Wenn Sie eine Förderung für die energetische Sanierung 2025 beantragen möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf Landes- und Bundesebene offen. Es gibt diverse Zuschüsse für eine energetische Sanierung. In diesem Beitrag liegt der Fokus auf jene Förderungen, die Privatpersonen (z.B. für die Sanierung von Einfamilien- oder Reihenhäusern) erhalten können.
In Österreich gibt es bundesweite Förderungen für Sanierungen, die in Zuschüsse (einmalig oder als Annuität) und Darlehen unterschieden werden können.
Länder und Gemeinden bieten ergänzende Förderungen, wobei die Förderungen in einigen Bundesländern leider unübersichtlich aufgebaut sind.
Im Zuge einer Energie- und Förderberatung sollten die individuellen Fördermöglichkeiten geklärt werden.
Ist die Sanierung trotz Förderung teuer, kann ein Sanierungskredit die ideale Lösung sein, denn durch die Sanierung sparen Sie langfristig teure Energiekosten ein und werten Ihre Liegenschaft auf.
Förderung der energetischen Sanierung in Österreich
Um Österreich nachhaltiger zu gestalten und den gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken, gibt es diverse staatliche Förderungen für die energetische Sanierung. Dadurch werden auch hochpreisige Sanierungsmaßnahmen für Immobilienbesitzer leistbar. Der Energieverbrauch und die damit einhergehenden Kosten können durch die energetische Sanierung dauerhaft gesenkt werden.
Wer vergibt die Förderungen für energetische Sanierung?
Es gibt verschiedenste Förderungen auf Bundes-, Landes und teilweise sogar Gemeindeebene, um energetische Sanierungen voranzutreiben. Die bereitgestellten Förderungen ändern sich immer wieder. Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle, ob eine Förderung, für die Sie sich interessieren, noch verfügbar ist und welche Bedingungen aktuell gelten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die Bandbreite an Maßnahmen, die im Zuge einer energetischen Sanierung gefördert werden, ist groß. Dazu zählen beispielsweise:
Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Gasheizung, Ölheizung, Koks und Kohle, Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein modernes Heizungssystem (Fernwärme, Wärmepumpe, etc.).
Sanierung und Austausch von Außentüren und Fenster.
Dämmung bestehender Außen- oder Dachwände.
Dämmung der obersten Geschoßdecke und des Kellerbodens.
Gefördert werden Teilsanierungen, sofern diese zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent führen, oder auch umfassende Sanierungen von Gebäuden, die den sogenannten „Klimaaktiv-Standard“ erfüllen.
Im Zuge einer energetischen Sanierung werden zahlreiche Maßnahmen gefördert.
Im Zuge der energetischen Gebäudesanierung wird häufig auch eine Photovoltaik-Anlage ergänzt. Auch dafür gibt es regelmäßig Förderprogramme oder Steuerbefreiungen, ebenso für die Errichtung eines Speichers für den durch eine PV-Anlage erzeugten Strom und eine Wallbox für Ihr Elektroauto.
In welcher Form gibt es Förderungen?
Ein Zuschuss zur energetischen Sanierung ist die typische Form der Förderung. Dieser Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Abseits der Zuschüsse bieten manche Bundesländer auch noch Förderkredite, um die Sanierung zu finanzieren.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Erfahren Sie in unserem Ratgeber „Kosten der energetischen Sanierung“, wie teuer eine energetische Sanierung in etwa ist.
Kreditvergabe an Senioren soll die energetische Sanierung fördern
Eine wichtige Finanzierungsmöglichkeit für die Energiesanierung – neben Zuschüssen und Förderkrediten – sind Wohnbaukredite von Banken und Bausparkassen in Österreich. Und auch hier setzt der Staat an, um die energetische Sanierung zu fördern: Dank einer Gesetzesänderung im Mai 2023 kommen ältere Personen jetzt einfacher an Kredite.
Der erleichterte Zugang zu Krediten für Pensionisten ist entscheidend. Denn viele Hausbesitzer im fortgeschrittenen Alter stehen vor erheblichen Investitionen im Bereich der Energiesanierung – und wurden bisher bei der Kreditvergabe wegen ihres Alters benachteiligt. Das wurde nun durch die Gesetzesänderung verbessert.
Weitere Informationen In unserem Ratgeber „Kredit aufnehmen im Alter“ finden Sie weiterführende Informationen rund um Seniorenkredite.
Zuschüsse für die energetische Sanierung vom Bund
Die zentrale Anlaufstelle für Förderungen der energetischen Sanierung war der Bund, der die wichtigsten und höchsten Fördermittel bereitstellte. Insbesondere das Förderprogramm „Sanierungsbonus“ sowie die Aktion „Raus aus Öl und Gas“ spielten eine zentrale Rolle. Auf Landesebene stehen ebenfalls Förderungen zur Verfügung, die teilweise durch kommunale Einmalzahlungen ergänzt werden.
Sanierungsoffensive 2024 abgeschlossen Die Förderungsaktion „Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 wurde beendet. Über eine Fortsetzung im Jahr 2025 entscheidet die neue Bundesregierung. Neue Registrierungen oder Anträge sind nicht mehr möglich, da die Fördermittel vollständig ausgeschöpft wurden. Bereits aufrechte Registrierungen bzw. Anträge bleiben gültig. Eine Verlängerung der Registrierung ist jedoch ausgeschlossen. Ab der Registrierung stehen 12 Monate für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen und die Antragseinreichung zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Registrierung automatisch.
Sanierungsbonus für Private 2024 (beendet)
Der Sanierungsbonus wurde für thermische Sanierungen von Gebäuden bereitgestellt, die älter als 15 Jahre sind. Gefördert wurden:
Dämmung der Außenwände von zumindest 50 Prozent der bestehenden Außenwand
Sanierung bzw. Austausch von mind. 75 Prozent der Fenster und Außentüren
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs
Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens.
Höhe der Förderung
Bis zu 42.000 Euro für eine thermische Sanierung nach „Klimaaktiv-Standard“
Bis zu 27.000 Euro für umfassende thermische Sanierung nach Standard „gut“
18.000 Euro für eine Teilsanierung (mindestens 40 % Heizwärmebedarf-Reduktion)
9.000 Euro für eine Einzelbauteilsanierung (z. B. nur Fenster- oder Dachdämmung)
Zusätzlich gab es Zuschläge für nachhaltige Dämmstoffe sowie steuerliche Absetzbarkeiten.
Termine und Fristen
Da der Sanierungsbonus 2023/24 beendet wurde, können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bereits genehmigte Förderanträge müssen innerhalb von 12 Monaten nach Registrierung umgesetzt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Förderung.
Ökozuschlag für Sanierungsmaßnahmen
Eigentümer, die in die energetische Sanierung ihrer vermieteten Wohngebäude investieren, können in den Jahren 2024 und 2025 einen Ökozuschlag nutzen. Dieser Zuschlag erhöht die steuerliche Absetzbarkeit solcher Maßnahmen um 15 %. Ziel ist es, Investitionen in Maßnahmen wie thermische Sanierung und Heizungstausch zu fördern, um den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß zu senken. Diese Förderung soll wesentlich zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Betriebskosten beitragen. Begünstigt werden sollen im Rahmen der thermischen Sanierung die Dämmung von Außenwänden, der Austausch von Fenstern, Dachbegrünungen, der Einbau einer Wärmepumpe oder Holzzentralheizung sowie die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses.
Raus aus Öl und Gas (beendet)
Das Förderprogramm „Raus aus Öl und Gas“ unterstützte den Austausch fossiler Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen wie Fernwärme, Wärmepumpen oder Holzzentralheizungen.
Gefördert wurde der Ersatz folgender Heizsysteme:
Ölheizung
Gasheizung
Koks/Kohle-Allesbrenner
Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen.
Höhe der Förderung
Bis zu 75 % der förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch
2.500 Euro Solarbonus für eine ergänzende thermische Solaranlage
Termine und Fristen
Die Förderung war bis Ende 2024 verfügbar, solange Budgetmittel vorhanden waren. Eine Neuregistrierung ist nicht mehr möglich.
Die Förderung reicht nicht aus? Dann kommt vielleicht ein zusätzlicher Kredit in Frage – oder Sie verfügen bereits über genügend Eigenmittel? Alle Informationen zur Finanzierung der energetischen Sanierung finden Sie in unserem Ratgeber.
Energetische Sanierung: Förderung der Länder 2025
Die bislang beschriebenen Förderungen sind Bundesförderungen, die in allen Bundesländern verfügbar sind. Zusätzlich gibt es auch noch Landesförderungen, die sich meist mit den Bundesförderungen kombinieren lassen:
Tipp: In vielen Bundesländern gibt es auch immer wieder Fördermaßnahmen, mit welchen Sie vermutlich nicht gerechnet hätten: Einbruchshemmende Wohnungseingangstüren, Einbau von Alarmanlagen oder eines Sonnenschutzes. Eine Recherche hierzu kann sich hier für Sie lohnen.
Informieren Sie sich über Förderprogramme zur energetischen Sanierung in Wien.
Wien
Im Jahr 2025 bietet die Stadt Wien weiterhin Förderungen für die thermisch-energetische Sanierung von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Kleingarten-Wohnhäusern an. Diese Förderungen zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Welche Förderprogramme gibt es?
Thermisch-energetische Sanierung: Förderung von Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle, um den Wärmeverlust zu minimieren und den Heizwärmebedarf zu senken.
Errichtung und Umstellung von Heizungsanlagen: Unterstützung beim Wechsel von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energieträgern oder Fernwärme.
Dekarbonisierungsprämie: Einmaliger Zuschuss für Haushalte, die vollständig auf Gas verzichten, beispielsweise durch den Austausch eines Gasherds gegen einen Elektroherd.
Was wird gefördert?
Im Zuge der Eigenheimsanierungs-Förderung werden Förderungen für die Sanierung von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und auch Kleingartenhäusern vergeben, die jeweils eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung haben.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss, der sich entweder nach der erreichten Energieeffizienz oder nach der Energieeinsparung richtet. Wird ein bestimmter Heizwärmebedarf (HWB) nicht überschritten, können bis zu 35 % der förderfähigen Kosten gefördert werden, maximal 12.000 Euro. Wird der Heizwärmebedarf um mindestens 40 % gesenkt, beträgt die Förderung bis zu 4.000 Euro. Für die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme gibt es Zuschüsse von bis zu 8.000 Euro, für die Nutzung alternativer Energiequellen wie Geothermie bis zu 4.000 Euro.
Höhe der Förderung
Die Förderung liegt je nach Maßnahme zwischen 25 und 35 % der förderfähigen Kosten. Bei einer umfassenden thermischen Sanierung kann die maximale Förderung 12.000 Euro betragen. Für Teilsanierungen sind bis zu 4.000 Euro, für die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme bis zu 8.000 Euro und für die Nutzung alternativer Energiequellen bis zu 4.000 Euro möglich.
Termine und Fristen
Nach Förderzusage muss mit den Bauarbeiten innerhalb von 6 Monaten begonnen werden. Die Arbeiten müssen innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein. Bei Antragstellung dürfen Rechnungen höchstens 6 Monate alt sein.
Eine Förderung für energetische Sanierung in Niederösterreich kann in Form einer bundesweit verfügbaren Förderung ausbezahlt werden und auch noch um regionale, spezifische Förderungen ergänzt werden.
Welche Förderprogramme gibt es?
In Niederösterreich gibt es eine Förderung, die Bürger beim Umstieg von fossilen auf klimafreundliche Heizsysteme mit einem 4 %-Annuitätenzuschuss unterstützt. Dieser ist Teil des Eigenheimsanierungsprogramms, das speziell diejenigen fördert, die ein Bankdarlehen benötigen, um eine Sanierung zu finanzieren. Zudem gibt es eine Förderung für die Sanierung eines bestehenden Gebäudes.
Was wird gefördert?
Einerseits wird der Umstieg auf eine moderne Heizung gefördert, indem es einen Zuschuss gibt, ergänzend zur Bundesförderung. Ebenfalls werden Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung des Gebäudes gefördert. Ergänzend gibt es auf Gemeindeebene Zuschüsse für Photovoltaikanlagen.
Wie wird gefördert?
Bei der NÖ Eigenheimsanierung gibt es zwei Optionen: MIT oder OHNE Energieausweis. Beide erhalten über 10 Jahre einen 4 %-Annuitätenzuschuss auf förderbare Sanierungskosten, sofern die Sanierung durch ein Bankdarlehen finanziert wird.
Sanierung mit Energieausweis: Besonders empfehlenswert bei umfassenden thermisch-energetischen Sanierungen, da sie eine deutlich höhere Förderung ermöglicht.
Die Förderung basiert auf einem Punktesystem, das die förderbaren Sanierungskosten bestimmt: Je mehr Punkte, desto höher die Förderung.
Vor der Förderung muss eine Energieberatung durch die NÖ Energie- und Umweltagentur in Anspruch genommen werden.
Für den Ankauf und die Sanierung eines Bestandsgebäudes gibt es einen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro. Für Jungfamilien, die dort ihren Hauptwohnsitz begründen, gibt es zusätzlich 10.000 Euro. Eine Kombination mit anderen Wohnbauförderungen ist ausgeschlossen.
Höhe der Förderung
Die förderbaren Sanierungskosten berechnen sich durch Multiplikation der anerkannten Sanierungskosten mit den in Prozent umgerechneten Punkten aus den Tabellen (1 Punkt = 1 %).
Die maximale Förderhöhe beträgt 78.000 Euro pro Wohneinheit.
Durch die Ankaufsförderung können die förderbaren Sanierungskosten um bis zu 30.000 Euro steigen, besonders wenn Jungfamilien das Gebäude nutzen.
Die Förderung kann für eine maximale Wohnfläche von 130 m² beantragt werden. Ist die Fläche größer, bleibt die Förderung auf dieses Ausmaß begrenzt.
Termine und Fristen
Der Antrag auf Förderung der Sanierung muss spätestens ein Jahr nach Baubeginn eingebracht werden. Die Förderung für den Ankauf und die Sanierung eines Bestandsgebäudes muss innerhalb von drei Jahren ab Ankaufszeitpunkt beantragt werden.
Eine Förderung für energetische Sanierung im Burgenland ist nur eine Option, um finanzielle Unterstützung für die Sanierung zu erhalten. Denn hier gibt es auch noch andere, relevante Förderungen.
Welche Förderprogramme gibt es?
Das Land fördert energetische Sanierung, entsprechend den Maßnahmen, die es auch auf Bundesebene gibt und zusätzlich kann eine Förderung für den Abbruch tragender Wände beansprucht werden. Auch diverse Umbauten in Bestandsgebäuden, zur Schaffung und Aufwertung von Wohnraum, werden gefördert.
Was wird gefördert?
Die Liste an Maßnahmen, die im Burgenland gefördert werden, ist äußerst lang. Einige wichtige Punkte sind:
Schall- und Wärmedämmung
Errichtung und Umgestaltung von Sanitär- und Heizungsanlagen in Wohngebäuden
Instandsetzung von Fassade und Dach
Aus- und Zubauten zur Schaffung von neuem Wohnraum
Ein besonderer Fokus liegt auf Maßnahmen, die den effizienten Einsatz alternativer Heizsysteme ermöglichen.
Wie wird gefördert?
Bei allen Förderungen sind vorgegebene energetischen Mindeststandards zu erfüllen, sonst besteht keine Chance auf die Förderung.
Die Sanierung von Eigenheimen im Burgenland wird durch ein staatliches Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem jährlichen Zinssatz von 0,9 % unterstützt. Zusätzlich gibt es Bonusbeträge für bestimmte Sanierungsmaßnahmen (z. B. für behindertengerechte Anpassung des Wohnraumes).
Für Einzelbauteilsanierungen können bis zu 30 % der anerkannten Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro, als Darlehen gewährt werden.
Energetische Sanierungen, die den Heizwärmebedarf um mindestens 40 % reduzieren, können mit bis zu 50 % der anerkannten Kosten, maximal 45.000 Euro, gefördert werden.
Für umfassende energetische Sanierungen, die mindestens drei thermische Maßnahmen umfassen, können bis zu 100 % der anerkannten Kosten, je nach erreichter Energiekennzahl bis zu 100.000 Euro, als Darlehen erhalten werden.
Höhe der Förderung
Die Modalitäten im Burgenland sind komplex. Grundsätzlich gilt, dass die Förderung für umfassende energetische Sanierungen jeweils maximal 80 Prozent der Projektkosten beträgt (lediglich bei einer behindertengerechten Anpassung werden bis zu 100 % und maximal 30.000 Euro gefördert).
Die Höhe der Förderung richtet sich auch nach dem Einkommen, wobei das Nettoeinkommen pro Jahr und Haushalt ausschlaggebend ist.
Zusätzlich gibt es Bonusbeträge:
Bis zu 15.000 Euro für Bauprojekte in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang
Bis zu 5.000 Euro für Dach- oder Fassadenbegrünung
Termine und Fristen
Bei Sanierungen muss binnen 24 Monaten ab Erteilung der Baubewilligung bzw. Baufreigabe mit Kostenvoranschlag angesucht werden. Rechnungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Eine Förderung für energetische Sanierung in Oberösterreich gibt es für Gebäude mit bis zu drei Wohneinheiten. Dadurch können auch Förderungen für Häuser erhalten werden, in denen mehrere Generationen leben.
Welche Förderprogramme gibt es?
In Oberösterreich gibt es nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent zu einem Darlehen oder einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der förderbaren Kosten.
Was wird gefördert?
Das Bundesland Oberösterreich unterscheidet folgende Maßnahmen:
In Oberösterreich gibt es einige Förderprogramme zur energetischen Sanierung.
Sanierung von Einzelbauteilen (maximal 2 Bauteile, z.B. Fenster und Dach) werden saniert.
Umfassende Sanierung (mindestens drei Teile werden saniert, z.B. Kellerdecke, Dach, Fenster).
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Unabhängig von der Maßnahme müssen bestimmte Energieeffizienzwerte eingehalten werden.
Einzelbauteilsanierung: Es steht ein Kredit von maximal 15.000 Euro pro Bauteil oder ein Bauzuschuss von 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 2.250 Euro pro Bauteil, zur Verfügung.
Umfassende Sanierung: Es können bis zu 50.000 Euro als Darlehen oder ein Bauzuschuss von 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 7.500 Euro, gewährt werden. Bei Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe erhöht sich der Kreditrahmen um bis zu 10.000 Euro oder der Zuschuss um 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro (Ökologiebonus).
Termine und Fristen
Es wird empfohlen, möglichst vor Beginn der Sanierung einen Bauplan und eine Bauteilbeschreibung zu übermitteln. Der weitere Ablauf wird individuell vereinbart.
Die Förderung für energetische Sanierung in der Steiermark ist klar strukturiert und einfach nachvollziehbar aufgebaut.
Welche Förderprogramme gibt es?
Die Steiermark fördert eine kleine Sanierung oder umfassende energetische Sanierungen, wobei bei zweiten mindestens drei Maßnahmen durchgeführt werden müssen (z.B. Dämmung des Dachs, Erneuerung der Fenster und Dämmung der Kellerdecke).
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie auf Bundesebene aufgelistet. Die Förderung betrifft also die Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung von Keller, Dach, Fenstertausch etc.) oder die Verbesserung des Haustechniksystems, sodass künftig mit alternativer Energie geheizt wird.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 30 Prozent der förderbaren Kosten (bei kleinen Sanierungen 15 Prozent) wobei maximal 100.000 Euro pro Ein- & Zweifamilienhaus (bei Wohnungen bis maximal 50.000 Euro) als förderbare Kosten gelten.
Termine und Fristen
Die Förderung muss binnen zwei Jahren ab Durchführung der Maßnahmen beantragt werden.
Die Förderung für energetische Sanierung in Kärnten ist eine Landesförderung, die zusätzlich zu Bundesförderungen beantragt werden kann.
Welche Förderprogramme gibt es?
Kärnten bietet Förderungen für die thermische Sanierung von Eigenheimen und Wohnhäusern an. Gefördert werden Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Umstellung auf energieeffiziente Haustechniksysteme. Zusätzlich gibt es Unterstützung für den barrierefreien Umbau von Bestandsobjekten und die Schaffung neuen Wohnraums durch Umbaumaßnahmen.
Was wird gefördert?
Das Land Kärnten fördert im Rahmen einer energetischen Sanierung folgende Maßnahmen:
Einzelbauteilsanierung (z.B. Dämmung)
Vollwärmeschutz (Dämmung Außenwand)
Umfassende energetische Sanierung
Ökologische Haustechnikanlage (Heizungstausch)
Dach- und Fassadenbegrünung im mehrgeschossigen Wohnbau
Voraussetzung ist, dass das zu sanierende Gebäude mindestens 20 Jahre alt ist.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt entweder in Form eines zinsgünstigen Darlehens oder als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die genaue Art und Höhe der Förderung hängt von der Art der Sanierungsmaßnahme und den spezifischen Voraussetzungen ab.
Höhe der Förderung
Bei umfassenden energetischen Sanierungen kann die Förderung bis zu 40 % der förderbaren Sanierungskosten betragen, maximal jedoch 48.000 Euro pro Gebäude. Für Einzelbauteilsanierungen und ökologische Haustechnikanlagen gelten entsprechend angepasste Fördersätze.
Termine und Fristen
Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Nach Zusicherung der Förderung ist mit den Bauarbeiten innerhalb von sechs Monaten zu beginnen, und die Fertigstellung muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.
Das Land Salzburg bietet einige Förderungen für die energetische Sanierung.
Salzburg
Das Land Salzburg hat für eine Förderung für energetische Sanierung in Salzburg einen praktischen Online-Assistenten geschaffen, der durch den Förderdschungel leiten soll.
Welche Förderprogramme gibt es?
Seit dem 1. Februar 2025 können Anträge für bestimmte Sanierungsmaßnahmen über den Online-Förderassistenten gestellt werden. Aktuell sind jedoch energetische Maßnahmen von der Antragstellung ausgenommen. Es wird erwartet, dass die Förderung für energetische Sanierungen zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2025 verfügbar sein wird.
Was wird gefördert?
Derzeit können Anträge für folgende Maßnahmen gestellt werden:
Alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs
Die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen, wie Wärmedämmung oder Heizungstausch, ist momentan nicht möglich.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die genaue Höhe des Zuschusses variiert je nach Maßnahme und wird in den Förderrichtlinien detailliert beschrieben.
Termine und Fristen
Für Anträge nach dem S.WFG 2015 gilt:
Auftragsvergabe oder Hochladen des Planungsenergieausweises vor dem 22. August 2024
Antragstellung bis spätestens 30. Juni 2025
Für Anträge nach dem S.WFG 2025:
Schrittweise Öffnung des Online-Assistenten seit dem 1. Februar 2025 für bestimmte Maßnahmen
Anträge für energetische Maßnahmen sind derzeit noch nicht möglich
In Tirol steht neben der bundesweiten Förderung eine eigene Förderung für energetische Sanierungen zur Verfügung. Aufgrund der Komplexität des Systems und der unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten der Förderungen wird empfohlen, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um die optimalen Fördermöglichkeiten zu ermitteln.
Welche Förderprogramme gibt es?
Das Land Tirol fördert Sanierungen von Gebäuden, in denen der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Dabei sind bestimmte Qualitätsstandards, wie beispielsweise spezifische U-Werte für Fenster und Effizienzkriterien, einzuhalten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung des Bestandsgebäudes, wie Dämmung, Fenstertausch oder der Austausch der Heizung. In einigen Fällen kann die Installation einer Photovoltaikanlage ebenfalls unterstützt werden.
Wie wird gefördert?
Das Land Tirol bietet für die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme einen einmaligen Zuschuss an. Alternativ kann ein Annuitätenzuschuss gewährt werden, der über maximal 12 Jahre halbjährlich ausgezahlt wird, sofern die Sanierung über einen Kredit finanziert wurde. Für bestimmte Maßnahmen, wie die Erstellung eines Sanierungskonzepts, können bis zu 25 % der förderbaren Kosten als Einmalzuschuss oder 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredits als Annuitätenzuschuss gewährt werden.
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und der gewählten Förderungsart (Einmalzuschuss oder Annuitätenzuschuss). Für die Vergrößerung oder Erweiterung einer Wohnung können beispielsweise 25 % der förderbaren Kosten als Einmalzuschuss oder 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredits als Annuitätenzuschuss gewährt werden. Die spezifische Kostenobergrenze liegt hier bei 1.100 Euro pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche.
Termine und Fristen
Der Förderantrag muss spätestens 18 Monate nach dem Rechnungsdatum der Sanierungsmaßnahmen eingereicht werden. Für bestimmte Maßnahmen, wie die Erstellung eines Sanierungskonzepts, muss das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 10 Jahre sein.
Eine Förderung für energetische Sanierung in Vorarlberg kann bundesweite Fördermittel ergänzen. Allerdings sind Einkommensgrenzen pro Haushalt zu beachten.
Welche Förderprogramme gibt es?
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen zur thermischen Verbesserung der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Außenwänden, Fenstern und Dächern, sowie Maßnahmen zur ökologischen Haustechnik. Auch Kernsanierungen und neue Wasserinstallationen sind förderfähig, sofern sie den ökologischen Mindestanforderungen des Landes entsprechen (z. B. HFKW-freie Baustoffe, nachhaltiges Holz).
In Vorarlberg können Sie Förderungen für die energetische Sanierung beantragen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden thermische Verbesserungen der Gebäudehülle, wie Dämmung von Außenwänden, Fenstern und Dächern, sowie Maßnahmen zur ökologischen Haustechnik. Es gelten ökologische Mindestanforderungen, beispielsweise die Verwendung von HFKW-freien Baustoffen und Holz aus nachhaltiger Gewinnung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit einer Laufzeit von 35 Jahren. Alternativ kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40 % des möglichen Kreditbetrags beantragt werden.
Höhe der Förderung
Die Basisförderung beträgt bis zu 1.700 Euro pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche bei umfassender Sanierung und bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter bei Bauteilsanierung. Zusätzlich können verschiedene Boni, wie der Kinderzuschlag oder der Umweltbonus, die Förderhöhe erhöhen.
Termine und Fristen
Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Rechnungen, die älter als sechs Monate sind, können nicht berücksichtigt werden.
Informieren Sie sich über Förderungen für die energetische Sanierung im Altbau.
Energetische Sanierung im Altbau: Welche Förderung gibt es hier?
Für die energetische Sanierung im Altbau ist zu prüfen, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung handelt. Bei Altbauwohnungen kann es, je nach Maßnahme, nötig sein, das Einverständnis der Miteigentümer einzuholen. Bei umfangreichen Sanierungen, etwa dem Einbau einer neuen Heizung, müssen die Miteigentümer vorab informiert, beraten und abstimmen. Dies geschieht typischerweise im Zuge einer Eigentümerversammlung oder einer schriftlichen Befragung.
Förderungen gibt es beispielsweise auch für die Beschattung und Begrünung von Altbauten. Dabei muss jedoch das einheitliche Fassadenbild berücksichtigt werden. Im städtischen Bereich ist daher immer im Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahme realisierbar ist, ob die Miteigentümer zustimmen, die Baubehörde die Sanierung zulässt und ob es dafür eine aktuelle Förderung gibt.
Seit Mitte Dezember 2024 können keine neuen Anträge für den „Sanierungsbonus“ mehr gestellt werden, da die Fördermittel ausgeschöpft sind. Auch die Aktion „Raus aus Öl und Gas“ wurde mit 31.12.2024 beendet. Ob es im Jahr 2025 neue Förderprogramme für umfassende Altbausanierungen geben wird, hängt von zukünftigen Entscheidungen der Bundesregierung und der Länder ab.
Es ist daher ratsam, sich bei den zuständigen Landesbehörden oder einer Energieberatungsstelle über die aktuellen Fördermöglichkeiten und die notwendigen Schritte für eine Sanierung im Altbau zu informieren.
Energetische Sanierung: jetzt Förderung für 2025 beantragen
Eine Förderung für eine energetische Sanierung 2025 erhalten – das ist zwar mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden, doch dieser Aufwand lohnt sich jedenfalls. Denn die vorhandenen Förderungen sind teilweise beträchtlich. Insbesondere, wenn Sie Ihre Heizung tauschen möchten oder Ihr Haus besser dämmen wollen, stehen hohe Fördersummen bereit. Zusätzlich senken Sie so langfristig die laufenden Betriebskosten.
Wenn die Fördermittel nicht ausreichen, damit die Sanierung leistbar ist, so können Sie über eine Kreditfinanzierung nachdenken. Dafür fallen zwar Zinsen an, doch dafür profitieren Sie von Förderungen, die es möglicherweise in ein paar Jahren nicht mehr gibt.
Weitere Fragen
Damit von einer energetischen Sanierung im Sinne der Förderrichtlinien gesprochen werden kann, muss das Gebäude in den meisten Fällen älter als 20 Jahre sein. Folgende Maßnahmen sind im Zuge der energetischen Sanierung möglich und förderbar:
Dämmung der Außenwände von zumindest 50 Prozent der bestehenden Außenwand
Sanierung bzw. Austausch von mind. 75 Prozent der Fenster und Außentüren
Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs
Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
Beachten Sie, dass es für die einzelnen Förderungen noch einige Details zu berücksichtigen gibt (z.B.: Wie stark wird der Heizwärmebedarf reduziert? Welches Dämm-Material wird verwendet?).
Bei der Förderung für die Fassadendämmung ist es wichtig, dass einerseits eine ausreichend große Fläche gedämmt wird (idealerweise die gesamte Fassade) und andererseits ist zu beachten, dass Sie eine höhere Förderung erhalten können, wenn das Dämm-Material aus einem nachwachsenden Rohstoff hergestellt wird.
Die Sanierungsoffensive 2023/2024 ist abgeschlossen, und neue Förderungen für die Dachdämmung sind derzeit nicht verfügbar. Mögliche Nachfolgeprogramme für 2025 sind noch nicht bekannt. Es wird empfohlen, sich bei den Landesbehörden oder der Umweltförderung über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren.
Die bisherigen Förderungen für den Heizungstausch, wie die Programme "Sanierungsbonus" und "Raus aus Öl und Gas", sind mit Ende 2024 ausgelaufen. Aktuell steht einkommensschwachen Haushalten die Förderaktion "Sauber Heizen für Alle 2025" zur Verfügung, die bis zu 100 % der förderfähigen Kosten übernimmt. Für Haushalte mit höherem Einkommen sind derzeit keine spezifischen Bundesförderungen für den Heizungstausch verfügbar. Es wird empfohlen, sich bei den jeweiligen Landesbehörden über mögliche regionale Förderprogramme zu informieren.
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Über den Autor: Hagen Luckert Position: Geschäftsführer
Meine gesamte berufliche Laufbahn habe ich im Kreditbereich verbracht. Zunächst im Sparkassen- sowie im Großbankensektor in Deutschland. Nach Leitung der Business-Unit Kreditstrategie- und Organisation in einem großen Beratungsunternehmen war ich als Geschäftsführer einer Kreditfabrik tätig. Im Anschluss daran wurde ich als Vorstand in einem Softwareunternehmen für künstliche Intelligenz im Bankenbereich berufen und habe 2019 in die Geschäftsführung von Infina gewechselt. Die ständige Recherche, strukturierte Aufbereitung sowie verständliche Veröffentlichung von allen Fragestellungen rund um das Kreditgeschäft gehören zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen meiner Funktion.
Die thermische Sanierung dient zur Reduktion der Energiekosten eines Gebäudes. In diesem Beitrag erfahren Sie alles zu Maßnahmen, Förderungen und Kosten.
Zinsen berechnen beim Kredit: Wie viele Zinsen muss ich zahlen?
Die Höhe der Zinsen ist ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, den besten Kredit auszuwählen. Möchten Sie einen günstigen Wohnkredit erhalten, dann lohnt sich also in jedem Fall ein Zinsvergleich.