Bausparprämie in Österreich: Höhe und Voraussetzungen

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Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Finanzierung
Datum: 22.08.2024

Bausparen zählt zu den beliebtesten Sparformen in Österreich – vor allem auch, weil es eine staatliche Prämie gibt, die im Jahr 2024 bei 1,5 % liegt. In diesem Beitrag werden die Rahmenbedingungen erläutert und erklärt, unter welchen Umständen ein Bausparvertrag eine attraktive Anlageform darstellt.


Das Wichtigste im Überblick

  • Die Bausparprämie liegt im Jahr 2024 bei 1,5 Prozent und somit bei maximal 18 Euro (KESt-befreit) pro Jahr.
  • Die Prämie muss nicht eigens beantragt werden, die Bausparkasse kümmert sich um die Abwicklung.
  • Pro Person kann nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag abgeschlossen werden, um Doppelförderungen zu vermeiden.
  • Die Abwicklung ist unkompliziert und Bausparen erfreut sich in Österreich weiterhin großer Beliebtheit.

Höhe der Bausparprämie in 2024

Die Bausparprämie für das Jahr 2024 beträgt 1,5 Prozent. Bei der maximal möglichen prämienbegünstigten Sparleistung von 1.200 Euro jährlich bringt die Prämie somit 18 Euro. Die Prämie ist von der Kapitalertragssteuer (KESt) befreit, sodass Ihnen dieser Betrag ohne Abzüge zur Verfügung steht.

Auch im Jahr 2023 lag die Bausparprämie bei 1,5 Prozent – dieser Wert wurde seit dem Jahr 2013 durchgängig angewandt. Davor gab es, in Zeiten hoher Zinsen, auch wesentlich höhere Bausparprämien. So wurde beispielsweise im Jahr 2009 sogar eine Bausparprämie in Höhe von 4 Prozent ausbezahlt.

Die Höhe der Prämie wird jährlich neu festgelegt und sie bewegt sich immer zwischen mindestens 1,5 und maximal 4,0 Prozent. Wichtig: Selbstverständlich erhalten Sie nicht nur die Prämie, sondern auch Zinsen für Ihr angespartes Kapital, die Bausparprämie ist ein zusätzlicher Förderbetrag.


Ansparphase und Prämie

Die Ansparphase beim Bausparen dauert grundsätzlich sechs volle Jahre. Der prämienbegünstigte Maximalbetrag von 7.200 Euro kann durch eine Einmalzahlung hinterlegt oder in jährlichen (max. 1.200 Euro / Jahr förderbar) oder monatlichen Raten (max. 100 Euro / Monat) angespart werden. Selbstverständlich können Sie auch geringere Beträge, z.B. 30 Euro pro Monat, ansparen und nicht den Maximalbetrag der Prämie ausschöpfen. Diese wird dann entsprechend mit 1,5 % auf die einbezahlten Beträge gewährt. In unserem Beispiel 1,5 Prozent auf 360 Euro Jahreseinzahlung (30 Euro pro Monat), was 5,40 Euro entspricht.

Egal bei welcher Bausparkasse in Österreich Sie Ihren Bausparvertrag abschließen, die Höhe der staatlichen Bausparprämie bleibt immer gleich. Die Zinsen, die von der Bausparkasse bezahlt werden, unterscheiden sich jedoch durchaus. Deshalb ist es wichtig, vor Abschluss des Bausparvertrages die Konditionen genau zu vergleichen.


Wie kann man die Bausparprämie beantragen?

Die staatliche Bausparprämie muss nicht extra beantragt werden. Es gibt in Österreich vier Bausparkassen, die sich alle um die Abwicklung der Bausparprämie kümmern. Die Gutschrift erfolgt somit automatisch und der Betrag wird direkt am Bausparkonto gutgeschrieben.


Berechnung der Bausparprämie

Die Bausparprämie ist davon abhängig, wann Sie wie viel angespart haben. Nachfolgend finden Sie mehrerer Beispiele hierzu, die alle auf Basis des 2024 gültigen Prämiensatzes von 1,5 Prozent der Sparleistung basieren:

Beispiel 1: Einzahlung von 7.200 Euro direkt bei Abschluss des Bausparvertrages

In diesem Fall schließen Sie den Vertrag ab und bezahlen direkt die maximal mögliche Summe ein. Die jährlich maximal anrechenbare Sparleistung beträgt 1.200 Euro. Der darüber hinaus einbezahlte Betrag wird als Vorauszahlung für die Folgejahre betrachtet. Sie erhalten somit 18 Euro Bausparprämie für das heurige Jahr (1.200 Euro x 1,5 Prozent = 18 Euro).

Beispiel 2: Einzahlung von 50 Euro pro Monat

Wenn Sie heuer 50 Euro pro Monat einzahlen, so entspricht das einer jährlichen Sparleistung in Höhe von 600 Euro. Die Bausparprämie errechnet sich folgendermaßen: 600 Euro x 1,5 Prozent = 9 Euro Bausparprämie.

Beispiel 3: Einzahlung von 1.000 Euro

Sie schließen den Bausparvertrag ab und überweisen für das Jahr 2024 pauschal 1.000 Euro. Dieser Betrag liegt unter der maximal förderbaren Sparleistung (1.200 Euro pro Jahr). Damit ergibt sich folgende Rechnung: 1.000 Euro x 1,5 Prozent = 15 Euro Bausparprämie.

Die Gutschrift der Bausparprämie erfolgt jährlich im Nachhinein, also im Januar des Folgejahres für das vorherige Jahr. Die Prämie für 2024 wird somit im Januar 2025 am Bausparkonto gutgeschrieben.


Voraussetzungen für die Bausparprämie

Damit Sie auch tatsächlich die Bausparprämie erhalten, müssen folgende Anforderungen, die im Einkommenssteuergesetz bzw. Bausparkassengesetz definiert sind, erfüllt sein:

  • Pro Person kann nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag abgeschlossen werden.
  • Nur natürliche Personen (keine GmbH) können einen Bausparvertrag abschließen.
  • Die maximal förderbare Sparsumme liegt bei 1.200 Euro pro Jahr.
  • Der Bausparvertrag muss über die gesamte Dauer von vollen sechs Jahren aufrechterhalten werden.
  • Sie müssen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sein.

Bei Abschluss des Bausparvertrages müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer angeben. Damit wird jährlich geprüft, ob die Bausparprämie auch tatsächlich nur ein Mal pro Person beantragt wurde.


Bausparprämie bei vorzeitiger Auszahlung des Sparguthabens

Die Vorgaben hinsichtlich der Bausparprämie sind eindeutig: Wenn der Bausparvertrag vor Ende der Ansparfrist (volle 6 Jahre) aufgelöst wird, muss die Bausparprämie zurückbezahlt werden. Grundsätzlich ist es also möglich, den Bausparvertrag frühzeitig zu kündigen – doch dieser Vorgang ist mit Kosten und dem Verlust der Bausparprämie verbunden.


Staatliche Unterstützung durch die Bausparprämie

Wenn Sie einen überschaubaren Betrag, beispielsweise 100 Euro pro Monat, ansparen möchten, stellt die Bausparprämie einen zusätzlichen Anreiz dar. Die Anlageform ist völlig risikolos. Im Umkehrschluss sind auch die Zinsen nicht exorbitant hoch.

Insgesamt stellt Bausparen eine sehr einfache, sichere Möglichkeit dar, um Eigenkapital anzusparen und anschließend, bei Bedarf, einen Kredit zu beantragen. Auch als Geschenk für Angehörige ist der Bausparvertrag weiterhin beliebt. So gibt es auch im Jahr 2024 unterschiedlichste Gründe, die für einen Bausparvertrag sprechen.

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Häufige Fragen zur Bausparprämie

Nein, Die Prämie ist von der KESt befreit.

Die Bausparprämie richtet sich nach der Höhe des Ansparbetrags, der pro Jahr bei maximal prämienbegünstigten 1.200 Euro liegen kann.

Die Bausparprämie soll Menschen dabei helfen, Kapital aufzubauen um künftig ein Eigenheim bauen bzw. erwerben zu können.

Den Mindestsparbeitrag legt die jeweilige Bausparkasse fest. Bei der Raiffeisen Bausparkasse sind dies beispielsweise 30 Euro monatlich (Stand: 06.08.2024)

Auch unter 14-Jährige können einen Bausparvertrag abschließen, sofern der Vertrag durch einen gesetzlichen Vertreter unterschrieben wird. Ab 14 Jahren kann der Abschluss ohne gesetzliche Vertretung erfolgen, sofern die Einzahlungen aus der eigenen Erwerbstätigkeit erfolgen und die Sparrate die sonstigen Lebensbedürfnisse nicht gefährdet.

Die Bausparprämie muss nicht beantragt werden. Die Bausparkasse, bei der Sie einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, kümmert sich um die Abwicklung der Prämie.

Die Bausparprämie wird staatlich festgelegt und die Höhe wird, jeweils für das Folgejahr, bis Ende November verkündet.

Bildquellen: Jacob Lund / Adobe Stock, Farknot Architect / Adobe Stock, sepy / Adobe Stock
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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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