Bankgarantien sind bei internationalen Transaktionen, insbesondere im Exportgeschäft oder bei Großaufträgen im (Anlagen-)Bau nicht mehr wegzudenken. Hier betreffen diese fast immer Kunden im Bereich Geschäftskredit. Doch auch als Konsument könnten Sie eine Bankgarantie eines Tages benötigen, beispielsweise bezüglich der Absicherung Ihrer Anzahlung von in Bau befindlichen Anlegerwohnungen oder als Alternative zur Mietkaution. Dieser Beitrag liefert Ihnen grundlegende Informationen rund um die Bankgarantie in Österreich.
Definition: Was ist eine Bankgarantie?
In Österreich versteht man unter Bankgarantie die unwiderrufliche, selbständige Verpflichtung eines Kreditinstitutes gegenüber einem festgelegten Begünstigen, für das Ausbleiben einer vereinbarten Leistung ihres Bankkunden (=Garantieauftraggeber) einzustehen. Dabei geht es im Falle entgangener Leistung um die Zahlung eines festgesetzten Betrages an den Begünstigten auf dessen schriftliches Verlangen. Wenn Sie also beispielsweise die Miete nicht bezahlen und anstelle einer Kaution eine Bankgarantie als Besicherung haben.
Um 30.000 bis zu über 100.000 Euro geht es anfänglich beim Kauf von Bauträgerwohnungen direkt vom Reißbrett weg. Hier sichert der Bauträger die vom Erwerber geleisteten Vorauszahlungen mittels Bankgarantien ab. Um noch größere Beträge geht es im Falle von Unternehmensgründungen bei Förderbanken.
Am geläufigsten ist die direkte Garantie, welche von der Bank direkt an den Begünstigten erstellt wird. Die Basis ist dabei immer ein Vertrag (Grundgeschäft) zwischen Garantieauftraggeber und Garantiebegünstigten.
Grundgeschäft und Garantievertragsplanung
Nehmen wir an, ein Kunde (Garantiebegünstigter) eines Bauträgers will, dass seine Anzahlung für eine Anlegerwohnung für den Fall einer Bauträgerpleite abgesichert ist. Dann klären beide Vertragsparteien, welche Beträge unter die Garantie fallen. Noch vor Vertragsabschluss kontaktiert der Bauträger seine Hausbank und stimmt mit ihr den Vertragstext ab.
Tipp: In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie einen seriösen Bauträger finden.
Vertragsunterzeichnung und Garantieerstellungsauftrag
Grundgeschäft und Garantievertrag werden abgeschlossen. Dem ging wie beim Kredit in Österreich eine Bonitätsprüfung des Garantieauftraggebers voraus. Der Garantienehmer (Begünstigte) bekommt den Vertrag, mit dessen Zugang die Garantiebank an den Inhalt ihrer Erklärung gebunden ist.
Garantiefall:
Meldet beispielsweise der Bauträger Konkurs an, erstattet die Garantiebank dem Begünstigten die Vorabzahlung.
Voraussetzungen für eine Bankgarantie
Für den Abschluss einer Bankgarantie muss der Garantieauftraggeber die gleichen Bonitätskriterien erfüllen, wie bei einem Bankkredit in der Höhe der Garantiesumme. Es zählen hierbei ein nachhaltiges Einkommen während der Garantielaufzeit sowie eventuelle Sicherheiten wie Liegenschaften, Bankguthaben und Wertpapiere.
Welche Bankgarantien gibt es?
Es gibt je nach Absicherungszweck verschiedene Grundformen von Bankgarantien. Die wichtigsten finden Sie hier im Überblick:
Inlands- und Auslandsgarantien
Garantien können Banken relativ leicht für inländische Kunden erstellen. In deren Auftrag stellen Sie auch Garantien zugunsten ausländischer Vertragspartner aus. Oft ist aber im Ausland die Integration einer Korrespondenzbank erforderlich. Dabei sind die ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten.
Direkte vs. Indirekte Garantien
Dies sind zwei wesentliche Unterscheidungsmerkmale:
Direkte Garantie:
- Wird von der Bank direkt an Begünstigten erstellt.
- Bank zahlt ausschließlich an Begünstigten – direkte Rechtsbeziehung.
- Vorteile: Niedrige Kosten und Garantie unterliegt Recht des Landes der garantieerstellenden Bank.
Indirekte Garantie:
- Wird von Korrespondenzbank, also lokaler Zweitbank im Ausland gegeben.
- Uneingeschränkte Rückhaftung der Bank im Inland.
- Bei grenzüberschreitenden Transaktionen außerhalb des EWR üblich.
- Ausländische Rechtsvorschriften sind zu beachten.
Arten von Bankgarantien
Die größere Anzahl von Bankgarantien betreffen Gewerbekunden im Firmenkreditbereich, da diese bei bestimmten Geschäften regelmäßig eingesetzt werden. Privatkunden hingegen sind nur selten und in spezifischen Einzelfällen damit konfrontiert.
Relevant für Privatkunden sind:
An-/ Vorauszahlungsgarantie:
Beispielsweise beim Kauf einer Anlegerwohnung von einem Bauträger ist im Vertrag vorgesehen, dass der Käufer dem Verkäufer (Bauträger) noch vor Fertigstellung des Objektes eine Anzahlung leistet (häufig 10 bis 30 % des Vertragswertes). Im Rahmen der Garantie würde im Falle der Unterlassung vereinbarter Leistungen die Bank den An-/ Vorauszahlungsbetrag erstatten.
Mietgarantie
Anstelle einer Kaution kommt eine Mietgarantie zum Einsatz, welche die Bezahlung der Miete und Abgeltung von Schäden des Mieters am Mietobjekt bis zu einer vereinbarten Summe abdeckt.
Haftrücklassgarantie
In der Bauindustrie ist es durchaus üblich, dass ein Teil des Kaufpreises, der Haftrücklass, erst nach Ablauf von vertraglichen Gewährleistungsfristen ausbezahlt wird. Alternativ kann der Käufer gegen eine Haftrücklassgarantie diesen Betrag sofort an den Verkäufer ausbezahlen.
Bei gewerblichen Krediten sind zudem folgende Bankgarantien wesentlich:
Deckungsrücklassgarantie:
Im Anlagenbau wird häufiger vereinbart, dass ein bestimmter Teil des Kaufpreises vom Käufer noch zurückbehalten wird. Er wird erst nach finalen Qualitätskontrollen und Prüfung der Schlussrechnung an den Verkäufer ausbezahlt. Alternativ kann der Käufer auch den Betrag an den Verkäufer sofort ausbezahlen, wofür er aber eine Deckungsrücklassgarantie über den sonst einbehaltenen Betrag erhält.
Liefergarantie
Diese sichert Käufer gegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung ab. Tritt der Garantiefall ein leistet die Bank Ausgleichszahlungen.
Sofern bei einem Hauskauf oder Wohnungskauf zusätzlich zur Bankgarantie eine Langfristfinanzierung bei der Bank umgesetzt wird, sind die Kosten für eine Bankgarantie entsprechend gering. Diese sind meist eine Pauschale, welche sich zwischen EUR 200,00 und EUR 500,00 der Garantiesumme bewegt. Wird jedoch nur die Bankgarantie benötigt, dann verrechnen die Banken im Schnitt zwischen 0,5 % und 1,5 % von der Garantiesumme. Zusätzlich zur Garantieprovision wird in der Regel auch eine Ausstellungsgebühr verrechnet.
Die Kosten für eine Bankgarantie im Falle von Förderungen bei Gewerbekrediten liegen zwischen 0,5 % und 2,00 % der Garantiesumme. Bei der aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) z.B. zahlt man für die Vorab-Garantie für Investitionen und/ oder Betriebsmittelkredite in Einzelfällen mindestens 0,3 % p.a. des garantierten Kreditbetrags im Ausmaß der Garantiequote (zzgl. Bearbeitungsentgelt, bei EU-Rückhaftung möglicherweise weniger, Stand: 27.12.2023).
Die Garantie-Entgelte im gewerblichen Kreditbereich variieren jedoch stark und hängen von vielen individuellen Faktoren des Kunden ab.
Bankgarantie: erleichtert Geschäfte im In- und Ausland
Eine Bankgarantie dient der Leistungssicherung in der Wirtschaft und mindert für Auftraggeber im Baugewerbe und Anlagenbau erhebliche Risiken durch Instrumentarien wie beispielsweise die Deckungsrücklassgarantie oder die Haftrücklassgarantie. Aber auch beim privaten Hausbau oder Hauskauf kommen Bankgarantien zum Einsatz und unterstützen den Bauunternehmer in seiner Liquiditätsausstattung, ohne dass der Privatkunde beim Immobilienkauf in Österreich dabei auf seine Absicherung verzichten muss.
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