Energetische Sanierung: Förderungen 2024 im Überblick

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Autor: Hagen Luckert
Kategorie: Finanzierung
Datum: 17.07.2024

Wenn Sie eine Förderung für die energetische Sanierung 2024 beantragen möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf Landes- und Bundesebene offen. Es gibt diverse Zuschüsse für eine energetische Sanierung. In diesem Beitrag liegt der Fokus auf jene Förderungen, die Privatpersonen (z.B. für die Sanierung von Einfamilien- oder Reihenhäusern) erhalten können.


Das Wichtigste im Überblick

  • In Österreich gibt es bundesweite Förderungen für Sanierungen, die in Zuschüsse (einmalig oder als Annuität) und Darlehen unterschieden werden können.
  • Länder und Gemeinden bieten ergänzende Förderungen, wobei die Förderungen in einigen Bundesländern leider unübersichtlich aufgebaut sind.
  • Im Zuge einer Energie- und Förderberatung sollten die individuellen Fördermöglichkeiten geklärt werden.
  • Ist die Sanierung trotz Förderung teuer, kann ein Sanierungskredit die ideale Lösung sein, denn durch die Sanierung sparen Sie langfristig teure Energiekosten ein und werten Ihre Liegenschaft auf.

Förderung der energetischen Sanierung in Österreich

Um Österreich nachhaltiger zu gestalten und den gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken, gibt es diverse staatliche Förderungen für die energetische Sanierung. Dadurch werden auch hochpreisige Sanierungsmaßnahmen für Immobilienbesitzer leistbar. Der Energieverbrauch und die damit einhergehenden Kosten können durch die energetische Sanierung dauerhaft gesenkt werden.

Wer vergibt die Förderungen für energetische Sanierung?

Es gibt verschiedenste Förderungen auf Bundes-, Landes und teilweise sogar Gemeindeebene, um energetische Sanierungen voranzutreiben. Die bereitgestellten Förderungen ändern sich immer wieder. Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle, ob eine Förderung, für die Sie sich interessieren, noch verfügbar ist und welche Bedingungen aktuell gelten.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Bandbreite an Maßnahmen, die im Zuge einer energetischen Sanierung gefördert werden, ist groß. Dazu zählen beispielsweise:

  • Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Gasheizung, Ölheizung, Koks und Kohle, Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein modernes Heizungssystem (Fernwärme, Wärmepumpe, etc.).
  • Sanierung und Austausch von Außentüren und Fenster.
  • Dämmung bestehender Außen- oder Dachwände.
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke und des Kellerbodens.

Gefördert werden Teilsanierungen, sofern diese zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent führen, oder auch umfassende Sanierungen von Gebäuden, die den sogenannten „Klimaaktiv-Standard“ erfüllen.

Im Zuge der energetischen Gebäudesanierung wird häufig auch eine Photovoltaik-Anlage ergänzt. Auch dafür gibt es regelmäßig Förderprogramme oder Steuerbefreiungen, ebenso für die Errichtung eines Speichers für den durch eine PV-Anlage erzeugten Strom und eine Wallbox für Ihr Elektroauto.

In welcher Form gibt es Förderungen?

Ein Zuschuss zur energetischen Sanierung ist die typische Form der Förderung. Dieser Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Abseits der Zuschüsse bieten manche Bundesländer auch noch Förderkredite, um die Sanierung zu finanzieren.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Erfahren Sie in unserem Ratgeber „Kosten der energetischen Sanierung“, wie teuer eine energetische Sanierung in etwa ist.

Kreditvergabe an Senioren soll die energetische Sanierung fördern

Eine wichtige Finanzierungsmöglichkeit für die Energiesanierung – neben Zuschüssen und Förderkrediten – sind Wohnbaukredite von Banken und Bausparkassen in Österreich. Und auch hier setzt der Staat an, um die energetische Sanierung zu fördern: Dank einer Gesetzesänderung im Mai 2023 kommen ältere Personen jetzt einfacher an Kredite.

Der erleichterte Zugang zu Krediten für Pensionisten ist entscheidend. Denn viele Hausbesitzer im fortgeschrittenen Alter stehen vor erheblichen Investitionen im Bereich der Energiesanierung – und wurden bisher bei der Kreditvergabe wegen ihres Alters benachteiligt. Das wurde nun durch die Gesetzesänderung verbessert.

Weitere Informationen
In unserem Ratgeber „Kredit aufnehmen im Alter“ finden Sie weiterführende Informationen rund um Seniorenkredite.


Zuschüsse für die energetische Sanierung vom Bund

Die zentrale Anlaufstelle für Förderungen der energetischen Sanierung ist der Bund. Er vergibt die wichtigsten, höchsten Fördermittel, insbesondere in Form des Sanierungsbonus. Auf Landesebene stehen ebenfalls Förderungen bereit, auf die wir in diesem Beitrag ebenfalls noch eingehen werden. Gemeinden ergänzen die Bundes- und Landesförderungen teilweise noch mit geringen Einmalzahlungen.

Sanierungsbonus für Private 2024

Zuschüsse für die energetische Sanierung werden meist in Form des Sanierungsbonus für Private 2023/2024 in Anspruch genommen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt des Antrags älter als 15 Jahre sind, wobei das Datum der damaligen Baubewilligung entscheidend ist.
Förderungsfähige Kosten sind:

  • Dämmung der Außenwände von zumindest 50 Prozent der bestehenden Außenwand
  • Sanierung bzw. Austausch von mind. 75 Prozent der Fenster und Außentüren
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens.

Weitergehende Informationen: Maßnahmen, die im Rahmen des Sanierungsbonus 2023/2024 förderungsfähig sind.

Höhe der Förderung

Der Sanierungsbonus für thermische Sanierungen ist für das Jahr 2023/ 2024 bundesweit einheitlich auf einen Betrag zwischen 9.000 und 42.000 Euro festgesetzt. Maximal insgesamt 50 % der förderfähigen Investitionskosten werden (inklusive möglicher Zuschläge) gefördert. Dabei werden Planungskosten bis zu 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten bei der Ermittlung der Förderung berücksichtigt.

Zusätzlich besteht je nach Art der Sanierung eine Obergrenze bei der Förderung.

  • 42.000 Euro für thermische Sanierungen nach dem „Klimaaktiv Standard
  • 27.000 Euro für umfassende thermische Sanierungen nach Standard „gut“
  • 18.000 Euro für Teilsanierungen (mindestens 40 % HWB-Reduktion).
  • 9.000 Euro für eine Einzelbauteilsanierung (nur eine Maßnahme wird gefördert).

Bei einer thermische Sanierung nach “Klimaaktiv-Standard“ sowie Standard „gut“ dürfen nach Abschluss der Sanierung gewisse HWB-Werte (Heizwärmebedarf-Werte) nicht mehr überschritten werden.

Werden Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet (mindestens 25 % aller gedämmten Flächen), erhöht sich die oben genannte Höchstförderung für die einzelnen Arten der Sanierung um maximal 50 %. Die Grenze von maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten gilt aber unverändert.

Termine und Fristen

Die Förderaktion lief bereits im Jahr 2023 und wird bis Ende 2024 weitergeführt , sofern die bereitgestellten Fördermittel nicht schon früher aufgebraucht sind und nicht mehr aufgestockt werden.

Lieferung der Materialien und Durchführung der geförderten Maßnahmen müssen bis zum 30.09.2025 erfolgen, wenn der Antrag im Jahr 2023 gestellt wurde. Wird der Antrag im Jahr 2024 gestellt, müssen die Endabrechnungsunterlagen bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen über den Sanierungsbonus des Bundes finden Sie unter Sanierungsoffensive 2023/ 2024.

Ökozuschlag für Sanierungsmaßnahmen

Eigentümer, die in die energetische Sanierung ihrer vermieteten Wohngebäude investieren, können in den Jahren 2024 und 2025 einen Ökozuschlag nutzen. Dieser Zuschlag erhöht die steuerliche Absetzbarkeit solcher Maßnahmen um 15 %. Ziel ist es, Investitionen in Maßnahmen wie thermische Sanierung und Heizungstausch zu fördern, um den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß zu senken. Diese Förderung soll wesentlich zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Betriebskosten beitragen. Begünstigt werden sollen im Rahmen der thermischen Sanierung die Dämmung von Außenwänden, der Austausch von Fenstern, Dachbegrünungen, der Einbau einer Wärmepumpe oder Holzzentralheizung sowie die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses.

Raus aus Öl und Gas

Das intensiv beworbene Förderprogramm „Raus aus Öl und Gas“ für Private 2023/ 2024 (Ein- und Zweifamilienhäuser) bietet Zuschüsse für die energetische Sanierung, wenn ein Heizungssystem modernisiert wird.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umstellung des Heizungssystems, sofern bislang eine der folgenden Heizungs-Methoden genutzt wurde:

  • Ölheizung
  • Gasheizung
  • Koks/Kohle-Allesbrenner
  • Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen.

Eine Förderung ist möglich, wenn das neue Heizungssystem klimafreundlich ist. Idealerweise werden Nah- bzw. Fernwärme genutzt. Ist das baulich nicht möglich, kann der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder eine Holzzentralheizung gefördert werden.

Höhe der Förderung

Die Förderung für Privatpersonen kannjetzt bis zu 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten betragen, wenn ein fossiles Heizsystem gegen ein klimafreundliches System, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung, ausgetauscht wird. Zusätzlich kann bei der Errichtung einer thermischen Solaranlage ein Solarbonus von 2.500 Euro in Anspruch genommen werden.

Termine und Fristen

Das Förderprogramm läuft so lange die Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2025.  Nachdem Sie sich online registriert haben, muss der Förderantrag binnen 12 Monaten gestellt werden. Beachten Sie, dass ab dem Zeitpunkt der Förderzusage mehrere Wochen vergehen können, bis der Betrag tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen wird.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Kesseltausch Ein- und Zweifamilienhaus 2023/ 2024.

Die Förderung reicht nicht aus?
Dann kommt vielleicht ein zusätzlicher Kredit in Frage – oder Sie verfügen bereits über genügend Eigenmittel? Alle Informationen zur Finanzierung der energetischen Sanierung finden Sie in unserem Ratgeber.


Energetische Sanierung: Förderung der Länder 2024

Die bislang beschriebenen Förderungen sind Bundesförderungen, die in allen Bundesländern verfügbar sind. Zusätzlich gibt es auch noch Landesförderungen, die sich meist mit den Bundesförderungen kombinieren lassen:

Tipp: In vielen Bundesländern gibt es auch immer wieder Fördermaßnahmen, mit welchen Sie vermutlich nicht gerechnet hätten: Einbruchshemmende Wohnungseingangstüren, Einbau von Alarmanlagen oder eines Sonnenschutzes. Eine Recherche hierzu kann sich hier für Sie lohnen.


Wien

Eine Förderung für eine energetische Sanierung in Wien, bezogen auf ein Einfamilien- oder Reihenhaus, ist vor allem über den bundesweiten Sanierungsscheck möglich. Zusätzlich werden in Wien manche Einzelmaßnahmen gefördert.

Welche Förderprogramme gibt es?

Bei umfassenden energetischen Sanierungen fördert die Stadt Wien, basierend darauf, welche Energieeffizienz durch die Maßnahmen geschaffen wird (fGee-Wert). Die Höhe der maximalen Förderung liegt, abhängig von der Energieeffizienz, zwischen 60 und 190 Euro pro Quadratmeter und maximal 25 bis 40 Prozent der gesamten Baukosten.

Was wird gefördert?

Im Zuge der Eigenheimsanierungs-Förderung werden Förderungen für die Sanierung von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und auch Kleingartenhäusern vergeben, die jeweils eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung haben.

Wie wird gefördert?

Es wird entweder mit einem einmaligen Zuschuss gefördert, der von der Energieeffizienz des Gebäudes nach der Sanierung abhängt. Alternativ kann errechnet werden, wie hoch die Energieeinsparung, die durch die Sanierung erfolgt, ist. Mindestens 40 Prozent des Ausgangs-Heizwärmebedarfs müssen eingespart werden, dann gibt es Förderungen zwischen 30 und 140 Euro pro Quadratmeter bzw. maximal 20 bis 30 Prozent des investierten Gesamtbetrags.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung ist in Wien komplex geregelt. Entweder wird sie nach der Einsparung des Heizwärmebedarfs kalkuliert oder nach der Gesamtenergieeffizienz, die durch die Sanierung erreicht wird. Die Förderung liegt zwischen 30 und 190 Euro pro Quadratmeter, abhängig von der Art der Berechnung, dem Ausmaß der Einsparung und dem prozentuellen Anteil der Gesamtkosten. Wenn thermische Sanierungsmaßnahmen und energetische Sanierung kombiniert werden, können weitere max. 50 Euro je Quadratmeter Nutzfläche gewährt werden.

Termine und Fristen

Wird eine Förderung zugesichert, muss mit den Bauarbeiten binnen sechs Monaten begonnen werden und sie müssen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein. Bei Antragsstellung dürfen die Rechnungen maximal sechs Monate alt sein – entscheidend ist das Rechnungsdatum.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Umfassende thermisch-energetische Sanierung Wien.


Niederösterreich

Eine Förderung für energetische Sanierung in Niederösterreich kann in Form einer bundesweit verfügbaren Förderung ausbezahlt werden und auch noch um regionale, spezifische Förderungen ergänzt werden.

Welche Förderprogramme gibt es?

Seit dem 1. Januar 2024 bietet die Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas" in Niederösterreich bis zu 75 % Fördermittel für diejenigen, die von Öl- oder Gasheizungen auf klimafreundlichere Heizsysteme umsteigen möchten. Ab diesem Datum wurden auch technologiespezifische Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser eingeführt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der technologiespezifischen Kostenobergrenze des geplanten, umweltfreundlichen Heizsystems.

Zudem gibt es eine Förderung in Niederösterreich, die Bürgern beim Umstieg von fossilen auf klimafreundliche Heizsysteme mit einem 4 %-Annuitätenzuschuss hilft. Dieser ist Teil des Eigenheimsanierungsprogramms, das speziell diejenigen unterstützt, die ohne Bankdarlehen keine Sanierung finanzieren können. Weiterhin gibt es eine Förderung die Sanierung eines bestehenden Gebäudes.

Was wird gefördert?

Einerseits wird der Umstieg auf eine moderne Heizung gefördert, indem es einen Zuschuss, ergänzend zur Bundesförderung, gibt. Ebenfalls werden, breit formuliert, Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung des Gebäudes gefördert. Ergänzend gibt es auf Gemeindeebenen Zuschüsse, z.B. für die Anschaffung einer PV-Anlage.

Wie wird gefördert?

Für den Tausch der Heizung ist es einfach: Wird die Bundesförderung gewährt, kann die Landesförderung ergänzt werden, somit steigt der Betrag der Förderung. Komplexer ist hingegen die Förderung anderer Maßnahmen.

Bei der NÖ Eigenheimsanierung gibt es zwei Optionen: MIT oder OHNE Energieausweis. Beide erhalten über 10 Jahre einen 4 % Annuitätenzuschuss auf förderbare Sanierungskosten über 10 Jahre zur Unterstützung der Darlehensrückzahlung. Die Sanierung mit Energieausweis ist besonders empfehlenswert bei umfassenden thermisch-energetischen Sanierungen, da sie eine deutlich höhere Förderung ermöglicht. Der Förderungszuschuss basiert auf den förderbaren Sanierungskosten, die über ein Punktesystem berechnet werden: Je mehr Punkte, desto höher die Förderung. Der Zuschuss richtet sich nach einem Punktesystem, das die förderbaren Kosten bestimmt - je höher die Punktzahl, desto größer die Förderung.

Vor der Förderung muss eine Energieberatung durch die NÖ Energie und Umweltagentur in Anspruch genommen werden.

Bei der Förderung für den Ankauf und die Sanierung eines Bestandgebäudes gibt es einen Zuschuss von maximal 20.000 Euro, für Jungfamilien, die anschließend einen Hauptwohnsitz begründen, kommen weitere 10.000 Euro hinzu.

Höhe der Förderung

 Die förderbaren Sanierungskosten berechnen sich durch Multiplikation der anerkannten Sanierungskosten mit den in Prozent umgerechneten Punkten aus den Tabellen (1 Punkt = 1 %). Dieser Betrag kann durch die Ankaufsförderung noch erhöht werden. Allerdings kann die Förderung für eine maximale Wohnfläche von 130 m² beantragt werden. Ist die Fläche größer, wird die Förderung trotzdem nur für dieses Ausmaß ermöglicht. Die maximale Förderhöhe beträgt 78.000 € pro Wohneinheit.

In Niederösterreich steigen die förderbaren Sanierungskosten durch die Ankaufsförderung um bis zu € 30.000, besonders wenn Jungfamilien das Gebäude nutzen.

Termine und Fristen

Der Antrag auf Förderung der Sanierung muss vor Beginn der Sanierung eingebracht werden. Die Förderung für Ankauf und Sanierung eines Bestandsgebäudes muss innerhalb von drei Jahren ab Ankaufszeitpunkt beantragt werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Niederösterreich.


Burgenland

Eine Förderung für energetische Sanierung im Burgenland ist nur eine Option, um finanzielle Unterstützung für die Sanierung zu erhalten. Denn hier gibt es auch noch andere, relevante Förderungen.

Welche Förderprogramme gibt es?

Das Land fördert energetische Sanierung, entsprechend den Maßnahmen, die es auch auf Bundesebene gibt und zusätzlich kann eine Förderung für den Abbruch tragender Wände beansprucht werden. Auch diverse Umbauten in Bestandsgebäuden, zur Schaffung und Aufwertung von Wohnraum, werden gefördert.

Was wird gefördert?

Die Liste an Maßnahmen, die im Burgenland gefördert werden, ist äußerst lang. Einige wichtige Punkte sind:

  • Schall- und Wärmedämmung
  • Errichtung und Umgestaltung von Sanitär- und Heizungsanlagen in Wohngebäuden
  • Instandsetzung von Fassade und Dach
  • Aus- und Zubauten zur Schaffung von neuem Wohnraum

Wie wird gefördert?

Bei allen Förderungen sind vorgegebene energetischen Mindeststandards zu erfüllen, sonst besteht keine Chance auf die Förderung. Die Sanierung von Eigenheimen im Burgenland wird durch ein staatliches Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem jährlichen Zinssatz von 0,9 % unterstützt. Zusätzlich gibt es auch Bonusbeträge bei einigen Sanierungsmaßnahmen (z.B. für behindertengerechte Anpassung des Wohnraumes).

Für umfassende Sanierungen (mindestens drei Sanierungsmaßnahmen aus einer Liste zur Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle) steht ein eigenes Sanierungsdarlehen zur Verfügung.

Höhe der Förderung

Die Modalitäten im Burgenland sind komplex. Grundsätzlich gilt, dass die Förderung für umfassende energetische Sanierungen jeweils maximal 80 Prozent der Projektkosten beträgt (lediglich bei einer behindertengerechten Anpassung werden bis zu 100 % und maximal 30.000 Euro gefördert). Die Höhe der Förderung richtet sich auch nach dem Einkommen, wobei das Nettoeinkommen pro Jahr und Haushalt, ausschlaggebend ist. Darüber hinaus gibt es Bonusbeträge zusätzlich zu den Sanierungsdarlehen für den Bau in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang (bis zu 15.000 Euro) und Dach- oder Fassadenbegrünung (bis zu 5.000 Euro).

Bei Darlehen für Sanierungen können bis zu 45.000 Euro Summe gewährt werden, wobei mindestens drei Maßnahmen (z.B. Fenster, Fassade, Dach, Kellerdecken-Dämmung, etc.) getroffen werden müssen und die vorgegebenen Energiekennzahlen einzuhalten sind.

Termine und Fristen

Bei Sanierungen muss binnen 24 Monaten ab Erteilung der Baubewilligung bzw. Baufreigabe mit Kostenvoranschlag angesucht werden. Rechnungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnbauförderung Sanieren Burgenland.


Oberösterreich

Eine Förderung für energetische Sanierung in Oberösterreich gibt es für Gebäude mit bis zu drei Wohneinheiten. Dadurch können auch Förderungen für Häuser erhalten werden, in denen mehrere Generationen leben.

Welche Förderprogramme gibt es?

In Oberösterreich gibt es nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent zu einem Darlehen oder einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der förderbaren Kosten.

Was wird gefördert?

Das Bundesland Oberösterreich unterscheidet folgende Maßnahmen:

  • Sanierung von Einzelbauteilen (maximal 2 Bauteile, z.B. Fenster und Dach) werden saniert.
  • Umfassende Sanierung (mindestens drei Teile werden saniert, z.B. Kellerdecke, Dach, Fenster).

Der Aufbau der Landesförderung ist somit klar und übersichtlich.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Egal ob Einzelmaßnahme oder umfassende Sanierung, es müssen immer bestimmte Energieeffizienzwerte eingehalten werden.

Für die Sanierung von Einzelbauteilen steht ein Kredit in Höhe von maximal 15.000 Euro je Bauteil oder 15 Prozent der förderbaren Kosten, maximal aber 2.250 Euro, als Bauzuschuss je Bauteil zur Verfügung.

Bei umfassenden Sanierungen gibt es bis zu 50.000 Euro als Darlehnsbetrag oder 15 Prozent der förderbaren Kosten, maximal aber 7.500 Euro, als Bauzuschuss. Wenn nachhaltige Dämmstoffe verwendet werden, gibt es zusätzlich bis zu 10.000 Euro Kreditrahmen oder 15 Prozent der förderbaren Kosten (max. 1.500 Euro) als Zuschuss (Ökologiebonus).

Termine und Fristen

Es wird empfohlen, möglichst vor Beginn der Sanierung einen Bauplan und eine Bauteilbeschreibung zu übermitteln. Der weitere Ablauf wird individuell vereinbart.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnbauförderung Sanierung Öberösterreich.


Steiermark

Die Förderung für energetische Sanierung in der Steiermark ist klar strukturiert und einfach nachvollziehbar aufgebaut.

Welche Förderprogramme gibt es?

Die Steiermark fördert eine kleine Sanierung oder umfassende energetische Sanierungen, wobei bei zweiten mindestens drei Maßnahmen durchgeführt werden müssen (z.B. Dämmung des Dachs, Erneuerung der Fenster und Dämmung der Kellerdecke).

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie auf Bundesebene aufgelistet. Die Förderung betrifft also die Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung von Keller, Dach, Fenstertausch etc.) oder die Verbesserung des Haustechniksystems, sodass künftig mit alternativer Energie geheizt wird.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt 30 Prozent der förderbaren Kosten (bei kleinen Sanierungen 15 Prozent) wobei maximal 100.000 Euro pro Ein- & Zweifamilienhaus (bei Wohnungen bis maximal 50.000 Euro) als förderbare Kosten gelten.

Termine und Fristen

Die Förderung muss binnen zwei Jahren ab Durchführung der Maßnahmen beantragt werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnhaussanierung Steiermark.


Kärnten

Die Förderung für energetische Sanierung in Kärnten ist eine Landesförderung, die zusätzlich zu Bundesförderungen beantragt werden kann.

Welche Förderprogramme gibt es?

Neben der Wohnbauförderung gibt es Förderungen für die thermische Gebäudesanierung und energieeffiziente Haustechnik sowie für den Umbau von Bestandsobjekten, um neuen Wohnraum zu schaffen oder bestehenden Wohnraum barrierefrei zu gestalten.

Was wird gefördert?

Das Land Kärnten fördert im Rahmen einer energetischen Sanierung folgende Maßnahmen:

  • Einzelbauteilsanierung (z.B. Dämmung)
  • Vollwärmeschutz (Dämmung Außenwand)
  • Umfassende energetische Sanierung
  • Ökologische Haustechnikanlage (Heizungstausch)
  • Dach- und Fassadenbegrünung im mehrgeschossigen Wohnbau

Wie wird gefördert?

Es gibt einen Förderkredit oder einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung in Kärnten kann bei einer umfassenden, energetischen Sanierung maximal 40 Prozent der förderbaren Sanierungskosten ausmachen. Je Gebäude jedoch höchstens 48.000 Euro. Gibt es zwei Wohneinheiten, wird der Betrag erhöht.

Termine und Fristen

Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und das Gebäude muss über 20 Jahre alt sein, außer die Sanierung ist wegen einer Naturkatastrophe nötig.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnbauförderung Sanierung Kärnten.


Salzburg

Das Land Salzburg hat für eine Förderung für energetische Sanierung in Salzburg einen praktischen Online-Assistenten geschaffen, der durch den Förderdschungel leiten soll.

Welche Förderprogramme gibt es?

Das Land Salzburg bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, dessen Höhe von der jeweiligen Sanierung abhängig ist.

Was wird gefördert?

Fördermittel aus dem Topf für Sanierungen beinhalten hier, neben den baulichen Maßnahmen (Wärmeschutz, Fenster, Heizungstausch, etc.) auch weitere Kosten, wie z.B. für:

Wie wird gefördert?

Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Höhe der Förderung

Abhängig von der Energieeffizienz und den konkreten Maßnahmen liegen die Förderungen bei 15 bis 30 Prozent der Kosten, wobei es eine Deckung von 150.000 Euro, als Obergrenze der förderbaren Kosten, gibt.

Termine und Fristen

Vor Beginn der Sanierung muss der Planungsenergieausweis inklusive Prüfsignatur in der sogenannten ZEUS-Datenbank hochgeladen werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Sanierungsförderung Salzburg.


Tirol

In Tirol gibt es eine Förderung für energetische Sanierung, die zusätzlich zur bundesweiten Förderung bereitsteht. Es gibt verschiedene Förderwege, das System ist sehr komplex, da sich manche Förderungen kombinieren lassen, andere einander ausschließen. Es ist zu empfehlen, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um konkret zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten es gibt.

Welche Förderprogramme gibt es?

Das Land Tirol fördert Sanierungen von Gebäuden, an denen der Förderwerber bereits seinen Hauptwohnsitz hat. Es sind Qualitätsstandards im Zuge der Sanierung zu beachten (U-Wert für Fenster, Effizienzkriterien, etc.).

Was wird gefördert?

Gefördert werden diverse Maßnahmen zur Ökologisierung des Bestandsgebäudes (Dämmung, Fenstertausch, Heizungstausch etc.) und teilweise in Kombination auch weitere Maßnahmen, wie der Bau einer PV-Anlage.

Wie wird gefördert?

Das Land fördert beispielsweise die Umstellung auf eine klimafreundliche Heizung mit einem Zuschuss. Alternativ kann auch ein Annuitätenzuschuss gewährt werden, sodass maximal 12 Jahre lang, halbjährig, ein Zuschuss erfolgt, wenn die Sanierung mit einem Kredit finanziert wurde.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung ist abhängig davon, ob es sich um einen Einmalzuschuss oder eine Annuität handelt. In Tirol wird außerdem unterschieden, ob die Baugenehmigung länger als 10 oder länger als 20 Jahre zurückliegt. Für jede einzelne Maßnahme gelten unterschiedliche Prozentsätze als Förderhöhe. Diese lange Liste finden Sie auf Seite 16 und 17 der Sanierungsfibel des Landes Tirol.

Termine und Fristen

Ein Förderansuchen muss spätestens 18 Monate nach dem Rechnungsdatum eingebracht werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnbauförderung Sanierung Tirol.


Vorarlberg

Eine Förderung für energetische Sanierung in Vorarlberg kann bundesweite Fördermittel ergänzen. Allerdings sind Einkommensgrenzen je Haushalt zu beachten.

Welche Förderprogramme gibt es?

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen zur thermischen Verbesserung der Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Dach, etc.) und sonstige Maßnahmen wie Kernsanierung und neue Wasserinstallationen, wobei ökologische Kriterien beachtet werden müssen (HFKW-freie Baustoffe, Holz aus nachhaltiger Gewinnung, etc.).

Was wird gefördert?

Als Sanierungsmaßnahmen gelten alle Arten von thermischen Verbesserungen an der Gebäudehülle, die gemäß den ökologischen Mindestanforderungen, die das Land vorgibt, erledigt werden. Förderungen erhalten nur Personen, deren Haushaltseinkommen netto pro Monat 4.000 Euro (Einzelperson), 7.000 Euro (zwei Personen) bzw. 8.250 Euro (drei oder mehr Personen) nicht überschreiten. Achtung: Das Gehalt wird als Gesamtjahresbruttoeinkommen, abzüglich Sozialversicherung und Lohnsteuer, dividiert durch 12, berechnet. Bei Überschreitung der Grenze erfolgt eine Kürzung der Förderung um je 5 Prozent pro begonnen 50 Euro Überschreitung.

Wie wird gefördert?

In Vorarlberg wird zwischen einer Basisförderung und verschiedenen Boni, die ergänzend ausbezahlt werden, unterschieden. Es gibt Zuschüsse und auch Darlehen.

Höhe der Förderung

Die Basisförderung ist von der Maßnahme abhängig. So gibt es beispielsweise für die Dachsanierung und die Dämmung der Außenwände bis zu 345 Euro pro Quadratmeter (inkl. Bonus für die Verwendung regionalen Holzes). Wenn es sich um erhaltenswerte Wohnhäuser handelt, kann ein Förderdarlehen in Höhe von bis zu 1.600 Euro pro Quadratmeter gewährt werden, das bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Kosten abgedeckt. Oder es wird ein Einmalzuschuss in Höhe von 40 Prozent der Kreditsumme, aber maximal 33.000 Euro, bereitgestellt (Details siehe Wohnhaussanierungsrichtlinie Vorarlberg 2024).

Ergänzend gibt es verschiedene Boni, wenn der Förderwerber über geringes Einkommen verfügt oder eine besonders geringe CO2-Emission des Gebäudes erreicht wird.

Termine und Fristen

Die Förderung muss vor Durchführung des Projekts beantragt werden und Rechnungen, die vor mehr als sechs Monaten vor Antragsstellung ausgestellt wurden, können nicht gefördert werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnhaussanierung Vorarlberg.


Energetische Sanierung im Altbau: Welche Förderung gibt es hier?

Für die energetische Sanierung im Altbau ist zu prüfen, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung handelt. Bei Altbauwohnungen kann es, je nach Maßnahme, nötig sein, das Einverständnis der Miteigentümer einzuholen. Bei umfangreichen Sanierungen, etwa dem Einbau einer neuen Heizung, müssen die Miteigentümer vorab umfassend informiert werden, beraten und abstimmen. Dies geschieht typischerweise im Zuge einer Eigentümerversammlung. Förderungen gibt es beispielsweise auch für die Beschattung und Begrünung von Altbauten. Dabei muss jedoch das einheitliche Fassadenbild berücksichtigt werden. Im städtischen Bereich ist daher immer im Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahme realisierbar ist, ob die Miteigentümer zustimmen, die Baubehörde die Sanierung zulässt und ob es dafür eine Förderung gibt.


Energetische Sanierung: jetzt Förderung für 2024 beantragen

Eine Förderung für eine energetische Sanierung 2024 erhalten – das ist zwar mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden, doch dieser Aufwand lohnt sich jedenfalls. Denn die vorhandenen Förderungen sind teilweise beträchtlich. Insbesondere, wenn Sie Ihre Heizung tauschen möchten oder Ihr Haus besser dämmen wollen, stehen hohe Fördersummen bereit. Zusätzlich senken Sie so langfristig die laufenden Betriebskosten.

Wenn die Fördermittel nicht ausreichen, damit die Sanierung leistbar ist, so können Sie über eine Kreditfinanzierung nachdenken. Dafür fallen zwar Zinsen an, doch dafür profitieren Sie von Förderungen, die es möglicherweise in ein paar Jahren nicht mehr gibt.

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Weitere Fragen

Damit von einer energetischen Sanierung im Sinne der Förderrichtlinien gesprochen werden kann, muss das Gebäude in den meisten Fällen älter als 20 Jahre sein. Folgende Maßnahmen sind im Zuge der energetischen Sanierung möglich und förderbar:

  • Dämmung der Außenwände von zumindest 50 Prozent der bestehenden Außenwand
  • Sanierung bzw. Austausch von mind. 75 Prozent der Fenster und Außentüren
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens

Beachten Sie, dass es für die einzelnen Förderungen noch einige Details zu berücksichtigen gibt (z.B.: Wie stark wird der Heizwärmebedarf reduziert? Welches Dämm-Material wird verwendet?).

Bei der Förderung für die Fassadendämmung ist es wichtig, dass einerseits eine ausreichend große Fläche gedämmt wird (idealerweise die gesamte Fassade) und andererseits ist zu beachten, dass Sie eine höhere Förderung erhalten können, wenn das Dämm-Material aus einem nachwachsenden Rohstoff hergestellt wird.

Bei der Dämmung für das Dach muss es sich um eine Dämmung direkt unter dem Dach oder an der obersten Geschoßdecke handeln, dann kann eine Förderung im Zuge der Sanierungsoffensive 2023/ 2024 gewährt werden.

Die Höhe der Förderung hängt davon ab, ob Sie bisher eine Gasheizung oder eine sonstige Heizung mit fossilen Brennstoffen hatten. Die Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 7.500 Euro und zusätzlich können für Gasheizungen darüber hinaus weitere 2.000 Euro ausbezahlt werden.

Bildquellen:  Dario Sabljak / Adobe Stock, ronstik / Adobe Stock, Muellek Josef / Shutterstock.com, canadastock/ Shutterstock.com, Photographee.eu/ Shutterstock.com, trabantos/ Shutterstock.com, fizkes / Adobe Stock
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Über den Autor: Hagen Luckert
Position: Geschäftsführer

Meine gesamte berufliche Laufbahn habe ich im Kreditbereich verbracht. Zunächst im Sparkassen- sowie im Großbankensektor in Deutschland. Nach Leitung der Business-Unit Kreditstrategie- und Organisation in einem großen Beratungsunternehmen war ich als Geschäftsführer einer Kreditfabrik tätig. Im Anschluss daran wurde ich als Vorstand in einem Softwareunternehmen für künstliche Intelligenz im Bankenbereich berufen und habe 2019 in die Geschäftsführung von Infina gewechselt. Die ständige Recherche, strukturierte Aufbereitung sowie verständliche Veröffentlichung von allen Fragestellungen rund um das Kreditgeschäft gehören zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen meiner Funktion.

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