Bausparen zählt zu den beliebtesten Sparformen in Österreich – vor allem auch, weil es eine staatliche Prämie gibt, die im Jahr 2024 bei 1,5 % liegt. In diesem Beitrag werden die Rahmenbedingungen erläutert und erklärt, unter welchen Umständen ein Bausparvertrag eine attraktive Anlageform darstellt.
Höhe der Bausparprämie in 2024
Die Bausparprämie für das Jahr 2024 beträgt 1,5 Prozent. Bei der maximal möglichen prämienbegünstigten Sparleistung von 1.200 Euro jährlich bringt die Prämie somit 18 Euro. Die Prämie ist von der Kapitalertragssteuer (KESt) befreit, sodass Ihnen dieser Betrag ohne Abzüge zur Verfügung steht.
Auch im Jahr 2023 lag die Bausparprämie bei 1,5 Prozent – dieser Wert wurde seit dem Jahr 2013 durchgängig angewandt. Davor gab es, in Zeiten hoher Zinsen, auch wesentlich höhere Bausparprämien. So wurde beispielsweise im Jahr 2009 sogar eine Bausparprämie in Höhe von 4 Prozent ausbezahlt.
Die Höhe der Prämie wird jährlich neu festgelegt und sie bewegt sich immer zwischen mindestens 1,5 und maximal 4,0 Prozent. Wichtig: Selbstverständlich erhalten Sie nicht nur die Prämie, sondern auch Zinsen für Ihr angespartes Kapital, die Bausparprämie ist ein zusätzlicher Förderbetrag.
Wie kann man die Bausparprämie beantragen?
Die staatliche Bausparprämie muss nicht extra beantragt werden. Es gibt in Österreich vier Bausparkassen, die sich alle um die Abwicklung der Bausparprämie kümmern. Die Gutschrift erfolgt somit automatisch und der Betrag wird direkt am Bausparkonto gutgeschrieben.
Berechnung der Bausparprämie
Die Bausparprämie ist davon abhängig, wann Sie wie viel angespart haben. Nachfolgend finden Sie mehrerer Beispiele hierzu, die alle auf Basis des 2024 gültigen Prämiensatzes von 1,5 Prozent der Sparleistung basieren:
Beispiel 1: Einzahlung von 7.200 Euro direkt bei Abschluss des Bausparvertrages
In diesem Fall schließen Sie den Vertrag ab und bezahlen direkt die maximal mögliche Summe ein. Die jährlich maximal anrechenbare Sparleistung beträgt 1.200 Euro. Der darüber hinaus einbezahlte Betrag wird als Vorauszahlung für die Folgejahre betrachtet. Sie erhalten somit 18 Euro Bausparprämie für das heurige Jahr (1.200 Euro x 1,5 Prozent = 18 Euro).
Beispiel 2: Einzahlung von 50 Euro pro Monat
Wenn Sie heuer 50 Euro pro Monat einzahlen, so entspricht das einer jährlichen Sparleistung in Höhe von 600 Euro. Die Bausparprämie errechnet sich folgendermaßen: 600 Euro x 1,5 Prozent = 9 Euro Bausparprämie.
Beispiel 3: Einzahlung von 1.000 Euro
Sie schließen den Bausparvertrag ab und überweisen für das Jahr 2024 pauschal 1.000 Euro. Dieser Betrag liegt unter der maximal förderbaren Sparleistung (1.200 Euro pro Jahr). Damit ergibt sich folgende Rechnung: 1.000 Euro x 1,5 Prozent = 15 Euro Bausparprämie.
Die Gutschrift der Bausparprämie erfolgt jährlich im Nachhinein, also im Januar des Folgejahres für das vorherige Jahr. Die Prämie für 2024 wird somit im Januar 2025 am Bausparkonto gutgeschrieben.
Bausparprämie bei vorzeitiger Auszahlung des Sparguthabens
Die Vorgaben hinsichtlich der Bausparprämie sind eindeutig: Wenn der Bausparvertrag vor Ende der Ansparfrist (volle 6 Jahre) aufgelöst wird, muss die Bausparprämie zurückbezahlt werden. Grundsätzlich ist es also möglich, den Bausparvertrag frühzeitig zu kündigen – doch dieser Vorgang ist mit Kosten und dem Verlust der Bausparprämie verbunden.
Staatliche Unterstützung durch die Bausparprämie
Wenn Sie einen überschaubaren Betrag, beispielsweise 100 Euro pro Monat, ansparen möchten, stellt die Bausparprämie einen zusätzlichen Anreiz dar. Die Anlageform ist völlig risikolos. Im Umkehrschluss sind auch die Zinsen nicht exorbitant hoch.
Insgesamt stellt Bausparen eine sehr einfache, sichere Möglichkeit dar, um Eigenkapital anzusparen und anschließend, bei Bedarf, einen Kredit zu beantragen. Auch als Geschenk für Angehörige ist der Bausparvertrag weiterhin beliebt. So gibt es auch im Jahr 2024 unterschiedlichste Gründe, die für einen Bausparvertrag sprechen.
Bildquellen: Jacob Lund / Adobe Stock, Farknot Architect / Adobe Stock, sepy / Adobe Stock
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.