
Um eine erste Orientierung zu den Kosten der ersten eigenen Wohnung zu erhalten, eignet sich eine monatliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Für die einmaligen Kosten eines Umzugs können Sie je nach Entfernung mit rund 200 bis 1.000 Euro rechnen (bei Beauftragung eines Umzugsunternehmens ggf. deutlich mehr und ohne Mietkaution).
Finden Sie heraus, welche Wohnform für Sie geeignet ist und achten Sie bei der Wohnungssuche sowie der Besichtigung auf Ihre Bedürfnisse.
Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, prüfen Sie, ob alle wichtigen Aspekte darin enthalten sind. Halten Sie sich an Ihre Pflichten als Mieter, so gewährleisten Sie ein problemloses Wohnen.
Kalkulieren Sie für die Einrichtung und Grundausstattung Ihrer ersten eigenen Wohnung mit etwa 2.000 - 3.000 Euro. Machen Sie eine Bestandsaufnahme von bereits vorhandenen Gegenständen, bevor Sie blind einkaufen gehen.
Zu den organisatorischen Erledigungen zählen An- / Ummeldung, der Abschluss von Versicherungen, Strom, Wasser, Gas, Internet, Telefon, TV sowie die Entrichtung des ORF-Beitrags.
Ob Sie ihre erste eigene Wohnung mieten oder kaufen möchten, hängt individuell von Ihrer finanziellen und privaten Situation ab. Infina steht Ihnen hierzu gerne beratend zur Seite.
1. Erste eigene Wohnung: Kosten und Finanzierung
Die ersten Fragen, welche sich junge Menschen vor ihrem ersten Umzug stellen sollten, sind: Kann ich mir eine eigene Wohnung leisten? Wenn ja, wie möchte ich diese finanzieren? Nachfolgend erfahren Sie das Wichtigste rund um Kosten der ersten eigenen Wohnung sowie welche Möglichkeiten der Beihilfen und Unterstützungen es in Österreich gibt.
Was kann ich mir leisten?
Ein zentrales Thema bei der ersten eigenen Wohnung ist die monatliche Leistbarkeit. Deshalb sollten Sie überlegen, welche Miete Sie sich maximal leisten können, um dies bei Ihrer Wohnungssuche zu berücksichtigen. Als Richtwert können Sie ansetzen, dass die Kaltmiete nicht mehr als ein Drittel der monatlichen Nettoeinkünfte betragen sollte.
Um herauszufinden, wie viel Geld Ihnen für laufende Kosten zur Verfügung steht, eignet sich am besten eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung. Dabei sollte auch ein Puffer für sonstige Ausgaben einkalkuliert werden. Vereinfacht kann diese Gegenüberstellung beispielhaft so aussehen:
Einnahmen monatlich
Ausgaben monatlich
Unterstützung durch Eltern
400 Euro
Miete (kalt)
300 Euro
Studienbeihilfe
200 Euro
Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser etc.)
100 Euro
Nebenjob
300 Euro
Lebenshaltung (Lebensmittel, ÖPNV, Verträge etc.)
350 Euro
Rücklagen/ Sonstiges
150 Euro
Gesamt
900 Euro
Anmerkung: Die monatlichen Ausgaben bzw. Lebenshaltungskosten sind in Metropolen wie Wien oder Innsbruck in der Regel deutlich höher.
Tipp: In unserem Ratgeber zum Thema Haushaltsrechnung finden Sie eine umfangreichere Aufstellung, welche Lebenshaltungskosten Sie gegebenenfalls noch berücksichtigen sollten.
Unter anderem erfahren Sie wie Sie Ihr Haushaltsbudget genau berechnen können, was Sie beachten müssen, und wo Sie entsprechende Vorlagen für die Haushaltsrechnung finden.
Kosten beim Umzug im Überblick
Neben den monatlichen Ausgaben, die laufend anfallen, sind auch einmalige Kosten bei einem Umzug zu stemmen. Folgende Kostenpunkte sollten Sie im Blick haben:
Kaution für die Wohnung: Üblicherweise beträgt eine Kaution in Österreich drei Kaltmieten.
Ggf. Maklerprovision: Wenn die erste eigene Wohnung über ein Maklerbüro bezogen wurde, fällt eine Gebühr von ebenfalls etwa drei Monatskaltmieten an (sofern Sie den Makler beauftragt haben).
Einrichtung: Je nachdem, wie viel aus dem Elternhaus mitgenommen wird oder wo die fehlenden Einrichtungsgegenstände bezogen werden, können schnell 2.000 Euro oder mehr anfallen.
Umzugskosten: Die Miete für einen Transporter und die Muskelkraft von Helfern aus Familien- und Freundeskreis (ab rund 200 Euro) kommt um einiges günstiger als der Service eines Umzugsunternehmens (ca. 500 – 1.000 Euro).
Versicherungen: Für Haushaltsversicherung und Haftpflichtversicherung ist mit rund 100 bis 150 Euro jährlich, bzw. 10 Euro monatlich zu rechnen.
Herrichten der Wohnung: Dabei fallen ggf. zusätzliche Kosten für die Renovierung an.
Sonstiges: Zusätzliche Kosten fallen bei der Ummeldung beim Bürgeramt, der Einrichtung für Telefon, TV und Internet sowie durch den ORF-Beitrag an.
Somit können Sie für den Umzug in Ihre erste eigene Wohnung mit rund 2.000 bis 3.000 Euro für einmalige Kosten rechnen. Dieser Richtwert variiert je nachdem wie hoch Ihr Budget ist bzw. wie viel Sie für Wohnung, Einrichtung und Umzug ausgeben möchten bzw. inklusive Kaution ausgeben müssen.
Tipp: Das verfügbare Budget reicht nicht?
Möglicherweise ist ein Privatkredit eine passende Finanzierungsmöglichkeit für Sie.
Was genau darunter zu verstehen ist, welche Möglichkeiten es gibt einen solchen Kredit zu bekommen, welche Kreditlaufzeit, Zinsen und Kredithöhe Sie erwartet und vieles mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber: Privatkredit.
Beihilfen und Unterstützungen
Auszubildende, Geringverdiener sowie Studenten haben verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung für die erste eigene Wohnung in Anspruch zu nehmen. Es ist daher sinnvoll, sich beim örtlichen Arbeitsmarktservice, der eigenen Gemeinde, sowie beim nächsten Studentenwerk über deren Beihilfen beraten zu lassen.
Studienbeihilfe Die Voraussetzungen für den Bezug von Studienbeihilfe in Österreich hängen von vielen Einzelfaktoren ab, unter anderem:
Ein günstiger Studienerfolg ist nachzuweisen
Das Studium wurde nicht öfter als zweimal gewechselt
Die Mindeststudienzeit wurde nicht um mehr als ein Semester überschritten
Detaillierte Informationen zur Studienbeihilfe in Österreich finden Sie bspw. hier.
Mietbeihilfe bzw. Wohnbeihilfe
Die Höhe von Miet- und Wohnbeihilfen hängen von den Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes, der Wohnungsgröße, dem Wohnungsaufwand sowie der Haushaltsgröße ab. So setzt beispielsweise die Stadt Wien u. a. voraus, dass das Einkommen des Antragstellers mindestens so hoch wie das Mindesteinkommen in Österreich ist (1.155,84 Euro für eine erwachsene Person, Stand Januar 2024) bzw. dies die letzten 10 Jahre der Fall war, sollte aktuell kein Einkommen vorhanden sein.
Schulbeihilfe
Laut Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung haben sozial bedürftige Staatsbürger aus bestimmten Staaten unter 35 Jahren Anspruch auf Schulbeihilfe, die eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen. Es gibt außerdem noch die Heimbeihilfe, die Fahrtkostenbeihilfe und die besondere Schulbeihilfe, deren Voraussetzungen Sie im Detail bei Bedarf prüfen sollten.
2. Wie finde ich die passende Wohnung?
Ganz gleich, ob Sie alleine oder in einer Gemeinschaft wohnen möchten, gilt es vorab das für Sie passende Wohnobjekt zu finden. Nachfolgend sind ein Vergleich über verschiedene Wohnformen sowie Tipps zur Wohnungssuche und zur Wohnungsbesichtigung zusammengefasst.
Verschiedene Wohnformen im Vergleich
Neben einer klassischen Wohnung für eine Person gibt es weitere Wohnformen für den Auszug aus dem Elternhaus.
Gegenüberstellung der einzelnen Alternativen, um Ihnen bei der Entscheidung der für Sie passenden Wohnform zu helfen:
Wohnform
Vorteile
Nachteile
Klassische Wohnung
Unabhängigkeit und Privatsphäre
Größere finanzielle Belastung
Wohngemeinschaft
Kostenteilung
Geräumiges Wohnen
Kontakte knüpfen
Reges Zusammenleben
Kompromissbereitschaft und Einschränkungen
Konfliktpotential
Garçonnière (Einzimmerwohnung mit Küche und Wohn-/Schlafbereich in einem Raum)
Relativ günstige Miete
Häufig möbliert
Privatsphäre
Kleine Wohnfläche (meist 20 – 40 m²)
Sanitäranlagen sind oft mit anderen Parteien zu teilen
Gemeindewohnung (sozialer Wohnungsbau)
Relativ günstige Miete
Sichere Wohnform, Kündigungen sehr selten
Kann unter Umständen an Partner, Kinder und Geschwister weitergegeben werden
Voraussetzungen wie maximale Einkommensgrenze
Fast ausschließlich in Großstädten wie Wien verfügbar
Meist lange Wartelisten aufgrund vieler Antragssteller
Studentenwohnheim
Günstiges Wohnen
Meist vollmöblierte Ausstattung
Kontakte knüpfen
Oft verkehrsgünstig gelegen
Bequemer und schneller Ein- und Auszug
Küche und Sanitäranlagen sind mit anderen Parteien zu teilen
Geräuschpegel und Konfliktpotential
Kleiner Wohnraum (10 – 20 m²)
Begrenzte Wohndauer (Regelstudienzeit)
Tipps für die Wohnungssuche
Es gibt zahlreiche Wege die erste eigene Wohnung zu finden. Bewährte Anlaufstellen für die Wohnungssuche sind:
Inserate im Internet und in Zeitungen
Bekannte, Freunde und Verwandte
Immobilienportale und spezielle Wohnungsbörsen für Studenten
Schwarze Bretter in Hochschulen, Geschäften etc.
Maklerbüro (verbunden mit Maklerprovision bei erfolgreicher Vermittlung, Details zum Thema Bestellerprinzip finden Sie in unserem Ratgeber "Seriösen Makler für Immobilien finden").
In Hochschulstädten sollten Sie, wenn möglich die Suche am Semesterende starten, da zu diesem Zeitpunkt tendenziell mehr Wohnungen frei werden. Außerdem sollten Sie sich über folgende Punkte Gedanken machen und diese bei der Suche einbeziehen:
In welcher Lage möchte ich wohnen (Uni nahe, Nahversorgung, Innenstadt, ruhiger Vorort, …)?
Wie viel Zeit habe ich für die Suche?
Wie schnell kann ich umziehen?
Worauf muss ich Rücksicht nehmen (Partner, Familie, Job …)
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Wohnungseigenschaften sind mir wichtig (Etage, Ausstattung, Balkon, …)
Wohnungsbesichtigung – worauf muss ich achten?
Sie haben das vermeintlich passende Wohnobjekt gefunden, dann ist der nächste Schritt in Richtung Wohnungsschlüssel der Besichtigungstermin. Nachfolgend finden Sie einige Punkte, worauf Sie bei der Wohnungsbesichtigung achten sollten:
Notieren Sie sich vorab Fragen, welche Sie dem Vermieter stellen möchten.
Füllen Sie, wenn möglich, schon vorab eine Mieterselbstauskunft aus, welche Sie dem Vermieter überreichen können, um Ihre Chance für eine Wohnungszusage zu erhöhen.
Eine Bürgschaft der Eltern bei Studenten und jungen Mietinteressenten dient als zusätzliche aussagekräftige Unterlage.
Nehmen Sie eine Begleitperson zum Termin mit, um sich eine zusätzliche Meinung einzuholen.
Achten Sie auf etwaige Mängel, um diese später im Übergabeprotokoll festhalten zu können.
Lassen Sie sich von Massenbesichtigungen nicht aus der Ruhe bringen, bewahren Sie auch bei eventuellem Konkurrenzkampf einen kühlen Kopf.
Halten Sie auch nach dem Termin Kontakt mit dem Vermieter, bedanken Sie sich für die Besichtigung und bekunden Sie deutlich Ihr Interesse an der Wohnung.
Des Weiteren finden Sie darin eine Checkliste und nützliche Tipps für den Besichtigungstermin, damit Sie sich nicht nur gegenüber der Konkurrenz behaupten, sondern auch den Makler bzw. Eigentümer der Immobilie von sich überzeugen können.
3. Der Mietvertrag für die erste eigene Wohnung
Wenn Sie dann in Ihre erste Wohnung ziehen, sollten Sie die wichtigsten Pflichten als Mieter kennen, um Konflikte mit Vermieter und Nachbarn zu vermeiden und Ihre Mietkaution vollständig zurückzuerhalten, wenn Sie später ausziehen.
1. Pünktlich Miete und Betriebskosten zahlen
Häufig ist die Miete bis zum dritten Werktag des Monats zu zahlen. Bei einem zweimonatigen Mietrückstand hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen. Üblicherweise bezahlen Sie die Betriebskosten in Form einer monatlichen Pauschale zusammen mit der Miete. Es ist daher ratsam, im Vornherein einen Dauerauftrag einzurichten, um einen Rückstand zu vermeiden.
2. Rechtzeitig auf Mängel hinweisen
Melden Sie festgestellte Mängel unverzüglich dem Vermieter. So vermeiden Sie, dass er Sie zu einem späteren Zeitpunkt zur Kostenübernahme auffordert.
3. Mietkaution zahlen
In der Regel ist die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. In manchen Fällen kann Sie auch über die ersten drei Monate verteilt gezahlt werden.
4. Hausordnung einhalten
Jedes Wohnhaus hat seine eigene Hausordnung, an welche sich alle Bewohner zu halten haben. Verstöße dagegen können zu einer Kündigung führen. Inhalte der Hausordnung können beispielsweise Ruhezeiten, die Benutzung von Gemeinschaftsflächen oder die Abfallentsorgung sein.
5. Untervermietung absprechen
Sie möchten beispielsweise während eines Auslandsemesters oder eines Praktikums in einer anderen Stadt Ihre Wohnung untervermieten? Häufig ist dies aber im Mietvertrag untersagt. Wenn nicht, sollten Sie vorher Ihren Vermieter trotzdem unbedingt um Erlaubnis fragen.
6. Umbau nur mit Einverständnis
Gleiches gilt für Umbau- und Sanierungsarbeiten, wie bspw. eine Badsanierung. Bauen Sie nicht eigenständig um, wenn Sie vorher nicht die Zustimmung des Vermieters eingeholt haben.
7. Fristen einhalten
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, falls nicht anders im Mietvertrag vereinbart. Leben Sie beispielsweise weniger als fünf Jahre in der Wohnung, müssen Sie bei befristeten Mietverträgen spätestens drei Monate im Voraus kündigen. Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die Frist im Regelfall nur einen Monat.
8. Heizen und Lüften
Sie haben als Mieter die Verantwortung, dass die Wohnung ausreichend beheizt und gelüftet wird. Sollte sich durch geringes Heizen und Lüften Schimmel bilden oder Rohre im Winter einfrieren, so haben Sie im äußersten Fall die Reparaturkosten zu tragen.
4. Erste eigene Wohnung – was braucht man an Einrichtung?
Der Einzugstermin rückt immer näher und es fehlt noch einiges an Einrichtung. Um Ihre erste eigene Wohnung einzurichten, können Sie mit rund 2.000 - 3.000 Euro rechnen, was je nach Budget und Bedarf natürlich variieren kann. Doch was braucht man alles für die erste eigene Wohnung? Folgende Checkliste hilft Ihnen sowohl eine Bestandsaufnahme zu machen, als auch fehlende Gegenstände für die Grundausstattung zu besorgen:
Wohnbereich
Möbel
Ausstattung
Schlafen
Bett
Nachttisch
Kleiderschrank und Kommode
Spiegel
Matratze
Decke und Kissen
Bettwäsche
Nachttischlampe
Wohnen/ Essen
Sofa oder Sessel
Couchtisch
Esstisch und Stühle
Schrank/ Regal
TV Board
Fernseher
Lampe
ggf. Musikanlage und Radio
ggf. Teppich
Deko
Pflanzen
Bad
Spiegelschrank
ggf. Badregal/ -schrank
Handtuchhalter
Toilettenpapierhalter
WC-Bürste
Haartrockner
Handtücher
Seifenspender
Badteppich
Küche
Küchenschränke, Arbeitsfläche und Spüle
Kühlschrank
Herd und Ofen
Mikrowelle
Abfalleimer
Tassen und Gläser
Geschirr und Besteck
Töpfe und Pfannen
Küchenutensilien
Toaster
Kaffeemaschine
Wasserkocher
Geschirrtücher und Spülschwämme
Lernen/ Arbeiten
Schreibtisch und Stuhl
Tischlampe
Laptop/ PC
Drucker und Scanner
Bürobedarf
Haushalt
Putzutensilien
Reinigungsmittel
Staubsauger
Besen
Handfeger und Kehrblech
Wischmopp
Werkzeug
Schraubenzieher/ -schlüssel
Hammer und Nägel
Zollstock und Maßband
Wasserwaage
Akkuschrauber und Bohrer
Sonstiges
Gardinen und Vorhänge
Deckenleuchten
Bügeleisen und Bügelbrett
Steckdosenleisten und Verlängerungskabel
Wäscheständer
Wäschekorb
ggf. Waschmaschine
5. Papierkram und Organisatorisches
Neben Umzug und Einrichtung Ihrer Wohnung warten auch einige bürokratische und organisatorische Erledigungen auf Sie. Damit Sie nichts außer Acht lassen, finden Sie nachfolgend einige wichtigste Punkte dazu.
An- bzw. Ummeldung
In Österreich beträgt die Meldefrist bei Wechsel des Hauptwohnsitzes drei Tage. Dafür können Sie ein Meldeformular bequem online herunterladen und ausgefüllt bei Ihrem ortsansässigen Meldeamt einreichen. Außerdem sollten Sie Ihre Adressänderung allen relevanten Stellen mitteilen, um Ihre Post weiterhin zu erhalten und die Gültigkeit von Verbindlichkeiten aufrecht zu erhalten. Dazu gehören:
Nachsendeauftrag bei der Post
Arbeitgeber
Zulassungsstelle für eine Kfz-Ummeldung, sollten Sie ein Fahrzeug besitzen
Wenn Sie sich bei Ihrer Versicherung über mögliche Leistungen informieren, werden Sie sicherlich eine Vielzahl an Produkten angeboten bekommen. Tatsächlich sind für Ihren ersten Umzug folgende Versicherungen besonders relevant:
Private Haftpflicht: Sie deckt alle Schäden ab, die anderen Personen durch Ihr Verschulden zugefügt wurden. Das können zum Beispiel Kratzer an den Wänden des Treppenhauses sein, die durch Ihren Umzug entstanden sind.
Haushalts- bzw. Hausratversicherung: Sie deckt Schäden an mobilen Gegenständen in Ihrer Wohnung ab, wie bspw. an Möbel und Elektrogeräte durch einen Blitzschlag.
Für beide Versicherungen sind je nach Anbieter etwa 5 bis 12 Euro monatlich zu entrichten, d. h. jährlich können Sie hierfür etwa 100 bis 150 Euro einplanen. Es lohnt sich über Spezialtarife bei unterschiedlichen Versicherungen zu informieren, sollte Sie Student oder Auszubildender sein.
Tipp: Ziehen Sie direkt in eine eigene Eigentumswohnung, so gibt Ihnen der Ratgeber „Eigenheimversicherung: Leistungen, Tipps und Kosten“ einen umfassenden Überblick, um Ihr neues Eigenheim vor Schäden zu schützen.
Erfahren Sie in diesem Beitrag neben wesentlichen Informationen rund um die Versicherung Ihres Eigenheims auch, wie Sie die passende Versicherung für sich finden und wie Sie die Versicherungsprämie möglichst niedrig halten.
Strom, Wasser und Gas
Manchmal übernimmt die Hausverwaltung nach Vertragsabschluss die Anmeldung von Strom, Wasser und Gas. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Sie sich nach einem günstigen Anbieter für Strom und Gas umsehen, da man in Österreich diesen frei wählen kann (Liberalisierung des österreichischen Energiemarktes seit 2001). Dadurch können Sie einige Euro an Energiekosten sparen.
Im Internet werden hierfür viele Stromverbrauchsrechner und Tarifkalkulatoren angeboten, mit denen Sie den besten Anbieter für Ihren Standort finden können. Denken Sie auch daran, bei Umzug die Zählerstände für Wasser und Gas abzulesen und diese Ihren ausgewählten Anbietern mitzuteilen.
Internet, Telefon und TV
In Universitätsstädten ist die Versorgung mit Kabelfernsehen großflächig gegeben. Wenn kein Kabelanschluss in Ihrer Wohnung vorhanden ist, so gibt es die Möglichkeit einer konventionellen Satellitenschüssel oder die zeitgemäße Lösung von digitalem Antennenfernsehen.
Auch beim Internetanschluss gibt es verschiedene Möglichkeiten. Festnetz-Internet bietet eine schnelle Datenübertragung, ist aber dafür ortsgebunden. Mit einer mobilen Datenverbindung via Datenstick oder Internet-Box, können Sie den Internet-Tarif bei Auszug mitnehmen, die Geschwindigkeit wird jedoch mit steigender Nutzeranzahl stark reduziert. Informieren Sie sich daher auf diversen Vergleichsportalen über verschiedene Angebote unter Berücksichtigung von Surfverhalten und Anzahl der Nutzer.
Gleiches gilt für einen Telefonanschluss. Hier gibt es die Möglichkeit einer Glasfaserverkabelung oder eines DSL-Anschlusses (Festnetz). Auch hier lohnt es sich auf Vergleichsportalen umzusehen. Darüber hinaus nutzen junge Leute immer weniger das Festnetztelefon, wenn Sie mit Ihrem Smartphone besser erreichbar sind. Dadurch erübrigt sich oft die Einrichtung eines Telefonanschlusses, außer dieser ist kostenlos mit dem Internetanschluss verbunden.
ORF-Beitrag (bisher: GIS)
Die bisherige GIS (Gebühren Info Service GmbH) wurde zum Januar 2024 durch das ORF-Tochterunternehmen ORF-Beitrags-Service GmbH ersetzt. Nicht mehr der Besitz eines Empfangsgerätes, wie Radio oder Fernseher, bedingt die Gebührenpflicht, sondern vielmehr die Adresse des Hauptwohnsitzes. Der neue zu entrichtende ORF-Beitrag 2024 beträgt jetzt beispielsweise in Wien 15,30 Euro monatlich. Der monatliche Beitrag variiert in den einzelnen Bundesländern 2024 zwischen 15,30 und 20,00 Euro (Stand: 26.03.2024). Einkommensschwache Haushalte und Studierende, die jedoch Studienbeihilfe beziehen, können sich vom ORF-Beitrag befreien lassen.
6. Erste eigene Wohnung: Mieten oder kaufen – was lohnt sich?
Auch wenn Sie beim Bezug der ersten eigenen Wohnung nicht als Erstes an einen Wohnungskauf denken, kann die monatliche Zahlung der Kreditrate anstelle einer Miete der frühe Start in den eigenen Vermögensaufbau sein. Aufgrund der gestiegenen Zinsen ist finanzierbares Wohnen schwieriger geworden. Die aktuelle Verständigung der Bundesregierung zur Förderung von neuen Wohneinheiten und leistbarem Wohnenkönnte hier teilweise Abhilfe schaffen. Alternativ können auch Eltern beispielsweise in eine Vorsorgewohnung bzw. Anlegerwohnung investieren und Ihr Kind darin wohnen lassen, dann gehen diese Zahlungen nicht an Fremde. Wann sich ein Kauf oder eine Miete lohnt und welche Gründe jeweils dafür oder dagegen sprechen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich sollte der Käufer sich bei einem Immobilienkauf in einer stabilen Lebenssituation befinden und über etwas Eigenkapital sowie eine positive Bonitätverfügen, um den Immobilienkredit stemmen zu können. Sie investieren somit Geld in Ihre eigene vier Wände und genießen volle Gestaltungsfreiheit. Ein Mietverhältnis hingegen bietet Flexibilität in der Lebensführung. Ein Umzug ist relativ einfach und für Instandhaltungskosten ist der Vermieter zuständig. Trotzdem sind Sie nicht vor Mieterhöhungen geschützt und Sie sind, was Umbau und freie Gestaltung angeht eingeschränkt.
Tipp: Erfahren Sie wann sich der Kauf einer Immobilie lohnt in unserem Ratgeber zum Thema „Mieten oder Kaufen“.
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7. Endlich unabhängig – mit der ersten eigenen Wohnung
Die erste eigene Wohnung ist mit großer Aufregung verbunden. Nicht zuletzt bedeutet der Auszug aus dem Elternhaus endlich die Vorzüge wie Unabhängigkeit und Selbstverwirklichung zu genießen. Mit der großen Freiheit ist aber auch Verantwortung verbunden.
Besonders wichtig für junge Menschen ist es nun die eigene Wohnung und den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, das passende Wohnobjekt zu finden, die vertraglichen Verpflichtungen als Mieter einzuhalten, den Umzug und die Einrichtung zu stemmen sowie den Überblick auf den bürokratischen Dschungel nicht zu verlieren.
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Über den Autor: Hagen Luckert Position: Geschäftsführer
Meine gesamte berufliche Laufbahn habe ich im Kreditbereich verbracht. Zunächst im Sparkassen- sowie im Großbankensektor in Deutschland. Nach Leitung der Business-Unit Kreditstrategie- und Organisation in einem großen Beratungsunternehmen war ich als Geschäftsführer einer Kreditfabrik tätig. Im Anschluss daran wurde ich als Vorstand in einem Softwareunternehmen für künstliche Intelligenz im Bankenbereich berufen und habe 2019 in die Geschäftsführung von Infina gewechselt. Die ständige Recherche, strukturierte Aufbereitung sowie verständliche Veröffentlichung von allen Fragestellungen rund um das Kreditgeschäft gehören zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen meiner Funktion.
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